Stand 08/2026 Für Mandanten, Kollegen und Redaktionen

Wir wenden das Krypto­steuerrecht nicht nur an, wir gestalten es mit

Matthias Steger war als Sachverständiger im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages geladen, führt fünf Verfahren zu den offenen Kernfragen, bildet Steuerberaterinnen und Steuerberater aus und schreibt für Fachmedien. Diese Seite bündelt, was daraus belegbar ist.

01

Gesetzgebung

Anhörung im Bundestag, Positionspapiere und Verbandsarbeit zu Haltefrist und Meldepflichten.

05

Verfahren

Fünf eigene Klage- und Aussetzungsverfahren vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof.

5.000+

Lehre

Fortgebildete Berufsträger seit 2018, an Kammern, Verbänden und in der eigenen Akademie.

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Publikation

Standardhandbuch im Erich Schmidt Verlag, DATEV-Merkblätter, Fachbeiträge bei BTC-ECHO.

Gesetzgebung

Sachverständiger im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages

Der Beitrag beginnt bei 34:10
  • GremiumFinanzausschuss des Deutschen Bundestages
  • Termin13. Oktober 2025, 16 bis 17.30 Uhr
  • GegenstandUmsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226, Drucksache 21/1937
  • Geladen fürInstitut für Digitalisierung im Steuerrecht, auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion

Die Kernaussage der Stellungnahme

Der Entwurf sieht für Großbanken und Start-ups dieselben Meldepflichten vor, ohne Rücksicht auf Ressourcen und Risikoprofil. Ausnahmen, Bagatellgrenzen oder Erprobungsräume fehlen – kleine Unternehmen trifft das besonders hart.

Verbandsarbeit zur Haltefrist und zur Abgeltungsteuer

Ob die einjährige Haltefrist bestehen bleibt und ob Kryptowerte künftig unter die Abgeltungsteuer fallen, entscheidet für private Anleger über mehr als jede Gestaltungsfrage. Matthias Steger begleitet beide Debatten seit Jahren – als Verbandsvertreter, in Fachgremien und publizistisch.

Bitcoin Bundesverband

Finanzvorstand

Mitwirkung an der Petition zum Erhalt der einjährigen Haltefrist und an der Haltefrist-Taskforce, die die fachlichen Argumente für das Gesetzgebungsverfahren aufbereitet.

Profil und Beiträge
Blockchain Bundesverband

Mitleitung der Arbeitsgruppe Steuern

Verantwortlich mitgewirkt am Positionspapier zur Besteuerung von Kryptowerten, das sich gegen die Einbeziehung in die Abgeltungsteuer wendet und „Evidenz vor Reform“ fordert.

Zum Positionspapier
Fachpublizistik

Autor bei BTC-ECHO

Einordnung der laufenden Debatte anhand der Zahlen statt der Schlagzeilen – zuletzt zur Frage, ob die Argumente für eine Abschaffung der Haltefrist tragen.

Alle Beiträge

Drei Argumente gegen die Abgeltungsteuer auf Kryptowerte

Kern des Positionspapiers, an dem die Arbeitsgruppe Steuern des Blockchain Bundesverbands mitgewirkt hat.

Systematik

Kryptowerte sind keine Aktien

Eine Aktie verbrieft Rechte gegenüber einem Unternehmen – Dividende, Anteil, Abhängigkeit vom Geschäftserfolg. Kryptowerte gelten dagegen als sonstige Wirtschaftsgüter und stehen Rohstoffen oder Fremdwährungen näher. Die Gleichbehandlung mit Aktien hätte kein systematisches Fundament.

§§ 39 f. AO

Gleiches wirtschaftlich gleich behandeln

Ob jemand seine Position gegen ein Dollarguthaben oder gegen einen Stablecoin tauscht, macht wirtschaftlich keinen Unterschied. Nach der wirtschaftlichen Betrachtungsweise darf die technische Verpackung eines identischen Sachverhalts nicht zu unterschiedlicher Besteuerung führen.

Evidenz

Erst messen, dann reformieren

Belastbare Zahlen zum heutigen Steueraufkommen aus Kryptowerten fehlen; mehrere parlamentarische Anfragen blieben ohne konkrete Angaben. Die seit 2023 gesondert erfassten Daten werden nicht systematisch ausgewertet. Wer eine funktionierende Regel ändert, sollte ihre Wirkung kennen.

Fünf Verfahren, die wir selbst führen

Zu den Kernfragen der Kryptobesteuerung gibt es kaum höchstrichterliche Rechtsprechung. Wir warten sie nicht ab.

