16 Leistungen Vier Bereiche · Stand 08/2026

Leistungen

Wir decken ab, was im Kryptobereich steuerlich anfällt – von der Aufbereitung der Transaktionen über die Gewerblichkeitsfrage und die Umsatzsteuer bei NFT bis zur Vertretung vor dem Finanzgericht. Wenn Sie nicht wissen, wo Sie anfangen sollen, beginnen Sie unten mit Ihrer Situation.

Deklaration und Nachweise

Alles, was zwischen Ihren Transaktionsdaten und einer belastbaren Erklärung liegt – einschließlich der Nachweise, die nicht das Finanzamt verlangt, sondern Ihre Bank.

§ 23 EStG

Steuererklärung für Kryptowerte

Datenaufbereitung aus Börsen und Wallets, Verbrauchsfolge nach FiFo oder LiFo, saubere Wallettrennung und die plausible Herleitung jeder Position bis zur Anlage SO.

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§ 22 Nr. 3

Staking, Lending und DeFi

Zuflusszeitpunkt, Bewertung der Rewards, Airdrops, Liquidity Pools und Wrapping – die Fälle, an denen Standardsoftware regelmäßig scheitert.

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§ 1 EStG

Zuzug nach Deutschland

Exit Tax im Herkunftsland vermeiden, Anschaffungsnachweise sichern und die anschließende Registrierung – von der Steuernummer bis zur Ansässigkeitsbescheinigung.

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§ 6 AStG

Wegzug und Auswanderung

Steuerliche Folgen des Wegzugs und die Dokumentation, die vorher vorliegen muss. Mit eigenen Büros in Barcelona und Dubai, 18 Zielländer aus eigener Kompetenz.

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Betrieb und Gewerblichkeit

Die Weichenstellung, an der alles andere hängt: Ob Ihre Tätigkeit noch private Vermögensverwaltung ist oder bereits ein Gewerbe – und was daraus für Buchführung und Umsatzsteuer folgt.

§ 15 EStG

Mining und Node-Betrieb

Ab wann Mining gewerblich ist, wie Hardware abzuschreiben ist, was mit Stromkosten geschieht und wie Blockrewards im Zuflusszeitpunkt zu bewerten sind.

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§ 4 Abs. 3

Krypto-EÜR und Umsatzsteuer

Einnahmenüberschussrechnung für Miner, Node-Betreiber und Selbstständige: Zufluss- und Abflussprinzip, Anlagenverzeichnis, Anlage EÜR – ebenfalls mit Umsatzsteuer bei NFT.

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Verfahren, Verteidigung und Gutachten

Hier arbeiten wir mit dem, was neun Jahre Betriebsprüfung gelehrt haben – und mit fünf eigenen Verfahren vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof.

§ 371 AO

Selbstanzeige und Nacherklärung

Vollständige Nacherklärung aller unverjährten Zeiträume, mit Prüfung von Erklärungen und Bescheiden aus bis zu fünfzehn Jahren – bevor DAC-8-Daten die Sperrwirkung auslösen.

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§ 347 AO

Einspruch und Klage

Einlegung und Betreuung von Einsprüchen, Aussetzung der Vollziehung, Ruhen bei anhängigen Musterverfahren und Vertretung vor dem Finanzgericht.

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Unternehmen, Software und Projekte

Leistungen, die selten gesucht, aber regelmäßig gebraucht werden – meist von denen, die selbst Werkzeuge oder Projekte bauen.

GoBD

Software-Compliance-Test

Prüfung von Steuer- und Reportingsoftware auf Verwertbarkeit gegenüber dem Finanzamt: Rechenlogik, Verbrauchsfolge je Wallet, Nachvollziehbarkeit und Exportformate.

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API

Software-Weiterentwicklung

Fachliche Begleitung von Anbietern: Testfälle aus der Praxis, Abbildung neuer Transaktionsarten, Schnittstellen und Importlogik – aus Sicht eines ehemaligen Programmierers.

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Für wen wir arbeiten

Es gibt keine Mindestgröße und keine Beschränkung auf bestimmte Gruppen. Wir betreuen jeden, der unsere Honorare tragen möchte und bei dem die gesetzlich vorgeschriebene geldwäscherechtliche Prüfung keine Eintragung auf einer Sanktionsliste ergibt.

Direktmandat

Private Anlegerinnen und Anleger

Von der ersten Sortierung der Daten bis zur abgabefertigen Erklärung – auch bei offenen Vorjahren und unvollständigen Historien.

Unternehmen

Kryptoprojekte und Teams

Tokenausgabe, Vergütung in Token, Treasury, Rechtsform. Dazu Anbieter von Steuersoftware, für die wir Rechenlogik und Importe prüfen.

Zuarbeit

Steuerberaterinnen und Steuerberater

Aufbereitung und Berechnung der Kryptowerte für Ihr Mandat, Zweitmeinung zu strittigen Positionen, Inhouse-Seminare für Ihr Team.

Verfahren

Strafverteidigungen

Fachliche Zuarbeit im Steuerstrafverfahren: Ermittlung der Bemessungsgrundlage, Prüfung der Verjährung, Bewertung strittiger Vorgänge.

Gutachten

Gerichte und Insolvenzverwaltung

Matthias Steger ist Gutachter des Landgerichts Frankfurt (Oder) und der Amtsgerichte. Gutachten zu Bewertung und steuerlicher Einordnung von Kryptowerten.

Familie

Eltern und Kinder

Übertragung innerhalb der Familie, Bestände Minderjähriger, Erbfall und Zugriff auf die Wallet. Themen, die selten dringend wirken und selten aufschiebbar sind.

Häufige Fragen

Nehmen Sie jedes Mandat an?
Grundsätzlich ja. Es gibt keine Mindestgröße des Vermögens und keine Beschränkung auf bestimmte Berufsgruppen. Voraussetzung ist, dass die Honorare getragen werden und dass die geldwäscherechtliche Prüfung keine Eintragung auf einer Sanktionsliste ergibt – zu dieser Prüfung sind wir gesetzlich verpflichtet.
Arbeiten Sie auch für andere Kanzleien?
Ja. Ein erheblicher Teil unserer Arbeit ist Zuarbeit für Steuerberaterkolleginnen und -kollegen sowie für Strafverteidigungen: Aufbereitung und Berechnung der Kryptowerte, Zweitmeinung zu strittigen Positionen, Gutachten für das Verfahren.
Können Sie auch als Gutachter beauftragt werden?
Ja. Matthias Steger ist Gutachter des Landgerichts Frankfurt (Oder) und der Amtsgerichte. Gutachten werden auch von Insolvenzverwaltungen, Unternehmen und Verteidigungen in Auftrag gegeben.
Was, wenn mein Fall in keine dieser Kategorien passt?
Dann rufen Sie an. Die Aufteilung dient der Orientierung, nicht der Abgrenzung. In der Praxis überschneiden sich die meisten Mandate ohnehin – eine Selbstanzeige führt zur Erklärung, die Erklärung zur Frage der Gewerblichkeit, und am Ende steht oft ein Herkunftsnachweis für die Bank.
Hinweis: Sämtliche Leistungen werden von Matthias Steger, Steuerberater, verantwortet. Die Aufteilung in Bereiche dient der Orientierung; in der Praxis überschneiden sich die meisten Mandate.