Prüfungsanordnung oder Erscheinen des Prüfers
Ist eine Prüfungsanordnung bekanntgegeben oder erscheint ein Amtsträger zur steuerlichen Prüfung, ist die Sperre eingetreten – für den Umfang, den die Prüfung erfasst.
Nicht erklärte Gewinne aus Kryptowerten lassen sich nacherklären – aber nur, solange die Tat nicht entdeckt ist. Wir prüfen Erklärungen und Bescheide von bis zu fünfzehn Jahren, rekonstruieren die Transaktionshistorie und begleiten Sie bis zum Abschluss.
Ab 2026 melden Anbieter von Kryptodienstleistungen die Daten ihrer Nutzer. Die Angaben laufen über das Bundeszentralamt für Steuern und werden von dort an die Wohnsitzfinanzämter verteilt.
Verbleibende Zeit
bis 31.07.2027, 23:59 Uhr
Danach ist mit dem Eingang der Meldungen beim Wohnsitzfinanzamt zu rechnen.
Für die Sperrwirkung nach § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO kommt es auf die Tatentdeckung an. Nach unserer Auffassung ist dafür nicht die Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern maßgeblich, sondern der Eingang der Daten beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt.
Ob ein Bearbeiter die Daten dort bereits gesichtet hat, ist unerheblich. Das Gesetz lässt genügen, dass der Steuerpflichtige mit der Entdeckung rechnen musste – und ab dem 1. August muss ein verständiger Bürger genau das.
Praktische Folge: Die Selbstanzeige muss vor diesem Zeitpunkt beim Finanzamt vorliegen, nicht am selben Tag abgeschickt werden. Und sie muss vollständig sein – was bei Kryptowerten Vorlauf für die Datenaufbereitung bedeutet.
§ 371 Abs. 2 AO nennt die Gründe, bei denen die strafbefreiende Wirkung entfällt. Tritt einer davon ein, ist der Weg versperrt – rückwirkend lässt sich das nicht heilen.
Ist eine Prüfungsanordnung bekanntgegeben oder erscheint ein Amtsträger zur steuerlichen Prüfung, ist die Sperre eingetreten – für den Umfang, den die Prüfung erfasst.
Sobald ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet und bekanntgegeben wurde, ist eine Selbstanzeige für diese Tat ausgeschlossen.
Die Tat war entdeckt und Sie wussten das oder mussten damit rechnen. Genau hier wirkt der Datenaustausch nach DAC 8 – siehe oben.
Übersteigt die verkürzte Steuer je Tat 25.000 Euro, tritt Straffreiheit nicht mehr allein durch die Anzeige ein, sondern nur zusätzlich über § 398a AO.
Liegt ein benannter besonders schwerer Fall des § 370 Abs. 3 AO vor, gilt dasselbe: der Weg führt nur noch über den Zuschlag.
Kein Sperrgrund, aber Wirksamkeitsvoraussetzung: Die Berichtigung muss alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart umfassen, mindestens die letzten zehn Kalenderjahre.
Drei Fristen laufen nebeneinander, und keine davon lässt sich ohne die anderen beurteilen:
Welche dieser Fristen im konkreten Fall die längste ist, steht erst fest, wenn die Beträge je Jahr und Steuerart ermittelt sind. Deshalb beginnt die Arbeit nicht mit dem Schreiben an das Finanzamt, sondern mit der Durchsicht sämtlicher Erklärungen und Bescheide des gesamten Zeitraums.
Für zurückliegende Jahre existieren die Plattformen häufig nicht mehr, auf denen die Anschaffungen stattfanden. Konten sind gelöscht, Exporte unbrauchbar, Betreiber insolvent. Die Daten sind dennoch rekonstruierbar – über die Blockchain, mit einem Kettennachweis, der jede Position bis zur Anschaffung zurückverfolgt. Ohne diesen Nachweis lässt sich Vollständigkeit nicht belegen, und ohne Vollständigkeit wirkt die Selbstanzeige nicht.
