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Deutsche Steuerregeln in Software umsetzen

Ein Steuerprogramm ist nur so gut wie das Regelwerk dahinter. Wir entwickeln dieses Regelwerk für die deutsche Besteuerung von Kryptowerten – von der Verbrauchsfolge über die Wallettrennung bis zur Behandlung neuer DeFi-Vorgänge.

Kurz gefasst
  • Wir liefern die fachliche Grundlage, Ihr Team setzt sie um.
  • Enthalten sind ausformulierte Regelwerke, Testfälle mit erwartetem Ergebnis und die Begründung je Regel.
  • Offene Rechtsfragen werden gekennzeichnet – mit dem Vorschlag, beide vertretbaren Varianten rechenbar zu halten.
  • Wir programmieren nicht, sprechen aber die Sprache: Matthias Steger hat als Programmierer begonnen.

Woran deutsche Kryptobesteuerung in Software scheitert

Fünf Punkte, an denen internationale Programme regelmäßig danebenliegen – weil es in anderen Rechtsordnungen nichts Vergleichbares gibt.

01

Die Haltefrist

Eine einjährige Frist, nach der Gewinne steuerfrei sind, existiert so kaum anderswo. Sie muss je Tranche geführt werden, überlebt Wallet-Transfers und wird von jedem Tausch neu ausgelöst.

02

Verbrauchsfolge je Wallet

Die Erwartung der Verwaltung, je Wallet oder Adresse zu rechnen statt global, verändert Anschaffungszeitpunkte und damit Haltefristen. Wer global rechnet, kommt systematisch zu anderen Ergebnissen.

03

Trennung der Einkunftsarten

Veräußerungsgeschäfte, sonstige Einkünfte und Kapitalerträge folgen unterschiedlichen Regeln, haben eigene Freigrenzen und getrennte Verlustverrechnungskreise. Eine gemeinsame Ergebniszeile ist immer falsch.

04

Bewertung im Zuflusszeitpunkt

Rewards sind je Gutschrift zu bewerten, nicht in Monats- oder Jahressummen. Bei täglicher Ausschüttung entstehen daraus tausende Einzelbewertungen mit je eigener Kursabfrage.

05

DeFi ohne Vorbild

Liquidity Pools, Wrapping, Bridging: Für viele Vorgänge existiert keine ausdrückliche Verwaltungsanweisung. Die Software muss trotzdem eine Entscheidung treffen – und sie sollte begründbar sein.

06

Prüfbarkeit

Das Ergebnis muss nicht nur stimmen, sondern gegenüber einer Betriebsprüfung nachvollziehbar sein: Herleitung je Position, dokumentierte Kursquelle, exportierbarer Datenbestand.

Was wir liefern

01

Regelwerk

Ausformulierte Rechenregeln für jeden Vorgangstyp, in einer Form, mit der ein Entwicklungsteam arbeiten kann – nicht als Zitat des BMF-Schreibens, sondern als Ableitung daraus.

02

Testfälle

Sachverhalte aus der Mandatspraxis mit erwartetem Ergebnis, einschließlich der Randfälle, an denen sich Programme unterscheiden: Transfers zwischen eigenen Wallets, Tausch am Jahreswechsel, Rewards kurz vor Ablauf der Frist.

03

Bewertung neuer Vorgangsarten

Kommt ein Protokoll mit einem Vorgang auf, den es bisher nicht gab, ordnen wir ihn ein und liefern die Begründung mit.

04

Pflege bei Rechtsänderungen

Ändert sich die Rechtslage – etwa bei der Haltefrist –, sagen wir Ihnen, welche Regeln betroffen sind und ab welchem Zeitraum. Das ist der Teil, der laufend anfällt.

05

Abnahme und Gegenprobe

Auf Wunsch prüfen wir das Ergebnis gegen unsere eigene Berechnung. Das ist der Compliance-Test

Anbieter, mit denen wir arbeiten

Für diese Anbieter entwickeln und pflegen wir die fachlichen Regeln zur deutschen Besteuerung von Kryptowerten.

Fachliche Prüfung und Weiterentwicklung

Blockpit

Die deutschen Steuer-Guides von Blockpit tragen den Vermerk „Geprüft von Matthias Steger“. Daneben arbeiten wir an der Weiterentwicklung der Reports für die deutsche Rechtslage mit.

Zum Profil
Gemeinsame Entwicklung

3Folio.Finance

Gemeinsam bauen wir eine compliante Lösung für Bilanzierer – also für Unternehmen, die Kryptowerte im Betriebsvermögen führen und deren Bestände in Handels- und Steuerbilanz abbilden müssen. Unser Beitrag ist das fachliche Regelwerk für die deutsche Rechtslage.

Eigenentwicklung

TaxTobi.AI

Aus derselben Praxis entstanden – ein eigenes Projekt, in dem wir die Anforderungen selbst umsetzen, statt sie nur zu formulieren.

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Warum das für Ihr Produkt zählt

Ein fachlicher Prüfvermerk ist mehr als ein Namenszusatz. Er bedeutet, dass jemand mit Berufshaftung hinter der Aussage steht – und dass ein Nutzer im Zweifel darauf verweisen kann, dass der Report nicht aus einer allgemeinen Übersetzung, sondern aus der deutschen Beratungspraxis stammt.

Häufige Fragen

Was genau liefern Sie einem Softwareanbieter?
Die fachliche Grundlage: ausformulierte Regelwerke für die deutsche Besteuerung, Testfälle mit erwartetem Ergebnis, Bewertung neuer Transaktionsarten und die Begründung, warum eine Regel so und nicht anders lautet. Die technische Umsetzung bleibt bei Ihrem Team.
Warum reicht das BMF-Schreiben nicht als Vorgabe?
Weil es Sachverhalte beschreibt, nicht Rechenregeln. Zwischen der Formulierung einer Verwaltungsauffassung und einer implementierbaren Regel liegt eine Übersetzungsleistung – und genau dort entstehen die Abweichungen zwischen Programmen, die dieselben Daten unterschiedlich auswerten.
Arbeiten Sie auch mit ausländischen Anbietern?
Ja. Für Anbieter ohne deutschen Hintergrund ist der deutsche Markt schwer zu erschließen, weil Haltefrist, Wallettrennung und die Behandlung von Rewards keine Entsprechung in anderen Rechtsordnungen haben. Genau diese Lücke schließen wir.
Wie gehen Sie mit offenen Rechtsfragen um?
Wir kennzeichnen sie als solche und beschreiben, welche Auslegungen vertretbar sind. Sinnvoll ist dann eine Umsetzung, die beide Varianten rechnen kann – so bleibt Ihre Software auch nach einer künftigen Entscheidung verwendbar.
Übernehmen Sie auch die Programmierung?
Nein, aber wir sprechen die Sprache. Matthias Steger hat als Programmierer begonnen und war später IT-Beauftragter für die Betriebsprüfung. Anforderungen kommen deshalb in einer Form, mit der ein Entwicklungsteam arbeiten kann.
Fachlich verantwortlich: Matthias Steger, Steuerberater, ausgebildeter Programmierer, ehemals IT-Beauftragter für die Betriebsprüfung. Zur Vita
Stand: 22.08.2026.

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