Mustereinspruch für Krypto & Bitcoin
Veröffentlicht von Matthias Steger, Steuerberater in Einkommensteuer · Sonntag 19 Apr 2026 · 1:45
Tags: Einspruch, Bitcoin, Mustereinspruch
Tags: Einspruch, Bitcoin, Mustereinspruch
Einspruch einlegen ist in Deutschland innerhalb der Einspruchsfrist von 4 Wochen ab Bekanntgabe des
Einkommensteuerbescheides möglich. Bekanntgabe erfolgt vereinfacht gesagt 4 Tage nach dem
Datum des Steuerbescheides. Die 4 Wochenfrist endet nie an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag
sondern immer an einem Werktag.
Der nachfolgende Mustereinspruch hat bestimmte Teile die man löschen kann, wenn es auf den eigenen Fall
nicht zutrifft. Eheleute sollten immer gemeinsam Einspruch einlegen.
Absender:
Max und Lara Muster
Musterstraße 1
12345 Mustersstadt
per Elster / Brief
Finanzamt Musterstadt
Veranlagungsstelle
Musterstadt, den xx.xx.xxxx
Steuernummer/ Aktenzeichen: XXX/XXX/XXXX
Steueridentnummer(n):
Einkommensteuer für das Jahr XXXX
Einspruch gegen den vorgenannten Bescheid vom xx.xx.xxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den vorgenannten Bescheid lege ich/ legen wir form- und fristgerecht Einspruch ein.
Dieser wird wie folgt begründet:
Im Steuerjahr wurden die Einkünfte aus Kryptowerten steuerlich berücksichtigt.
Abweichend von der Ermittlung der entsprechenden Einkünfte beantrage ich/ beantragen wir:
1) Die Ermittlung der Spekulationseinkünfte nach dem LiFo Verfahren zu ermitteln. Wir verweisen auf das
Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 25.01.2025 Az. 3 K 760/22. Die Ermittlung nach dem FiFo Verfahren
war nur auf Basis der Vorgaben des BMF-Schreibens vom 06.03.2025 erfolgt, stellt jedoch keine Ausübung
meines Wahlrechts dar.
2) Einkünfte aus Lending / Staking / Liquidity Mining wurden dem regulärem Steuersatz unterworfen.
Jedoch unterliegen diese dem besonderen Steuersatz nach § 32d EStG, wir verweisen auf das Verfahren
vor dem Bundesfinanzhof VIII R 22/25.
3) Bei der Ermittlung der Spekulationseinkünfte wurde eine walletbezogene Betrachtung vorgenommen.
Dies ist jedoch nicht zutreffend und wir verweisen auf das Verfahren vor dem Finanzgericht Niedersachsen
zum Aktenzeichen 10 K 165/23.
4) Es wurden steuerfreie Airdrops als steuerpflichtig angesehen, die Steuerfreiheit wird beantragt. Es
wird auf das Verfahren vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg zum Az. 4 K 2402/25 verwiesen.
Bis zur Entscheidung über das / die o.g. Verfahren wird Ruhen des Verfahrens beantragt.
Zugleich wird insoweit Aussetzung der Vollziehung beantragt.
Unterschrift
Einkommensteuerbescheides möglich. Bekanntgabe erfolgt vereinfacht gesagt 4 Tage nach dem
Datum des Steuerbescheides. Die 4 Wochenfrist endet nie an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag
sondern immer an einem Werktag.
Der nachfolgende Mustereinspruch hat bestimmte Teile die man löschen kann, wenn es auf den eigenen Fall
nicht zutrifft. Eheleute sollten immer gemeinsam Einspruch einlegen.
Absender:
Max und Lara Muster
Musterstraße 1
12345 Mustersstadt
per Elster / Brief
Finanzamt Musterstadt
Veranlagungsstelle
Musterstadt, den xx.xx.xxxx
Steuernummer/ Aktenzeichen: XXX/XXX/XXXX
Steueridentnummer(n):
Einkommensteuer für das Jahr XXXX
Einspruch gegen den vorgenannten Bescheid vom xx.xx.xxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den vorgenannten Bescheid lege ich/ legen wir form- und fristgerecht Einspruch ein.
Dieser wird wie folgt begründet:
Im Steuerjahr wurden die Einkünfte aus Kryptowerten steuerlich berücksichtigt.
Abweichend von der Ermittlung der entsprechenden Einkünfte beantrage ich/ beantragen wir:
1) Die Ermittlung der Spekulationseinkünfte nach dem LiFo Verfahren zu ermitteln. Wir verweisen auf das
Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 25.01.2025 Az. 3 K 760/22. Die Ermittlung nach dem FiFo Verfahren
war nur auf Basis der Vorgaben des BMF-Schreibens vom 06.03.2025 erfolgt, stellt jedoch keine Ausübung
meines Wahlrechts dar.
2) Einkünfte aus Lending / Staking / Liquidity Mining wurden dem regulärem Steuersatz unterworfen.
Jedoch unterliegen diese dem besonderen Steuersatz nach § 32d EStG, wir verweisen auf das Verfahren
vor dem Bundesfinanzhof VIII R 22/25.
3) Bei der Ermittlung der Spekulationseinkünfte wurde eine walletbezogene Betrachtung vorgenommen.
Dies ist jedoch nicht zutreffend und wir verweisen auf das Verfahren vor dem Finanzgericht Niedersachsen
zum Aktenzeichen 10 K 165/23.
4) Es wurden steuerfreie Airdrops als steuerpflichtig angesehen, die Steuerfreiheit wird beantragt. Es
wird auf das Verfahren vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg zum Az. 4 K 2402/25 verwiesen.
Bis zur Entscheidung über das / die o.g. Verfahren wird Ruhen des Verfahrens beantragt.
Zugleich wird insoweit Aussetzung der Vollziehung beantragt.
Unterschrift
