Vermögensbestätigung
Bestätigung des vorhandenen Kryptovermögens zu einem Stichtag – etwa für eine Finanzierungsanfrage oder eine Meldung. Ohne vollständige Herkunftskette, dafür schnell verfügbar.
Die Auszahlung ist da – und die Bank stellt eine einzige Frage: Woher stammen die Mittel? Zwischen dieser Frage und einer Kontosperre liegen oft nur Tage. Wer strukturiert antwortet, behält sein Konto. Wer Screenshots schickt, verliert Zeit und mitunter mehr.
Kreditinstitute, Notare und Kryptodienstleister gehören zu den Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz. Sie müssen die Herkunft eingesetzter Vermögenswerte klären, das Ergebnis dokumentieren und bei Anhaltspunkten für Geldwäsche eine Verdachtsmeldung an die Financial Intelligence Unit abgeben. Über diese Meldung dürfen sie den Kunden nicht informieren.
Kryptowerte gelten dabei als Konstellation mit erhöhtem Risiko: pseudonyme Adressen, ausländische Handelsplätze, Historien, die nach der Einstellung einer Plattform nicht mehr abrufbar sind. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an die Dokumentation – und entsprechend schnell greift die Bank zur Sperre, wenn die Antwort nicht überzeugt.
Die Bank trägt selbst ein Risiko: Wer eine gebotene Meldung unterlässt, haftet. Im Zweifel sperrt sie deshalb lieber, als zu prüfen. Kommt es zur Meldung und leitet die Financial Intelligence Unit den Vorgang weiter, kann daraus ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche werden – und dort genügt bereits leichtfertiges Handeln. Bei alten Beständen ohne Dokumentation ist das kein theoretisches Risiko.
Ein guter Herkunftsnachweis ist keine Datenflut, sondern eine geordnete Vermögenskette. Die prüfende Stelle muss in wenigen Minuten verstehen, woher das Geld kam und warum die Auszahlung heute plausibel ist.
Gehalt, Verkaufserlös, Erbschaft, Darlehen – belegt durch Kontoauszüge, Verträge oder Bescheide. Dieses erste Glied wird am häufigsten vergessen und ist zugleich das wichtigste.
Überweisung an die Börse, Kaufabrechnung, erste Gutschrift im Handelskonto. Hier verbinden sich Bankwelt und Kryptowelt – die Nahtstelle, auf die jede Prüfung zuerst schaut.
Käufe, Tausche, Transfers zwischen eigenen Wallets, Staking, DeFi. Jede Bewegung, die den Bestand verändert hat, muss zuordenbar sein – auch die, die keine Steuer ausgelöst hat.
Verkauf, Auszahlung an das eigene Konto, Betrag und Zeitpunkt – abgeglichen mit dem Eingang auf dem Bankkonto.
Beim Immobilienkauf: die Weiterleitung an das Notaranderkonto oder an den Verkäufer. Damit schließt sich die Kette bis zum Verwendungszweck.
Steuerunterlagen stärken diese Kette erheblich, weil sie zeigen, dass die Gewinne erklärt und veranlagt wurden. Sie ersetzen die Kette aber nicht – die Bank fragt nach der Herkunft, nicht nach der Versteuerung.
Was Sie zusammentragen sollten, bevor Sie antworten. Je vollständiger die Sammlung, desto kürzer der Vorgang.
Fünf Muster, die sich wiederholen – und die sich alle vermeiden lassen.
Bildschirmfotos zeigen einen Stand, keine Entwicklung. Sie sind zudem nicht auswertbar und wecken den Eindruck, es solle etwas ausgelassen werden.
Der Kryptoteil ist lückenlos, aber woher das Geld für die erste Einzahlung stammte, bleibt offen. Genau dort setzt die Prüfung an.
Zehntausend Zeilen ohne Erläuterung sind keine Antwort. Ein Compliance-Mitarbeiter hat Minuten, nicht Tage – die Darstellung entscheidet.
Eine gesetzte Frist lässt sich in aller Regel verlängern. Eine unvollständige Einreichung dagegen ist kaum zu korrigieren – sie prägt die Akte.
Wer einen Nachweis einreicht, aus dem sich nicht erklärte Gewinne ergeben, löst unter Umständen genau das aus, was er vermeiden wollte. Erst klären, dann einreichen.
Der Punkt, an dem sich ein Herkunftsnachweis von einer reinen Belegsammlung unterscheidet.
Ein vollständiger Herkunftsnachweis legt die gesamte Handelshistorie offen. Ergibt sich daraus, dass Gewinne nicht erklärt wurden, ist das Dokument, das Ihr Konto retten soll, zugleich das Dokument, das ein Steuerverfahren auslösen kann.
Deshalb gehört die steuerliche Aufarbeitung vor die Einreichung. Wo Jahre offen sind, ist zu prüfen, ob eine Nacherklärung möglich und geboten ist – und zwar bevor die Unterlagen das Haus verlassen.
Die Rückfrage einer Bank ist für sich genommen keine Tatentdeckung im Sinne des § 371 Abs. 2 AO. Der Weg zur Selbstanzeige ist damit nicht versperrt. Der Spielraum verkürzt sich aber erheblich: Führt die Anfrage zu einer Verdachtsmeldung, erfahren Sie davon nichts – und die Kette der Ereignisse läuft ohne Sie weiter.
Wir übernehmen beides aus einer Hand: die Aufbereitung der Daten für den Nachweis und die steuerliche Klärung der Jahre, die dabei sichtbar werden. Das ist der Grund, weshalb der Nachweis bei einer Steuerkanzlei besser aufgehoben ist als bei einem reinen Datendienstleister.
Nicht jede Anfrage verlangt das volle Programm. Die passende Form spart Zeit und Kosten.
Bestätigung des vorhandenen Kryptovermögens zu einem Stichtag – etwa für eine Finanzierungsanfrage oder eine Meldung. Ohne vollständige Herkunftskette, dafür schnell verfügbar.
Die Kette für einen konkreten Betrag: von der ursprünglichen Einzahlung bis zur beanstandeten Gutschrift. Der Regelfall bei Bankanfragen.
Gesamte Historie über alle Plattformen, verbunden mit der steuerlichen Klärung der betroffenen Jahre. Erforderlich bei Immobilienfinanzierungen, hohen Beträgen und offenen Vorjahren.
Welche Form genügt, klären wir vorab – wo sinnvoll auch im direkten Kontakt mit der anfragenden Stelle. Häufig lässt sich der Umfang dadurch erheblich reduzieren.