- A
-
Airdrops, Kosten der Teilnahme
Soweit durch die Erzielung sonstiger Einkünfte veranlasst. Gaskosten für den Claim sind zuzuordnen.
anteilig
-
Anwaltskosten, Derivate und Futures
Zuzuordnen zu § 20 EStG. Der Abzug ist nach § 20 Abs. 9 EStG gesperrt.
gesperrt
-
Anwaltskosten, Gestaltung Lending
Veranlasst durch laufende Erträge nach § 22 Nr. 3 EStG. Voller Abzug.
abziehbar
-
Anwaltskosten, einzelner Verkaufsvertrag
Unmittelbar durch ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft veranlasst.
abziehbar
-
Arbeitszimmer
Nur unter den engen Voraussetzungen des Gesetzes. Bei privaten Anlegern selten darstellbar.
kritisch
-
Auszahlungsgebühren
Veräußerungskosten, aufzuteilen nach § 3c Abs. 1 EStG.
anteilig
- B
-
Beiträge zu Krypto-Versicherungen
Anteilig, soweit die versicherten Bestände der Erzielung steuerpflichtiger Erträge dienen. Bei rein privater Verwahrung kritisch.
anteilig
-
Bewirtung von Geschäftskontakten
Bei Überschusseinkünften nur eingeschränkt und mit Nachweis der Teilnehmer.
kritisch
-
Bildschirme
Arbeitsmittel, anteilig nach dem Umfang der Nutzung zur Einkünfteerzielung.
anteilig
-
Blockchain-Analysedienste
Abonnements für Analyseplattformen sind nur bei konkretem Bezug zur Einkünfteerzielung abziehbar; die Nähe zur allgemeinen Marktinformation spricht dagegen.
kritisch
-
Börsen-Steuerreports, kostenpflichtig
Wie Krypto-Steuersoftware zu behandeln: Hilfsmittel der Einkünfteermittlung, aufzuteilen.
anteilig
- C
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Computer und Peripherie
Arbeitsmittel. Für Hardware lässt die Verwaltung eine Nutzungsdauer von einem Jahr zu.
anteilig
- D
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Datenrettung und Wallet-Wiederherstellung
Anteilig, soweit die betroffenen Bestände der Erzielung steuerpflichtiger Erträge dienen.
anteilig
-
Depot- und Verwahrgebühren
Bei § 22 Nr. 3 EStG abziehbar, bei § 23 EStG nur geschäftsbezogen, bei § 20 EStG gesperrt.
anteilig
- E
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Einzahlungsgebühren
Keine Werbungskosten, sondern Anschaffungsnebenkosten. Erhöhen die Anschaffungskosten.
Anschaffungskosten
- F
-
Fachbücher
Nur bei konkretem Bezug zur Einkünfteerzielung. Titel und Inhalt dokumentieren.
kritisch
-
Fachzeitschriften
Wie Fachbücher. Allgemeine Anlegermagazine werden regelmäßig nicht anerkannt.
kritisch
-
Fahrten zur Steuerkanzlei
Anteilig als Reisekosten, soweit sie der Ermittlung steuerpflichtiger Einkünfte dienen. Die Entfernungspauschale ist hier nicht anwendbar.
anteilig
-
Forensische Rekonstruktion der Historie
Wie Steuerberatungskosten zur Ermittlung der Einkünfte zu behandeln und entsprechend aufzuteilen.
anteilig
-
Fortbildung, Seminare und Kongresse
Abziehbar bei nahezu ausschließlich beruflicher Veranlassung, sonst anteilig. Siehe Abschnitt Reisekosten.
anteilig
-
Fremdwährungsverluste beim Auszahlen
Anteilig zu berücksichtigen – je nach Anlass im Bereich des § 22 Nr. 3 EStG oder des § 23 EStG. Maßgeblich ist, welchem Vorgang die Auszahlung zuzuordnen ist.
anteilig
- G
-
Gasgebühren bei Transaktionen
Je nach Anlass Anschaffungsneben- oder Veräußerungskosten, bei Rewards Werbungskosten.
