Steuerliche Identifikationsnummer
Wird nach der Anmeldung von Amts wegen vergeben. Ohne sie geht praktisch nichts – von der Kontoeröffnung bis zur Lohnabrechnung.
Deutschland gilt als Hochsteuerland – für Kryptowerte im Privatvermögen ist es das nicht. Nach einem Jahr Haltedauer sind Veräußerungsgewinne steuerfrei, unabhängig von der Höhe. Entscheidend ist, was Sie vor dem Umzug regeln und welche Nachweise Sie mitbringen.
Zwei Punkte, die außerhalb Deutschlands kaum bekannt sind – und die die Länderwahl mancher Zuzügler verändern.
Veräußerungsgewinne aus Kryptowerten im Privatvermögen sind nach Ablauf eines Jahres steuerfrei – ohne Betragsgrenze. Im europäischen Vergleich ist das großzügig: Österreich besteuert mit 27,5 Prozent ganz ohne Haltefrist, Italien mit 26 bis 33 Prozent, Zypern seit 2026 mit 8 Prozent.
Portugal kennt mit 365 Tagen eine der deutschen vergleichbare Frist – dort greift beim späteren Wegzug allerdings eine Wegzugsbesteuerung. Genau darin liegt der Unterschied, der auf lange Sicht zählt.
Der zweite, seltener beachtete Vorteil: Wer Deutschland später wieder verlässt, löst mit direkt im Privatvermögen gehaltenen Kryptowerten keine Wegzugsbesteuerung aus – § 6 AStG erfasst Anteile an Kapitalgesellschaften. Mehrere Länder mit vergleichbarer oder günstigerer laufender Besteuerung besteuern beim Wegzug fiktiv.
Deutschland ist damit nicht nur beim Halten, sondern auch beim Weiterziehen günstig – solange die Coins nicht über eine Gesellschaft gehalten werden. Zum Wegzug
Die Abschaffung der Haltefrist steht im politischen Streit. Ein Gesetzentwurf wurde im Finanzausschuss abgelehnt, zugleich ist eine Reform in den Haushaltsentwurf 2027 aufgenommen worden. Wer wegen der Frist zuzieht, sollte den Stand kennen. Zur Haltefristdebatte
Hinzu kommen Punkte, die selten mitgedacht werden: ein belastbarer Rechtsschutz mit Finanzgerichtsbarkeit, verbindliche Auskünfte und ein Beratungsstand, der bei Kryptowerten weiter entwickelt ist als in vielen Ländern mit niedrigeren Sätzen.
Der teuerste Fehler beim Zuzug entsteht nicht in Deutschland, sondern im Land, das Sie verlassen.
Mehrere Staaten besteuern beim Wegzug fiktiv – teils auch direkt gehaltene Kryptowerte, teils nur Anteile an Gesellschaften. Wer davon betroffen ist und ohne Vorbereitung umzieht, zahlt Steuer auf einen Gewinn, den er nie realisiert hat. Bei Umzügen innerhalb der EU sehen manche Rechtsordnungen eine Nichtfestsetzung oder Stundung auf Antrag vor – der Antrag muss aber gestellt werden, und zwar rechtzeitig.
| Herkunftsland | Exit Tax | Was daraus folgt |
|---|---|---|
| Österreich | ja | Wegzugsbesteuerung auch auf Kryptowerte; auf Antrag kommt eine Nichtfestsetzung bei Umzug innerhalb der EU in Betracht. |
| Portugal | ja | Portugal kennt mit 365 Tagen eine der deutschen vergleichbare Haltefrist – beim Wegzug greift jedoch eine Wegzugsbesteuerung. Haltedauer und angesetzter Wert sind für Deutschland zu dokumentieren. |
| Tschechien | ja | Wegzugsbesteuerung vorhanden; zu prüfen ist, welcher Wert als Anschaffungskosten fortgeführt wird. |
| Spanien | ja, nur Anteile | Erfasst werden Anteile an Gesellschaften, nicht direkt gehaltene Kryptowerte. |
| Schweiz | nein | Keine Wegzugsbesteuerung; private Kryptogewinne blieben dort regelmäßig ohnehin steuerfrei – umso wichtiger sind die Anschaffungsnachweise. |
| Polen | nein | Keine Wegzugsbesteuerung auf Kryptowerte. |
| Singapur | nein | Keine Wegzugsbesteuerung; private Veräußerungsgewinne sind dort regelmäßig steuerfrei. |
| VAE | nein | Keine Einkommensteuer und keine Wegzugsbesteuerung – die Historie ist dennoch lückenlos zu belegen. |
Wurde im Herkunftsland eine Wegzugsbesteuerung festgesetzt, ist damit ein bestimmter Wert versteuert worden. Ob Deutschland genau diesen Wert als Anschaffungskosten fortführt, ist eine eigenständige Frage – sie hängt am Doppelbesteuerungsabkommen und an der Ausgestaltung. Wird sie nicht geklärt, kann derselbe Wertzuwachs zweimal besteuert werden: einmal beim Wegzug, einmal beim späteren Verkauf in Deutschland.
