GwG Leistung · Rechtsstand 08/2026

Herkunftsnachweis für Kryptowerte

Die Auszahlung ist da – und die Bank stellt eine einzige Frage: Woher stammen die Mittel? Zwischen dieser Frage und einer Kontosperre liegen oft nur Tage. Wer strukturiert antwortet, behält sein Konto. Wer Screenshots schickt, verliert Zeit und mitunter mehr.

Das Wichtigste vorab
  • Banken und Notare sind Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz – die Frage ist keine Schikane, sondern gesetzliche Pflicht.
  • Verlangt wird eine lückenlose Kette: erste Einzahlung, Kauf, Wallet- und Börsenbewegungen, Verkauf, Auszahlung, Verwendung.
  • Ein Screenshot belegt einen Kontostand, nicht die Herkunft.
  • Steuerfreiheit nach Ablauf der Haltefrist ersetzt den Nachweis nicht – es sind zwei getrennte Fragen.
  • Die steuerliche Aufarbeitung der Vorjahre gehört vor die Einreichung, nicht danach.

Warum die Bank fragt – und warum sie nicht nachlässt

Kreditinstitute, Notare und Kryptodienstleister gehören zu den Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz. Sie müssen die Herkunft eingesetzter Vermögenswerte klären, das Ergebnis dokumentieren und bei Anhaltspunkten für Geldwäsche eine Verdachtsmeldung an die Financial Intelligence Unit abgeben. Über diese Meldung dürfen sie den Kunden nicht informieren.

Kryptowerte gelten dabei als Konstellation mit erhöhtem Risiko: pseudonyme Adressen, ausländische Handelsplätze, Historien, die nach der Einstellung einer Plattform nicht mehr abrufbar sind. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an die Dokumentation – und entsprechend schnell greift die Bank zur Sperre, wenn die Antwort nicht überzeugt.

Warum Eile geboten ist

Die Bank trägt selbst ein Risiko: Wer eine gebotene Meldung unterlässt, haftet. Im Zweifel sperrt sie deshalb lieber, als zu prüfen. Kommt es zur Meldung und leitet die Financial Intelligence Unit den Vorgang weiter, kann daraus ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche werden – und dort genügt bereits leichtfertiges Handeln. Bei alten Beständen ohne Dokumentation ist das kein theoretisches Risiko.

Wer sonst noch fragt

  • Notare beim Immobilienkauf, wenn das Eigenkapital aus Kryptowerten stammt
  • Handelsplattformen bei Auszahlungen und bei der Kontoeröffnung
  • Versicherer und Vermögensverwalter vor Abschluss oder Mandatsannahme
  • Finanzämter im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung

Was verlangt wird: die geschlossene Kette

Ein guter Herkunftsnachweis ist keine Datenflut, sondern eine geordnete Vermögenskette. Die prüfende Stelle muss in wenigen Minuten verstehen, woher das Geld kam und warum die Auszahlung heute plausibel ist.

Glied 1

Woher stammte das eingesetzte Geld?

Gehalt, Verkaufserlös, Erbschaft, Darlehen – belegt durch Kontoauszüge, Verträge oder Bescheide. Dieses erste Glied wird am häufigsten vergessen und ist zugleich das wichtigste.

Glied 2

Wie floss es in Kryptowerte?

Überweisung an die Börse, Kaufabrechnung, erste Gutschrift im Handelskonto. Hier verbinden sich Bankwelt und Kryptowelt – die Nahtstelle, auf die jede Prüfung zuerst schaut.

Glied 3

Was geschah dazwischen?

Käufe, Tausche, Transfers zwischen eigenen Wallets, Staking, DeFi. Jede Bewegung, die den Bestand verändert hat, muss zuordenbar sein – auch die, die keine Steuer ausgelöst hat.

Glied 4

Wie wurde ausgezahlt?

Verkauf, Auszahlung an das eigene Konto, Betrag und Zeitpunkt – abgeglichen mit dem Eingang auf dem Bankkonto.

Glied 5

Wofür wird es verwendet?

Beim Immobilienkauf: die Weiterleitung an das Notaranderkonto oder an den Verkäufer. Damit schließt sich die Kette bis zum Verwendungszweck.

Steuerunterlagen stärken diese Kette erheblich, weil sie zeigen, dass die Gewinne erklärt und veranlagt wurden. Sie ersetzen die Kette aber nicht – die Bank fragt nach der Herkunft, nicht nach der Versteuerung.

Checkliste: Diese Unterlagen brauchen Sie

Was Sie zusammentragen sollten, bevor Sie antworten. Je vollständiger die Sammlung, desto kürzer der Vorgang.