anteilig
-
Gerichts- und Prozesskosten
Kosten des Einspruchs- oder Klageverfahrens sind Werbungskosten der Einkunftsart, um die gestritten wird – bei § 23 EStG anteilig nach § 3c EStG.
anteilig
-
Gutachtenkosten
Folgen der Einkunftsart, zu deren Klärung das Gutachten dient.
anteilig
- H
-
Hardware-Wallet
Anteilig, soweit zur Verwahrung von Beständen mit steuerpflichtigen Erträgen genutzt.
anteilig
- I
-
Internet und Telefon
Anteilig. Üblich sind 20 Prozent der Kosten, höchstens 20 Euro monatlich.
anteilig
- K
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Kontoführung eines gesonderten Kryptokontos
Anteilig. Ein ausschließlich für Kryptovorgänge geführtes Konto ist deutlich besser zuzuordnen als ein privates Girokonto.
anteilig
-
Kontoführungsgebühren
Nur soweit dem Bereich der Einkünfteerzielung zuzuordnen, nicht dem privaten Zahlungsverkehr.
kritisch
-
Kreditzinsen zur Finanzierung
Nur soweit auf steuerpflichtige Erträge entfallend. Bei § 20 EStG gesperrt.
anteilig
-
Krypto-Steuersoftware
Hilfsmittel der Einkünfteermittlung. Aufzuteilen zwischen Einkunftsarten und nach § 3c EStG.
anteilig
-
Kurslisten und Datendienste
Wie Krypto-Steuersoftware zu behandeln.
anteilig
- M
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Mining-Hardware im Privatvermögen
Bei nicht gewerblichem Mining nur anteilig und mit Nachweis der Nutzung.
kritisch
-
Mitgliedsbeiträge in Fachverbänden
Bei privaten Anlegern regelmäßig privat mitveranlasst, bei gewerblicher Tätigkeit unproblematisch.
kritisch
- N
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NFT-Minting-Kosten
Keine Werbungskosten, sondern Anschaffungsnebenkosten des erworbenen Tokens.
Anschaffungskosten
-
Nachzahlungs- und Aussetzungszinsen
Steuerliche Nebenleistungen zur Einkommensteuer sind nach § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbar.
gesperrt
- P
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Porto und Bürobedarf
Geringe Beträge, aber abziehbar, soweit veranlasst. Belege sammeln.
anteilig
- R
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Reisekosten
Siehe eigener Abschnitt. Aufteilung nach Zeitanteilen möglich.
anteilig
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Rekonstruktion nach Börseninsolvenz
Wie forensische Rekonstruktion der Historie: Kosten der Einkünfteermittlung, entsprechend aufzuteilen.
anteilig
- S
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Schreibtisch und Büromöbel
Im privaten Wohnraum regelmäßig privat mitveranlasst.
kritisch
-
Selbstanzeige, Kosten
Der auf die Ermittlung der Einkünfte entfallende Teil ist Werbungskosten – etwa die Zusammenstellung der Erträge aus Belegen und Transaktionsdaten. Nicht dazu gehört, was auf das Ausfüllen der Erklärung und auf die Durchsetzung der strafbefreienden Wirkung entfällt. Bei Kryptowerten im Bereich des § 22 Nr. 3 und des § 23 EStG bleibt der Ermittlungsanteil abziehbar; bei Kapitaleinkünften sperrt dagegen § 20 Abs. 9 EStG den Abzug (BFH vom 02.12.2014, VIII R 34/13). Die Rechnung sollte beides getrennt ausweisen.
anteilig
-
Server oder VPS für einen Node
Anteilig, soweit der Node der Erzielung von Erträgen dient. Bei reiner Eigennutzung zur Nachverfolgung eigener Transaktionen fehlt es an Einkünften und damit am Abzug.
anteilig
-
Signalgruppen und Analyse-Abonnements
Anteilig abziehbar, soweit sie der Erzielung steuerpflichtiger Erträge dienen. Der auf steuerfreie Veräußerungen entfallende Teil bleibt nach § 3c Abs. 1 EStG außen vor.
