Airdrops in der Einkommensteuer

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Airdrops in der Einkommensteuer

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Veröffentlicht von Matthias Steger, Steuerberater in Einkommensteuer · Samstag 11 Apr 2026 ·  2:30
Tags: Airdrop;Einkommensteuer
Was sind Airdrops im Steuerrecht?

Das BMF-Schreiben vom 06.03.2025 definiert Airdrops in Randziffer 29 wie folgt

"
Bei einem Airdrop werden Kryptowerte „unentgeltlich“ verteilt. In der Regel handelt es
sich dabei um Marketing-Aktionen, deren Ausgestaltung unterschiedlich sein kann. Mit
einem Airdrop kann z. B. die Auflage verbunden sein, dass die Teilnehmenden mehrere
Online-Formulare ausfüllen müssen. Auf diese Weise können Kundendaten gesammelt
werden. Für andere Airdrops wird gefordert, das Projekt in sozialen Netzwerken zu
bewerben. Bei größeren Airdrops erhält mitunter nur ein Teil der die Bedingungen
erfüllenden Teilnehmenden die zu verteilenden Kryptowerte, etwa aufgrund einer
Zufallsauswahl. Ein Airdrop kann allerdings auch dergestalt stattfinden, dass gänzlich
ohne Zutun der Inhaberin oder des Inhabers eines öffentlichen Schlüssels
(vgl. Randnummer 18) an diesen Kryptowerte übertragen werden."

Vereinfacht sind Airdrops Token, die man ohne Zutun erhält.

Ist das die Unterscheidung zwischen Airdrops, Candy und Bounty?

Korrekt, wenn man für eine Token etwas leistet bezeichnet man diesen Vorgang üblicherweise als
oder Bounty (man füttert somit die Nutzer an).

Ist jeder Airdrop steuerfrei?

Leider ist nicht jeder Airdrop steuerfrei und die Finanzverwaltung hat auch Zweifel, wie man die
Ausführungen des BMF-Schreibens vom 10.06.2025 in Randziffer 70-74 in der Praxis umzusetzen hat.

Streitig ist derzeit, ob "Zufall" in diesem Sinne nur Zufall dem Grunde und der Höhe nach oder nur
dem Grunde nach bedeutet. Das klingt sehr spitzfindig, denn Zufall ist normalerweise so definiert,
dass man keinen Einfluss hat (also müsste der Höhe nach ausreichen). Aber vor dem Finanzgericht
Baden-Württemberg wird diese Frage durch unser Büro geklärt (Aktenzeichen 4K 2402/25).

Sind dann alle Airdrops im Moment steuerpflichtig?

Nein,
viele Airdrops sind steuerfrei, weil man diese komplett zufällig verteilt werden. Somit war weder
dem Grunde noch der Höhe nach zu erwarten, welche Token man wann und in welcher Menge erhält.

Strittig ist zum Beispiel der ENS Airdrop, hier war dem Grunde nach möglicherweise damit zu rechnen, dass
mein einen Airdrop bekommt, aber weder war klar, ob das wirklich stattfindet noch standen Zeitpunkt und
Höhe vorher fest.

Sollte ausnahmsweise vorher festgestanden haben, was man tun muss um zu einem bestimmten Tag eine genau
festgelegte Menge Token zu erhalten, wäre der Airdrop steuerpflichtig.

Fällt bei steuerfreien Airdrops immer Schenkungssteuer an?

Nein, es gibt einen Schenkungsfreibetrag von 20.000 € der für alle Airdrops eines Emittenten innerhalb
von 10 Jahren nutzbar ist. Maßgebend ist der Wert der Token zum Zeitpunkt des Bezugs.

Ob überhaupt eine Schenkung vorliegt, sollte gerichtlich überprüft werden, weil es sich üblicherweise nicht um
eine Schenkung, also freigebige Zuwendung, sondern um eine Marketingmaßnahme handelt. Der Ausgeber
der Token will, dass man damit handelt, er will Geld verdienen - das ist kein Geschenk im engeren Sinne.

Wollen Sie mehr zu Airdrops wissen? Vor allem, wie man diese richtig in Cointracking eingibt, oder
was man bei BlockPit beachten muss, warum Koinly die deutschen Regeln nicht kennt - senden Sie uns
eine Nachricht, wir beraten Sie gern.


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