  • BFH VIII R 22/25 Revision anhängig

    Krypto-Lending: Kapitaleinkünfte oder sonstige Einkünfte?

    Kernfrage ist der Geldbegriff des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Zusätzlich prüft der BFH, ob Kryptowährungen mit Fremdwährungen vergleichbar sind. Vorinstanz: FG Köln, 3 K 194/23.

  • FG Berlin-Brandenburg 4 V 4039/26 AdV gewonnen

    Verbrauchsfolge: LiFo gegen FiFo

    Beschluss vom 12.06.2026: Aussetzung der Vollziehung gewährt, weil das Finanzamt FiFo ansetzte, wo der Steuerpflichtige LiFo gerechnet hatte.

  • FG Niedersachsen 10 K 165/23 Klage anhängig

    Walletbezogene oder walletübergreifende Gewinnermittlung

    Ist die Ermittlung je Wallet nach BMF-Schreiben zwingend, oder bleibt eine walletübergreifende Ermittlung zulässig? Die Antwort verschiebt Anschaffungszeitpunkte und damit die Haltefrist.

  • FG Baden-Württemberg 4 K 2402/25 Klage anhängig

    Airdrops mit nachträglich festgelegten Regeln

    Liegt beim ENS-Airdrop eine steuerbare Leistung vor, wenn die Zuteilungsregeln erst nach dem Snapshot feststanden und an Handlungen gegenüber einem anderen Vertragspartner anknüpften?

  • FG Baden-Württemberg 2 K 30626 Klage anhängig

    Keine leichtfertige Steuerhinterziehung

    Für 2017 ist streitig, ob die Festsetzungsfrist abgelaufen ist. Die Anlage SO fragt Kryptogewinne erst ab 2023 gesondert ab – wer vorher nichts eintrug, füllte das Formular so aus, wie es gestellt war.

Lehre

Seit 2018 haben über 5.000 Steuerberaterinnen und Steuerberater Fortbildungen zur Besteuerung von Kryptowerten besucht – an Kammern, bei Verbänden und in der eigenen Akademie.

Kammern

Bundessteuerberaterkammer und lokale Kammern

Dozent für Krypto und Steuern, bundesweit tätig für die Steuerberaterverbände.

seit 2019

Krypto-Steuerakademie

Eigene Weiterbildungsplattform mit über 1.000 Teilnehmenden und monatlichen Live-Calls zu neuen Urteilen und Verwaltungsanweisungen.

Gremien

Fachausschüsse

Vorsitz des Steuerrechtsfachausschusses des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg, Mitglied im Blockchain-Ausschuss des Instituts für Digitalisierung im Steuerrecht, Beirat im Potsdamer Steuerforum.

Publikation

Buch

Handbuch zur Besteuerung von Kryptowerten

Erschienen im Erich Schmidt Verlag. Standardwerk für die Beratungspraxis.

Alle Veröffentlichungen →
DATEV

Merkblätter zu Krypto und Steuern

Praxisunterlagen für Kanzleien, die das Thema in der Mandatsarbeit abbilden müssen.

Fachpresse

Beiträge bei BTC-ECHO

Regelmäßige Einordnung steuerpolitischer Entwicklungen für ein Fachpublikum.

Zur Autorenseite →

Ämter und Mitgliedschaften

  • Steuerberaterverband BBVizepräsident sowie Vorsitz des Steuerrechtsfachausschusses
  • Bitcoin BundesverbandFinanzvorstand
  • Blockchain BundesverbandMitleitung der Arbeitsgruppe Steuern
  • IdStMitglied im Blockchain-Ausschuss des Instituts für Digitalisierung im Steuerrecht
  • Potsdamer SteuerforumBeirat
  • Landgericht Frankfurt (Oder)Gutachter, ebenso für die Amtsgerichte
  • AuszeichnungAusgezeichnet als „Beste Steuerberater 2024“

Für Redaktionen und Kolleginnen und Kollegen

Anfragen zu Interviews, Hintergrundgesprächen, Gutachten oder Fachvorträgen beantworten wir kurzfristig. Für laufende Verfahren gilt: Wir sprechen über die Rechtsfragen, nicht über die Mandanten.

Stand dieser Seite: 22.08.2026. Alle Angaben sind über die verlinkten Primärquellen belegt.
Verfahren: BFH VIII R 22/25 (Vorinstanz FG Köln, 3 K 194/23), FG Berlin-Brandenburg 4 V 4039/26, FG Niedersachsen 10 K 165/23, FG Baden-Württemberg 4 K 2402/25 und 2 K 30626.

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