anteilig
-
Steuerberatung, Ausfüllen der Erklärung
Seit 2006 nicht mehr abziehbar. Rechnung möglichst getrennt ausweisen lassen.
gesperrt
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Steuerberatung, Ermittlung der Einkünfte
Werbungskosten der jeweiligen Einkunftsart. Bei § 23 EStG nach § 3c EStG aufzuteilen.
anteilig
-
Strafverteidigung, Kosten
Aufwendungen für die Verteidigung in einem Steuerstrafverfahren sind regelmäßig nicht abziehbar. Ausnahmen kommen nur in eng begrenzten Fällen in Betracht.
gesperrt
-
Stromkosten beim Mining
Anteilig nach tatsächlichem Verbrauch, am besten über Zwischenzähler.
anteilig
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Säumnis- und Verspätungszuschläge
Ebenfalls steuerliche Nebenleistungen und damit vom Abzug ausgeschlossen.
gesperrt
- T
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Tagungs- und Kongressgebühren
Von den Reisekosten abgrenzbar und bei beruflichem Anlass voll abziehbar.
abziehbar
-
Trading-Kurse und Coaching
Anteilig abziehbar, soweit sie der Erzielung steuerpflichtiger Veräußerungsgewinne nach § 23 EStG dienen. Kein Abzug dagegen, soweit sie auf Erträge im Bereich des § 20 EStG entfallen oder soweit ausschließlich Gewinne außerhalb der Jahresfrist betroffen sind – insoweit greift § 3c Abs. 1 EStG.
anteilig
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Transfergebühren zwischen eigenen Wallets
Kein Veräußerungsvorgang, daher keinem Geschäft zuzuordnen. Abzug ist zu begründen.
kritisch
- U
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Umzugskosten bei Wegzug ins Ausland
Privat veranlasst. Ein Bezug zur Erzielung von Einkünften aus Kryptowerten besteht nicht.
gesperrt
- V
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VIP- und Premiumzugänge
Begründbar, fällt aber auf. Beruflichen Anlass dokumentieren.
kritisch
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VPN und Sicherheitssoftware
Anteilig abziehbar, soweit sie dem Schutz der zur Einkünfteerzielung genutzten Zugänge und Bestände dienen. Der private Nutzungsanteil ist herauszurechnen.
anteilig
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Verlust durch Hack, Scam oder Rugpull
Bei § 22 Nr. 3 EStG kommt ein Abzug in Betracht, weil der Verlust im Zusammenhang mit Einnahmen steht, die erzielt werden sollten – etwa bei Beständen, die für Staking oder Lending eingesetzt waren. Im Bereich des § 23 EStG liegt dagegen kein Veräußerungsvorgang vor; dort stellt sich die Frage anders. Entscheidend ist in beiden Fällen der Nachweis von Zeitpunkt, Höhe und Ereignis.
anteilig
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Vermögensbestätigung für Banken
Dient regelmäßig nicht der Einkünfteerzielung, sondern einem privaten Anlass wie einer Finanzierung.
kritisch
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Verpflegungsmehraufwand
Nur mit den gesetzlichen Pauschbeträgen und nur bei beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit.
anteilig
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Vortragshonorare, eigene Kosten dafür
Bei eigener Vortragstätigkeit unmittelbar veranlasst.
abziehbar
- W
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Weiterbildung ohne Bezug zur Quelle
Allgemeine Persönlichkeitsentwicklung ist nicht abziehbar.
gesperrt
- Z
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Zuschlag nach § 398a AO
Der Geldbetrag zugunsten der Staatskasse ist nicht abziehbar.
gesperrt
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Zweitgerät ausschließlich für Krypto
Bei belegter ausschließlicher Nutzung gute Aussichten. Die Trennung sollte von Anfang an dokumentiert sein.
anteilig
- Ü
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Übersetzung ausländischer Belege
Kosten der Einkünfteermittlung, entsprechend aufzuteilen.
anteilig
Die Übersicht gibt unsere Einschätzung für den Regelfall wieder. Sie ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls – gerade bei den als kritisch gekennzeichneten Positionen entscheidet die Dokumentation.