Gerichtliche Aufträge
Matthias Steger ist Gutachter des Landgerichts Frankfurt (Oder) und der Amtsgerichte. Aufträge kommen aus Zivil-, Straf- und Insolvenzverfahren, in denen Kryptowerte zu bewerten oder steuerlich einzuordnen sind.
Wo eine Rechtsfrage entschieden werden muss, für die es keine gefestigte Rechtsprechung gibt, braucht es eine begründete Stellungnahme. Wir erstellen sie – für Gerichte, Strafverteidigungen, Kollegen und Unternehmen.
Eine Auswahl aus der bisherigen Praxis. Steht Ihre Frage nicht dabei, fragen Sie nach – die Aufzählung ist nicht abschließend.
Wegzugsbesteuerung, erweiterte beschränkte Steuerpflicht, Ansässigkeit und Abkommensrecht – auf Grundlage von 18 aufgearbeiteten Zielländern.
Übertragung von Kryptowerten in eine Gesellschaft: Realisationsvorgang, Wertansatz, Anschaffungskosten auf Gesellschaftsebene.
Übertragung in eine Stiftung, laufende Besteuerung des Vermögens und Behandlung der Erträge.
Zurechnung, Abgrenzung zur Gewerblichkeit, Abfärbung und die Folgen für die Haltefrist der Gesellschafter.
Bewertung zum Stichtag, Freibeträge, Zurechnung bei gemeinsamen Wallets, Nachweis der Übertragung.
Bewertung im Erbfall, Zugriff auf Wallets, Nachlassverzeichnis und die Frage, was ein Erbe technisch überhaupt vorfindet.
Lohnsteuerliche Behandlung von Vergütung in Token, Bewertung im Zuflusszeitpunkt, Sachbezugsgrenzen und Mitarbeiterbeteiligung.
Ansatz, Bewertung, Verbrauchsfolge, Teilwertabschreibung und Wertaufholung.
Gewerblichkeit, Bewertung von Blockrewards, Abschreibung der Hardware, Betriebsaufgabe.
Abgrenzung der beiden Sachverhalte und ihre unterschiedliche steuerliche Einordnung – Gegenstand eines von uns geführten BFH-Verfahrens.
Ertragsteuerliche Einordnung und umsatzsteuerliche Behandlung, je nachdem, was tatsächlich geleistet wird.
Abzugsberechtigung bei Mining- und Node-Anlagen, Zusammenhang mit der Frage der Steuerbarkeit der Erträge.
Ermittlung des strafrechtlich relevanten Betrags: Abgrenzung streitiger von unstreitigen Positionen, Auswirkung auf den Zuschlag nach § 398a AO und auf die Verjährung.
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten, Verfahrensdokumentation, Prüfbarkeit des Datenbestands nach GoBD.
Bewertung von Beständen zu einem Stichtag, in Zusammenarbeit mit einem Bewertungspartner.
Matthias Steger ist Gutachter des Landgerichts Frankfurt (Oder) und der Amtsgerichte. Aufträge kommen aus Zivil-, Straf- und Insolvenzverfahren, in denen Kryptowerte zu bewerten oder steuerlich einzuordnen sind.
Ermittlung der Bemessungsgrundlage, Prüfung der Verjährung, Abgrenzung streitiger von unstreitigen Positionen. Die strafrechtliche Verteidigung bleibt bei der Verteidigung.
Zweitmeinung zu strittigen Positionen, Begründung gegenüber dem Finanzamt, Absicherung einer Beratung mit erheblicher Tragweite.
Bewertung vorgefundener Bestände, Nachvollzug von Transaktionen, Einordnung von Vorgängen im Vorfeld der Insolvenz.
Absicherung einer Bilanzierungs- oder Umsatzsteuerfrage vor der Entscheidung – etwa bei Tokenausgabe, Vergütung in Token oder Treasury-Beständen.
Vor einer Entscheidung mit erheblichen Folgen: Einlage in eine Gesellschaft, Übertragung innerhalb der Familie, Wegzug. Ein Gutachten ist hier oft günstiger als die spätere Korrektur.
Je nach Fragestellung und Datenlage zwischen zwei und acht Wochen.
Was genau soll beantwortet werden? Eine präzise Frage ist die halbe Arbeit – und sie entscheidet darüber, ob das Gutachten im Verfahren nützt.
Sie erhalten eine Einschätzung zu Aufwand, Dauer und Vergütung, bevor die Arbeit beginnt. Bei gerichtlichen Aufträgen richtet sich die Vergütung nach den einschlägigen Vorschriften.
Aufbereitung der Transaktionsdaten, soweit erforderlich – einschließlich Rekonstruktion über die Blockchain, wenn Historien fehlen.
Darstellung der Rechtslage, der Verwaltungsauffassung und der Rechtsprechung, jeweils mit Fundstelle. Wo die Lage offen ist, wird das gekennzeichnet.
Schriftliches Gutachten mit nachvollziehbarer Herleitung. Auf Wunsch erläutern wir es im Termin oder in der mündlichen Verhandlung.