Ob überhaupt noch festgesetzt werden darf, ist dabei eine eigene Frage. Wir führen dazu ein Klageverfahren: Die Anlage SO fragt Gewinne aus Kryptowerten erst ab 2023 gesondert ab – wer vorher nichts eintrug, füllte das Formular so aus, wie es gestellt war. Fehlt es deshalb an Leichtfertigkeit, greift die verlängerte Festsetzungsfrist nicht. Zu unseren Verfahren
Vom ersten Gespräch bis zur Einreichung vergehen je nach Datenlage vier bis zwölf Wochen. Die Aufwandsschätzung erhalten Sie vorab.
Wir klären die Ausgangslage, prüfen, ob bereits ein Sperrgrund eingetreten sein könnte, und schätzen den Umfang. Für dieses Gespräch gilt die Verschwiegenheitspflicht nach § 57 StBerG und § 203 StGB von der ersten Minute an.
Durchsicht aller Steuererklärungen und Bescheide von bis zu fünfzehn Jahren. Daraus ergibt sich, welche Jahre und welche Steuerarten die Anzeige umfassen muss.
API-Anbindungen, Exporte und, wo nötig, Auswertung der Blockchain. Ihre Coins bleiben durchgehend in Ihrer Verfügungsgewalt; private Schlüssel benötigen wir nie.
Ermittlung der Bemessungsgrundlagen je Jahr und Steuerart, Berechnung der Zinsen und, falls einschlägig, des Zuschlags nach § 398a AO. Erst jetzt steht fest, was auf Sie zukommt.
Die Berichtigungserklärung wird mit vollständiger Herleitung eingereicht. Wir besprechen den Text mit Ihnen, bevor er das Haus verlässt.
Kommunikation mit Finanzamt und Straf- und Bußgeldsachenstelle, Überwachung der Zahlungsfristen, Prüfung der Bescheide und, wenn nötig, Einspruch.
Der Umfang der Beratung bemisst sich nicht allein nach der Zahl der Transaktionen, sondern nach dem, was im Fall des Scheiterns droht.
Übersteigt der Hinterziehungsbetrag 25.000 Euro je Steuerart und Veranlagungszeitraum, ist neben Steuer und Zinsen ein Geldbetrag zu zahlen: 10 Prozent der hinterzogenen Steuer bis 100.000 Euro, 15 Prozent über 100.000 bis 1 Million Euro und 20 Prozent über 1 Million Euro. Das Bundesfinanzministerium hat im Juli 2026 einen Aktionsplan vorgestellt, der eine deutliche Verschärfung bis hin zur Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige in ihrer bisherigen Form vorsieht; Gesetzentwürfe liegen dazu noch nicht vor.
Der Strafrahmen reicht in besonders schweren Fällen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt bei Hinterziehungsbeträgen in Millionenhöhe eine Aussetzung zur Bewährung nur noch in Ausnahmefällen in Betracht. Der Aktionsplan des Bundesfinanzministeriums sieht für organisierte Fälle einen Strafrahmen von bis zu fünfzehn Jahren vor.
Bei Kammerberufen kann ein Steuerstrafverfahren berufsrechtliche Folgen bis zum Widerruf der Bestellung oder Zulassung nach sich ziehen. Hier steht nicht ein Betrag auf dem Spiel, sondern die Existenzgrundlage.
Berufe mit Zuverlässigkeitsüberprüfung – etwa Verkehrsflugzeugführer, Waffen- oder Gewerbeerlaubnisse – reagieren empfindlich auf strafrechtliche Verfahren. Auch hier entscheidet der Ausgang über weit mehr als die Steuernachzahlung.
Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung. Sie erhalten vor Beginn eine schriftliche Vereinbarung.
Nach § 11 StBVV bemisst sich die Vergütung nicht allein nach dem Zeitaufwand, sondern auch nach Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Angelegenheit. Steht mehr auf dem Spiel als eine Nachzahlung, steigt die Verantwortung – und damit die Vergütung. Das gilt insbesondere, wenn
Diese Fälle rechnen wir nach Zeitaufwand ab, mit laufender Transparenz über den Stand. Die Größenordnung nennen wir Ihnen nach dem Erstgespräch, bevor Sie sich entscheiden. Die Sätze für die Erklärungen selbst finden Sie in unserer Preisliste.
Schildern Sie nur die Eckdaten: betroffene Jahre, ungefähre Größenordnung, ob bereits Post vom Finanzamt vorliegt. Alles Weitere klären wir im Gespräch.