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Porträtaufnahmen in Druckauflösung stellen wir auf Anfrage zur Verfügung, honorarfrei bei Nennung des Bildnachweises.
Bild anfordern →Erst Programmierer, dann Finanzbeamter, dann Betriebsprüfer, heute Steuerberater mit Schwerpunkt Kryptowerte. Diese Reihenfolge erklärt, warum wir Datenbestände lesen können, die andere nur exportieren – und warum wir wissen, wie eine Prüfung von innen aussieht.
Im Großrechenzentrum der Fiducia. Ausbildung an Systemen, auf denen Banken und Rechenzentren ihre Massendaten verarbeiteten – eine Schule im Umgang mit großen, strukturierten Datenbeständen.
Sprachen: Assembler für Großrechner · C++ · Pascal · Turbo Basic · dBase · COBOL
Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege, Abschluss als Diplom-Finanzwirt (FH). Der Wechsel von der Technik in die Steuerverwaltung.
Fernuniversität Hagen, berufsbegleitend neben der Tätigkeit in der Finanzverwaltung. Abschluss als Diplom-Kaufmann.
Finanzamt Berlin-Charlottenburg. Verantwortlich unter anderem für die Einführung der Prüfsoftware IDEA, die Umstellung der Arbeitsplätze von MS Works auf MS Office und die Mitwirkung am Projekt BP 2000.
IDEA ist bis heute die Software, mit der Betriebsprüfungen Datenbestände auswerten.
Neun Jahre Prüfung von Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchen. Diese Zeit prägt bis heute die Arbeitsweise in der Abwehrberatung: Wir kennen die Fragen, bevor sie gestellt werden.
Ein Jahr länger, und die Steuerberaterprüfung wäre nach § 38 StBerG entfallen. Abgelegt wurde sie trotzdem.
Wechsel aus der Finanzverwaltung in die Selbstständigkeit. Seit 2009 firmiert das Unternehmen als Steuerberatungsgesellschaft.
Steuerberaterkammer Brandenburg. Im selben Jahr wird aus der Beratungsgesellschaft eine Steuerberatungsgesellschaft.
Zunächst als Anleger, nicht als Berater. Aus dieser Zeit stammt die praktische Kenntnis der Abläufe – Börsen, Wallets, Datenlage –, die sich aus Literatur allein nicht gewinnen lässt.
Der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg fragt an, ob jemand zum Thema Kryptowährungen unterrichten könne. Aus dieser Anfrage entsteht die Lehrtätigkeit, die heute bundesweit an Kammern und Verbänden stattfindet.
Vollständige Ausrichtung der Kanzlei auf die Besteuerung von Kryptowerten. Heute: Autor, Dozent, Gutachter, Sachverständiger im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages und Kläger in fünf eigenen Verfahren.
Drei Stationen, die sich in der täglichen Arbeit an Kryptomandaten zusammenfügen.
Wer Assembler und COBOL gelernt hat, hat keine Scheu vor einer Datei mit zweihunderttausend Zeilen. Genau das ist der Ausgangspunkt jedes Kryptomandats: Rohdaten, die niemand von Hand prüfen kann.
Wir haben die Prüfsoftware IDEA im Finanzamt selbst eingeführt. Wer weiß, wie ein Prüfer Daten auswertet, bereitet sie anders auf – und erkennt, welche Anforderung berechtigt ist und welche nicht.
Neun Jahre auf der anderen Seite des Tisches. Diese Erfahrung entscheidet darüber, welche Position man verteidigt und wo ein Zugeständnis günstiger ist als ein Streit, der ohnehin verloren geht.
Fachliteratur zur Besteuerung von Kryptowerten – im Erich Schmidt Verlag, bei der DATEV und im Selbstverlag.
Wegzugsbesteuerung, Haltefrist und DAC 8 verstehen – 18 Zielländer im Vergleich. Ein Praxisleitfaden mit Grundlagenteil, achtzehn Länderkapiteln und einem Praxisteil mit Wegzugs-Zeitplan, Musterschreiben und Glossar. Erschienen im Selbstverlag über Amazon Kindle Direct Publishing.
Grundlagen der Besteuerung im Privat- und im Betriebsvermögen. Erschienen im Erich Schmidt Verlag, ISBN 978-3-503-19153-6. Die zweite Auflage erscheint 2027, gemeinsam mit Gregor Danielmeyer in nicht dienstlicher Eigenschaft.
