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Privatanleger

Sie haben Kryptowährungen erworben und wollen wissen, ob Sie Steuern zahlen müssen?
Wissen Sie, wie man eventuelle Spekulationsgewinne ermittelt?

Wir nutzen Ihre Exportdaten, Direktzugriff auf Cointracking oder cryptotax.io und
überprüfen ob die technischen Lösungen in Ihrem Fall zu steuerlich richtigen Ergebnissen führen

Kennen Sie schon die Verwaltungsauffassung oder sind Sie unsicher?

Als Profis für diesen Bereich kennen wir
verschiedene Auffassungen  der Verwaltung,   
leiten aus der Rechtsprechung und Fachliteratur
für unsere Kunden die
steuerrechtlich zulässige Optimallösung ab.

Hier finden Sie eine kleine Übersicht unserer Rechtsauffassungen.

Wenn Sie professionelle Hilfe wünschen - Wir bieten bundesweiten Support per Video Chat an.

Ideal ist eine gute Vorbereitung der Daten mit cointracking oder im Privatbereich mit der App Lösung cryptotax.io.

Wir sind seit Juli 2019 auch Premium Partner von cryptotax.io und beraten exklusiv Privat- und Geschäftskunden in diesem Bereich.

ÜbersichtNur An- und VerkaufLending & Co
Spekulationsfrist
1 Jahr
1 Jahr oder 10 Jahre
Was zählt
First In- First Out (Ältester Kauf ist maßgebend)
Umtausch in Geld
zählt als Verkauf
Bezahlen in Kryptowährung
zählt als Verkauf
Tausch Krypto
gegen Krypto
zählt als An- und Verkauf
Zu erklären in
Anlage SO
Wann?
Bei Verkauf zum Zeitpunkt des Zahlungseinganges
- es gilt das Zuflussprinzip § 11 EStG
Transaktionsgebühren?
Sind als Werbungskosten abziehbar.
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