8 Beiträge Rechtsstand 08/2026

Fachwissen

Beiträge zur Besteuerung von Kryptowerten – jeweils mit Rechtsstand, Fundstelle und benanntem Verfasser. Ändert sich die Rechtslage, überarbeiten wir den Beitrag, statt ihn neu zu datieren.

Was gerade in Bewegung ist

Drei Entwicklungen, bei denen sich die Rechtslage in den kommenden Monaten ändern kann. Wer davon betroffen ist, sollte Bescheide nicht bestandskräftig werden lassen.

Gesetzgebung

Haltefrist

Die Abschaffung der Steuerfreiheit nach Ablauf der Jahresfrist ist Teil des laufenden Verfahrens. Bis zu einer Gesetzesänderung gilt die bisherige Regelung unverändert fort.

Zum Beitrag
Rechtsprechung

Lending vor dem BFH

Kernfrage ist der Geldbegriff des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Wir führen das Verfahren selbst und halten betroffene Bescheide offen.

Zu den Verfahren
Verwaltung

DAC 8 und Selbstanzeige

Mit dem Eingang der Meldungen beim Wohnsitzfinanzamt entfällt die strafbefreiende Wirkung. Auf der Leistungsseite läuft dazu die Frist sichtbar mit.

Zur Frist

Alle Beiträge

Rechtsstand 08/2026 · Grundlagen

Haltefrist bei Kryptowerten: Beginn, Unterbrechung, Nachweis

Wann die Jahresfrist zu laufen beginnt, welche Vorgänge sie zurücksetzen und warum die Verlängerung auf zehn Jahre bei Staking und Lending nicht angewendet wird. Dazu der Stand des Gesetzgebungsverfahrens zur Abschaffung.

Rechtsstand 08/2026 · Meldepflichten

DAC 8 und die letzte Gelegenheit zur Selbstanzeige

Welche Anbieter melden, welche Daten übermittelt werden und wann sie beim Wohnsitzfinanzamt eingehen. Entscheidend für die Sperrwirkung ist nicht die Meldung an das Bundeszentralamt, sondern der Eingang beim zuständigen Finanzamt – danach muss ein verständiger Bürger mit der Entdeckung rechnen.

Rechtsstand 08/2026 · Verfahren

Einspruch, Verjährung und der Strafzuschlag nach § 398a AO

Was vor Gericht strittig ist, kann kaum vorsätzlich hinterzogen sein. Fällt eine Position aus dem Hinterziehungsbetrag heraus, sinkt der Zuschlag – möglicherweise unter eine Staffelstufe oder unter die Schwelle von 25.000 Euro. Zugleich greift ohne Hinterziehung die verlängerte Festsetzungsfrist nicht.

Rechtsstand 08/2026 · Verwaltungsauffassung

Das BMF-Schreiben zu Kryptowerten und seine Praxisfolgen

Was sich mit der Ergänzung vom 6. März 2025 an den Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten geändert hat – und wo wir der Verwaltung nicht folgen: Lending, Verbrauchsfolge, walletbezogene Ermittlung und die drei Stufen bei Airdrops.

Rechtsstand 08/2026 · Deklaration

Anlage SO ausfüllen: Kryptogewinne Zeile für Zeile

Welche Beträge in welche Zeile gehören, wie Verluste erfasst werden und welche Anlagen zusätzlich nötig sind. Mit dem Hinweis, dass Kryptogewinne erst ab 2023 gesondert abgefragt werden.

Rechtsstand 08/2026 · Gestaltung

Verlustverrechnung bei Kryptowerten

Verrechnungskreis der privaten Veräußerungsgeschäfte, Rücktrag und Vortrag, und warum der Zeitpunkt der Realisierung über die Verwertbarkeit entscheidet.

Rechtsstand 08/2026 · Erbfall

Kryptowerte vererben und verschenken

Bewertungsstichtag, Freibeträge, Zugriff auf die Wallet im Erbfall und die Dokumentation, die Angehörige tatsächlich brauchen.

Wie diese Beiträge entstehen

Vier Regeln, an die wir uns halten – weil steuerliche Fachtexte ohne sie wertlos sind.

01

Rechtsstand sichtbar

Jeder Beitrag nennt, auf welchen Stand er sich bezieht. Ein Text ohne Datum ist bei einer Materie, die sich jährlich ändert, nicht überprüfbar.

02

Fundstellen statt Behauptungen

Paragraf, Aktenzeichen, Datum des BMF-Schreibens. Wer die Aussage prüfen will, soll das können, ohne uns fragen zu müssen.

03

Verwaltungsauffassung und eigene Auffassung getrennt

Wo wir eine andere Ansicht vertreten als die Finanzverwaltung, steht das ausdrücklich dabei. Das ist keine Schwäche des Textes, sondern seine Voraussetzung.

04

Verfasser benannt

Fachlich verantwortlich ist Matthias Steger, Steuerberater. Bei einem Thema mit erheblichen finanziellen Folgen sollte erkennbar sein, wer für den Text einsteht.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Die Beiträge behandeln allgemeine Fragen. Ihre Ausgangslage besprechen wir im Erstgespräch.

Hinweis: Die Beiträge geben den Stand zum genannten Zeitpunkt wieder und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich ist stets die Prüfung Ihres konkreten Sachverhalts.