Praxisunterlage für Kanzleien, die Kryptowerte im Betriebsvermögen abbilden müssen. Zweite Auflage, als E-Book erhältlich.
Unterlage für die Beratung privater Anleger – von der Haltefrist über Rewards bis zur Erfassung in der Erklärung.
Hinzu kommen laufende Fachbeiträge, unter anderem bei BTC-ECHO, sowie Vorträge und Seminare für Kammern und Verbände.
Beiträge, in denen Matthias Steger als Fachmann für die Besteuerung von Kryptowerten zu Wort kommt, sowie eigene Fachbeiträge. Neueste zuerst.
Hinzu kommen laufende eigene Fachbeiträge, unter anderem bei BTC-ECHO. Die Themen reichen von der Haltefristdebatte über DAC 8 bis zu den Meldepflichten für Handelsplattformen.
Kurzvita in drei Längen zum Übernehmen, Porträt und Kontakt. Eine Auswahl bisheriger Beiträge finden Sie weiter oben. Anfragen zu Interviews, Hintergrundgesprächen und Vorträgen beantworten wir kurzfristig.
Matthias Steger ist Steuerberater in Potsdam und auf die Besteuerung von Kryptowerten spezialisiert. Nach einer Ausbildung zum Programmierer und neun Jahren als Betriebsprüfer berät er seit 2006 selbstständig und seit 2021 ausschließlich zu Kryptowerten. Er ist Autor eines Fachhandbuchs, Dozent der Steuerberaterkammern und war Sachverständiger im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages.
Matthias Steger ist Steuerberater, Diplom-Kaufmann und Diplom-Finanzwirt. Er begann seine Laufbahn 1989 mit einer Ausbildung zum Programmierer im Großrechenzentrum der Fiducia, wechselte anschließend in die Finanzverwaltung und war dort unter anderem IT-Beauftragter für die Betriebsprüfung des Finanzamts Berlin-Charlottenburg, wo er die Prüfsoftware IDEA einführte. Von 1997 bis 2006 war er Betriebsprüfer, seit 2006 ist er selbstständig und seit 2009 als Steuerberater bestellt. Seit 2021 richtet sich seine Kanzlei ausschließlich auf Kryptowerte aus. Er ist Vizepräsident des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg, Autor eines Fachhandbuchs zur Besteuerung von Kryptowerten und war 2025 als Sachverständiger im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages geladen.
Matthias Steger ist Steuerberater in Potsdam und einer der bekanntesten deutschen Spezialisten für die Besteuerung von Kryptowerten. Sein Werdegang beginnt 1989 mit einer Ausbildung zum Programmierer im Großrechenzentrum der Fiducia, unter anderem in Assembler für Großrechner, C++ und COBOL. Es folgten das Studium der Finanzwirtschaft an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege sowie berufsbegleitend das Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Fernuniversität Hagen. In der Finanzverwaltung war er von 1997 bis 2003 IT-Beauftragter für die Betriebsprüfung des Finanzamts Berlin-Charlottenburg und verantwortete dort die Einführung der Prüfsoftware IDEA. Von 1997 bis 2006 war er Betriebsprüfer, seit 2006 selbstständig und seit 2009 als Steuerberater bestellt. Zu Kryptowerten kam er 2015 zunächst als Anleger; 2018 wurde er auf Anfrage des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg Dozent für das Thema, seit 2021 arbeitet er ausschließlich in diesem Bereich. Er ist Vizepräsident des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg, Finanzvorstand des Bitcoin Bundesverbands, Mitleiter der Arbeitsgruppe Steuern im Blockchain Bundesverband und Gutachter des Landgerichts Frankfurt (Oder). Er ist Autor eines Fachhandbuchs zur Besteuerung von Kryptowerten, Dozent der Steuerberaterkammern und war im Oktober 2025 als Sachverständiger im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zur Umsetzung der DAC-8-Richtlinie geladen.
Porträtaufnahmen in Druckauflösung stellen wir auf Anfrage zur Verfügung, honorarfrei bei Nennung des Bildnachweises.
Bild anfordern →Haltefrist und ihre mögliche Abschaffung, DAC 8 und Meldepflichten, Selbstanzeige bei Kryptowerten, Betriebsprüfung und digitale Datenauswertung, Gewerblichkeit im Kryptohandel, laufende Musterverfahren.
Zu laufenden Verfahren äußern wir uns zur Rechtsfrage, nicht zu den Mandanten. Kursprognosen und Anlageempfehlungen gehören nicht zu unserem Feld.
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