§ 11 BewG Leistung · Rechtsstand 08/2026

Gutachten zu Kryptowerten

Wo eine Rechtsfrage entschieden werden muss, für die es keine gefestigte Rechtsprechung gibt, braucht es eine begründete Stellungnahme. Wir erstellen sie – für Gerichte, Strafverteidigungen, Kollegen und Unternehmen.

Kurz gefasst
  • Matthias Steger ist Gutachter des Landgerichts Frankfurt (Oder) und der Amtsgerichte.
  • Auftraggeber sind Gerichte, Verteidigungen, Insolvenzverwaltungen, Kolleginnen und Kollegen sowie Unternehmen.
  • Wertgutachten erstellen wir gemeinsam mit einem Bewertungspartner.
  • Ein Gutachten ist keine Parteischrift: Gegenargumente werden benannt, offene Fragen gekennzeichnet.

Themen, zu denen wir gutachten

Eine Auswahl aus der bisherigen Praxis. Steht Ihre Frage nicht dabei, fragen Sie nach – die Aufzählung ist nicht abschließend.

Grenzüberschreitung und Struktur

  • Wegzug mit Kryptowerten

    Wegzugsbesteuerung, erweiterte beschränkte Steuerpflicht, Ansässigkeit und Abkommensrecht – auf Grundlage von 18 aufgearbeiteten Zielländern.

  • Verdeckte und offene Einlage

    Übertragung von Kryptowerten in eine Gesellschaft: Realisationsvorgang, Wertansatz, Anschaffungskosten auf Gesellschaftsebene.

  • Stiftung mit Kryptowerten

    Übertragung in eine Stiftung, laufende Besteuerung des Vermögens und Behandlung der Erträge.

  • Vermögensverwaltende GbR

    Zurechnung, Abgrenzung zur Gewerblichkeit, Abfärbung und die Folgen für die Haltefrist der Gesellschafter.

Übertragung und Nachfolge

  • Kryptowerte verschenken

    Bewertung zum Stichtag, Freibeträge, Zurechnung bei gemeinsamen Wallets, Nachweis der Übertragung.

  • Kryptowerte vererben

    Bewertung im Erbfall, Zugriff auf Wallets, Nachlassverzeichnis und die Frage, was ein Erbe technisch überhaupt vorfindet.

  • Kryptowerte als Gehalt

    Lohnsteuerliche Behandlung von Vergütung in Token, Bewertung im Zuflusszeitpunkt, Sachbezugsgrenzen und Mitarbeiterbeteiligung.

Betrieb und laufende Besteuerung

  • Kryptowerte im Betriebsvermögen

    Ansatz, Bewertung, Verbrauchsfolge, Teilwertabschreibung und Wertaufholung.

  • Mining und Node-Betrieb

    Gewerblichkeit, Bewertung von Blockrewards, Abschreibung der Hardware, Betriebsaufgabe.

  • Staking gegen Lending

    Abgrenzung der beiden Sachverhalte und ihre unterschiedliche steuerliche Einordnung – Gegenstand eines von uns geführten BFH-Verfahrens.

  • NFT

    Ertragsteuerliche Einordnung und umsatzsteuerliche Behandlung, je nachdem, was tatsächlich geleistet wird.

  • Vorsteuer auf Hardware

    Abzugsberechtigung bei Mining- und Node-Anlagen, Zusammenhang mit der Frage der Steuerbarkeit der Erträge.

Verfahren und Nachweis

  • Hinterziehungsbetrag bei Kryptowerten

    Ermittlung des strafrechtlich relevanten Betrags: Abgrenzung streitiger von unstreitigen Positionen, Auswirkung auf den Zuschlag nach § 398a AO und auf die Verjährung.

  • Compliance mit Kryptowerten

    Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten, Verfahrensdokumentation, Prüfbarkeit des Datenbestands nach GoBD.

  • Wertgutachten

    Bewertung von Beständen zu einem Stichtag, in Zusammenarbeit mit einem Bewertungspartner.

Wer Gutachten beauftragt

Gerichte

Gerichtliche Aufträge

Matthias Steger ist Gutachter des Landgerichts Frankfurt (Oder) und der Amtsgerichte. Aufträge kommen aus Zivil-, Straf- und Insolvenzverfahren, in denen Kryptowerte zu bewerten oder steuerlich einzuordnen sind.

Verteidigung

Strafverteidigungen

Ermittlung der Bemessungsgrundlage, Prüfung der Verjährung, Abgrenzung streitiger von unstreitigen Positionen. Die strafrechtliche Verteidigung bleibt bei der Verteidigung.