Diese Klärung gehört vor den Umzug. Danach fehlen die Gestaltungsmöglichkeiten, und es bleibt nur der Streit.
Die Übersicht ist stark verkürzt. Achtzehn Zielländer haben wir für unser Buch zur Wegzugsbesteuerung im Einzelnen aufgearbeitet – dieselbe Grundlage nutzen wir spiegelbildlich für Zuzugsmandate. Zur vollständigen Länderübersicht
Die günstigste Rechtslage nützt nichts, wenn sich der Anschaffungszeitpunkt nicht belegen lässt. Genau daran scheitern Zuzugsmandate am häufigsten.
Vollständige Exporte aller genutzten Plattformen über den gesamten Zeitraum – nicht nur der letzten Jahre. Eine Liste sämtlicher eigener Wallet-Adressen. Belege über die ursprüngliche Mittelherkunft. Und, falls im Herkunftsland eine Wegzugsbesteuerung festgesetzt wurde, den entsprechenden Bescheid.
Diese Unterlagen sind vor dem Umzug zu sichern. Wer erst in Deutschland feststellt, dass eine Plattform im Herkunftsland den Zugang gesperrt hat oder eingestellt wurde, steht vor einer Rekonstruktion über die Blockchain – möglich, aber deutlich aufwendiger.
Dieselben Unterlagen brauchen Sie ein zweites Mal: für den Herkunftsnachweis gegenüber der deutschen Bank, sobald Beträge aus Kryptoverkäufen auf ein Konto fließen. Wer sie einmal sauber aufbereitet, hat beide Anlässe erledigt. Zum Herkunftsnachweis
Wir prüfen die mitgebrachten Daten vor dem Umzug auf Vollständigkeit und sagen Ihnen, was noch zu beschaffen ist, solange es beschaffbar ist.
Die formalen Schritte, ohne die in Deutschland nichts vorangeht – wir übernehmen sie vollständig.
Wird nach der Anmeldung von Amts wegen vergeben. Ohne sie geht praktisch nichts – von der Kontoeröffnung bis zur Lohnabrechnung.
Für die Abgabe von Erklärungen. Bei selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit kommt der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung hinzu.
Wird vom Herkunftsland häufig verlangt, um dort die Ansässigkeit zu beenden, und für die Anwendung von Abkommen benötigt.
Spätestens beim ersten größeren Eingang aus Kryptoverkäufen. Besser vorbereitet als unter Zeitdruck nachgereicht.
Bei unterjährigem Zuzug ist die Aufteilung zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht darzustellen – ein Punkt, der über ganze Vorgänge entscheidet.
Kindergeld, Familienangelegenheiten und Fragen im Zusammenhang mit einer späteren Einbürgerung begleiten wir mit, soweit sie steuerlich berührt sind.
Was wann zu erledigen ist. Die Reihenfolge ist wichtiger als die Geschwindigkeit – vieles lässt sich nach dem Umzug nicht mehr nachholen.
Zugänge zu Börsen im Herkunftsland werden nach dem Umzug gesperrt, wenn sich die Ansässigkeit ändert – manche Plattformen bedienen bestimmte Länder nicht. Wer die Exporte erst danach ziehen will, steht ohne Anschaffungsnachweise da und verliert damit die Haltefrist für Bestände, die er seit Jahren hält.
Wer noch im Herkunftsland verkauft, unterliegt dessen Recht; wer danach verkauft, dem deutschen. Beides kann günstiger sein. Ohne Rechnung vor dem Umzug entscheidet der Zufall.
Mehrere Herkunftsländer besteuern fiktiv. Wo eine Nichtfestsetzung oder Stundung auf Antrag möglich wäre, muss der Antrag rechtzeitig gestellt werden – nach dem Umzug ist die Frist regelmäßig verstrichen.
Konten bei Plattformen im Herkunftsland werden nach dem Umzug gesperrt oder eingestellt. Wer die Exporte nicht vorher gesichert hat, verliert die Anschaffungsnachweise – und damit die Haltefrist.
Die unbeschränkte Steuerpflicht beginnt mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt – nicht mit der Anmeldung. Eine bereits angemietete Wohnung kann den Beginn vorverlagern, auch wenn Sie noch gar nicht eingezogen sind.
Idealerweise beginnen wir drei bis sechs Monate vor dem Umzug.
Welche Bestände, seit wann, in welcher Struktur? Droht dort eine Wegzugsbesteuerung, und käme eine Nichtfestsetzung oder Stundung in Betracht?
Vergleich der Besteuerung vor und nach dem Zuzug, je Tranche. Daraus ergibt sich, ob und was vor dem Umzug realisiert werden sollte.
Vollständige Exporte, Adressliste, Belege zur Mittelherkunft – solange die Zugänge bestehen.
Identifikationsnummer, Steuernummer, gegebenenfalls Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und Ansässigkeitsbescheinigung.
Erste Erklärung mit Aufteilung des Zuzugsjahres, Herkunftsnachweis für die Bank, danach die reguläre Betreuung. Zur Steuererklärung