Bundessteuerberaterkammer und lokale Kammern
Dozent für Krypto und Steuern, bundesweit tätig für die Steuerberaterverbände.
Matthias Steger war als Sachverständiger im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages geladen, führt fünf Verfahren zu den offenen Kernfragen, bildet Steuerberaterinnen und Steuerberater aus und schreibt für Fachmedien. Diese Seite bündelt, was daraus belegbar ist.
Anhörung im Bundestag, Positionspapiere und Verbandsarbeit zu Haltefrist und Meldepflichten.
Fünf eigene Klage- und Aussetzungsverfahren vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof.
Fortgebildete Berufsträger seit 2018, an Kammern, Verbänden und in der eigenen Akademie.
Standardhandbuch im Erich Schmidt Verlag, DATEV-Merkblätter, Fachbeiträge bei BTC-ECHO.
Sachverständiger im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages
Der Entwurf sieht für Großbanken und Start-ups dieselben Meldepflichten vor, ohne Rücksicht auf Ressourcen und Risikoprofil. Ausnahmen, Bagatellgrenzen oder Erprobungsräume fehlen – kleine Unternehmen trifft das besonders hart.
Ob die einjährige Haltefrist bestehen bleibt und ob Kryptowerte künftig unter die Abgeltungsteuer fallen, entscheidet für private Anleger über mehr als jede Gestaltungsfrage. Matthias Steger begleitet beide Debatten seit Jahren – als Verbandsvertreter, in Fachgremien und publizistisch.
Mitwirkung an der Petition zum Erhalt der einjährigen Haltefrist und an der Haltefrist-Taskforce, die die fachlichen Argumente für das Gesetzgebungsverfahren aufbereitet.
Profil und BeiträgeVerantwortlich mitgewirkt am Positionspapier zur Besteuerung von Kryptowerten, das sich gegen die Einbeziehung in die Abgeltungsteuer wendet und „Evidenz vor Reform“ fordert.
Zum PositionspapierEinordnung der laufenden Debatte anhand der Zahlen statt der Schlagzeilen – zuletzt zur Frage, ob die Argumente für eine Abschaffung der Haltefrist tragen.
Alle BeiträgeKern des Positionspapiers, an dem die Arbeitsgruppe Steuern des Blockchain Bundesverbands mitgewirkt hat.
Eine Aktie verbrieft Rechte gegenüber einem Unternehmen – Dividende, Anteil, Abhängigkeit vom Geschäftserfolg. Kryptowerte gelten dagegen als sonstige Wirtschaftsgüter und stehen Rohstoffen oder Fremdwährungen näher. Die Gleichbehandlung mit Aktien hätte kein systematisches Fundament.
Ob jemand seine Position gegen ein Dollarguthaben oder gegen einen Stablecoin tauscht, macht wirtschaftlich keinen Unterschied. Nach der wirtschaftlichen Betrachtungsweise darf die technische Verpackung eines identischen Sachverhalts nicht zu unterschiedlicher Besteuerung führen.
Belastbare Zahlen zum heutigen Steueraufkommen aus Kryptowerten fehlen; mehrere parlamentarische Anfragen blieben ohne konkrete Angaben. Die seit 2023 gesondert erfassten Daten werden nicht systematisch ausgewertet. Wer eine funktionierende Regel ändert, sollte ihre Wirkung kennen.
Zu den Kernfragen der Kryptobesteuerung gibt es kaum höchstrichterliche Rechtsprechung. Wir warten sie nicht ab.
Kernfrage ist der Geldbegriff des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Zusätzlich prüft der BFH, ob Kryptowährungen mit Fremdwährungen vergleichbar sind. Vorinstanz: FG Köln, 3 K 194/23.
Beschluss vom 12.06.2026: Aussetzung der Vollziehung gewährt, weil das Finanzamt FiFo ansetzte, wo der Steuerpflichtige LiFo gerechnet hatte.
Ist die Ermittlung je Wallet nach BMF-Schreiben zwingend, oder bleibt eine walletübergreifende Ermittlung zulässig? Die Antwort verschiebt Anschaffungszeitpunkte und damit die Haltefrist.
Liegt beim ENS-Airdrop eine steuerbare Leistung vor, wenn die Zuteilungsregeln erst nach dem Snapshot feststanden und an Handlungen gegenüber einem anderen Vertragspartner anknüpften?
Für 2017 ist streitig, ob die Festsetzungsfrist abgelaufen ist. Die Anlage SO fragt Kryptogewinne erst ab 2023 gesondert ab – wer vorher nichts eintrug, füllte das Formular so aus, wie es gestellt war.
Seit 2018 haben über 5.000 Steuerberaterinnen und Steuerberater Fortbildungen zur Besteuerung von Kryptowerten besucht – an Kammern, bei Verbänden und in der eigenen Akademie.
Dozent für Krypto und Steuern, bundesweit tätig für die Steuerberaterverbände.
Eigene Weiterbildungsplattform mit über 1.000 Teilnehmenden und monatlichen Live-Calls zu neuen Urteilen und Verwaltungsanweisungen.
Vorsitz des Steuerrechtsfachausschusses des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg, Mitglied im Blockchain-Ausschuss des Instituts für Digitalisierung im Steuerrecht, Beirat im Potsdamer Steuerforum.
Erschienen im Erich Schmidt Verlag. Standardwerk für die Beratungspraxis.
Alle Veröffentlichungen →Praxisunterlagen für Kanzleien, die das Thema in der Mandatsarbeit abbilden müssen.
Regelmäßige Einordnung steuerpolitischer Entwicklungen für ein Fachpublikum.
Zur Autorenseite →Anfragen zu Interviews, Hintergrundgesprächen, Gutachten oder Fachvorträgen beantworten wir kurzfristig. Für laufende Verfahren gilt: Wir sprechen über die Rechtsfragen, nicht über die Mandanten.