Kollegen

Steuerberatung

Zweitmeinung zu strittigen Positionen, Begründung gegenüber dem Finanzamt, Absicherung einer Beratung mit erheblicher Tragweite.

Insolvenz

Insolvenzverwaltung

Bewertung vorgefundener Bestände, Nachvollzug von Transaktionen, Einordnung von Vorgängen im Vorfeld der Insolvenz.

Unternehmen

Unternehmen und Projekte

Absicherung einer Bilanzierungs- oder Umsatzsteuerfrage vor der Entscheidung – etwa bei Tokenausgabe, Vergütung in Token oder Treasury-Beständen.

Privat

Privatpersonen

Vor einer Entscheidung mit erheblichen Folgen: Einlage in eine Gesellschaft, Übertragung innerhalb der Familie, Wegzug. Ein Gutachten ist hier oft günstiger als die spätere Korrektur.

Der Ablauf

Je nach Fragestellung und Datenlage zwischen zwei und acht Wochen.

Schritt 1

Fragestellung schärfen

Was genau soll beantwortet werden? Eine präzise Frage ist die halbe Arbeit – und sie entscheidet darüber, ob das Gutachten im Verfahren nützt.

Schritt 2

Umfang und Vergütung

Sie erhalten eine Einschätzung zu Aufwand, Dauer und Vergütung, bevor die Arbeit beginnt. Bei gerichtlichen Aufträgen richtet sich die Vergütung nach den einschlägigen Vorschriften.

Schritt 3

Sachverhalt und Daten

Aufbereitung der Transaktionsdaten, soweit erforderlich – einschließlich Rekonstruktion über die Blockchain, wenn Historien fehlen.

Schritt 4

Rechtliche Würdigung

Darstellung der Rechtslage, der Verwaltungsauffassung und der Rechtsprechung, jeweils mit Fundstelle. Wo die Lage offen ist, wird das gekennzeichnet.

Schritt 5

Ergebnis und Erläuterung

Schriftliches Gutachten mit nachvollziehbarer Herleitung. Auf Wunsch erläutern wir es im Termin oder in der mündlichen Verhandlung.

Häufige Fragen zu Gutachten

Für wen erstellen Sie Gutachten?
Für Gerichte, Strafverteidigungen, Insolvenzverwaltungen, Steuerberaterkolleginnen und -kollegen, Unternehmen und Privatpersonen. Matthias Steger ist Gutachter des Landgerichts Frankfurt (Oder) und der Amtsgerichte.
Was kostet ein Gutachten?
Die Vergütung richtet sich nach Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Angelegenheit und wird vor Beginn vereinbart. Nach einem ersten Gespräch nennen wir Ihnen den Rahmen; bei gerichtlichen Aufträgen richtet sich die Vergütung nach den einschlägigen Vorschriften.
Wie lange dauert es?
Je nach Fragestellung und Datenlage zwischen zwei und acht Wochen. Steht die Rechtsfrage fest und liegen die Daten vor, geht es schneller; muss die Transaktionshistorie erst rekonstruiert werden, dauert es länger.
Erstellen Sie auch Wertgutachten?
Ja, in Zusammenarbeit mit einem Bewertungspartner. Wir übernehmen die steuerliche und methodische Seite, die Bewertung selbst erfolgt gemeinsam. Das betrifft insbesondere Bestände zu einem Stichtag, etwa im Erbfall oder bei einer Einlage.
Können Sie auch gegen die Finanzverwaltung gutachten?
Ein Gutachten ist keine Parteischrift. Wir legen unsere Auffassung mit Begründung dar, benennen Gegenargumente und kennzeichnen, wo die Rechtslage offen ist. Gerade das macht ein Gutachten im Verfahren belastbar.
Wie läuft die Zusammenarbeit mit Strafverteidigungen?
Wir übernehmen die steuerliche Zuarbeit: Ermittlung der Bemessungsgrundlage, Prüfung der Verjährung, Bewertung strittiger Vorgänge. Die strafrechtliche Verteidigung bleibt bei der Verteidigung – diese Trennung halten wir konsequent ein.
Fachlich verantwortlich: Matthias Steger, Steuerberater, neun Jahre Betriebsprüfer, Gutachter des Landgerichts Frankfurt (Oder) und der Amtsgerichte, Autor des Handbuchs zur Besteuerung von Kryptowerten.
Stand: 22.08.2026. Die Themenliste ist nicht abschließend.

Verwandte Leistungen