Fiat-Seite: woher das Geld ursprünglich kam

  • Kontoauszüge des Zeitraums, in dem eingezahlt wurde – vollständig, nicht auszugsweise
  • Nachweise über die Mittelherkunft: Gehaltsabrechnungen, Verkaufsverträge, Erbschein, Darlehensvertrag
  • Überweisungsbelege an die Handelsplattform
  • Steuerbescheide der betroffenen Jahre

Krypto-Seite: was auf den Plattformen geschah

  • Maschinell auswertbare Vollexporte aller Börsen, über den gesamten Zeitraum
  • Kauf- und Verkaufsabrechnungen, soweit gesondert erhältlich
  • Liste sämtlicher eigener Wallet-Adressen, auch stillgelegter
  • Ein- und Auszahlungshistorie der Plattformen
  • Nachweise zu Staking, Lending, Airdrops und Liquidity Pools
  • Belege zu Käufen außerhalb von Börsen, etwa Bargeschäfte oder OTC

Verwendungsseite: wohin das Geld fließt

  • Auszahlungsbeleg der Plattform und der zugehörige Eingang auf dem Bankkonto
  • Beim Immobilienkauf: Kaufvertrag, Finanzierungszusage, Notaranderkonto
  • Schreiben der Bank mit der konkreten Anfrage und der gesetzten Frist

Bei Lücken zusätzlich

  • Adressen der nicht mehr erreichbaren Börse, soweit bekannt
  • Alte E-Mails mit Bestätigungen, Kontoeröffnungen oder Abrechnungen
  • Zeitgleiche Bankbelege, aus denen sich die Einzahlung erschließen lässt
  • Insolvenzunterlagen bei eingestellten Plattformen

Woran Nachweise in der Praxis scheitern

Fünf Muster, die sich wiederholen – und die sich alle vermeiden lassen.

01

Screenshots statt Exporte

Bildschirmfotos zeigen einen Stand, keine Entwicklung. Sie sind zudem nicht auswertbar und wecken den Eindruck, es solle etwas ausgelassen werden.

02

Das erste Glied fehlt

Der Kryptoteil ist lückenlos, aber woher das Geld für die erste Einzahlung stammte, bleibt offen. Genau dort setzt die Prüfung an.

03

Datenflut statt Ordnung

Zehntausend Zeilen ohne Erläuterung sind keine Antwort. Ein Compliance-Mitarbeiter hat Minuten, nicht Tage – die Darstellung entscheidet.

04

Unter Zeitdruck Halbes eingereicht

Eine gesetzte Frist lässt sich in aller Regel verlängern. Eine unvollständige Einreichung dagegen ist kaum zu korrigieren – sie prägt die Akte.

05

Die Steuerfrage ausgeblendet

Wer einen Nachweis einreicht, aus dem sich nicht erklärte Gewinne ergeben, löst unter Umständen genau das aus, was er vermeiden wollte. Erst klären, dann einreichen.

Die Reihenfolge entscheidet

Der Punkt, an dem sich ein Herkunftsnachweis von einer reinen Belegsammlung unterscheidet.

Erst die Vorjahre, dann die Bank

Ein vollständiger Herkunftsnachweis legt die gesamte Handelshistorie offen. Ergibt sich daraus, dass Gewinne nicht erklärt wurden, ist das Dokument, das Ihr Konto retten soll, zugleich das Dokument, das ein Steuerverfahren auslösen kann.

Deshalb gehört die steuerliche Aufarbeitung vor die Einreichung. Wo Jahre offen sind, ist zu prüfen, ob eine Nacherklärung möglich und geboten ist – und zwar bevor die Unterlagen das Haus verlassen.

Eine Bankanfrage ist noch keine Tatentdeckung

Die Rückfrage einer Bank ist für sich genommen keine Tatentdeckung im Sinne des § 371 Abs. 2 AO. Der Weg zur Selbstanzeige ist damit nicht versperrt. Der Spielraum verkürzt sich aber erheblich: Führt die Anfrage zu einer Verdachtsmeldung, erfahren Sie davon nichts – und die Kette der Ereignisse läuft ohne Sie weiter.

  • Schritt 1Fristverlängerung bei der Bank erwirken
  • Schritt 2Vollständige Datensammlung, Krypto und Fiat
  • Schritt 3Steuerliche Aufarbeitung der betroffenen Jahre
  • Schritt 4Rekonstruktion offener Glieder über die Blockchain
  • Schritt 5Geordnete Dokumentation für die anfragende Stelle

Wir übernehmen beides aus einer Hand: die Aufbereitung der Daten für den Nachweis und die steuerliche Klärung der Jahre, die dabei sichtbar werden. Das ist der Grund, weshalb der Nachweis bei einer Steuerkanzlei besser aufgehoben ist als bei einem reinen Datendienstleister.

Welche Form Sie tatsächlich brauchen

Nicht jede Anfrage verlangt das volle Programm. Die passende Form spart Zeit und Kosten.

klein

Vermögensbestätigung

Bestätigung des vorhandenen Kryptovermögens zu einem Stichtag – etwa für eine Finanzierungsanfrage oder eine Meldung. Ohne vollständige Herkunftskette, dafür schnell verfügbar.

mittel

Herkunftsnachweis für eine Auszahlung

Die Kette für einen konkreten Betrag: von der ursprünglichen Einzahlung bis zur beanstandeten Gutschrift. Der Regelfall bei Bankanfragen.

groß

Vollständige Aufarbeitung

Gesamte Historie über alle Plattformen, verbunden mit der steuerlichen Klärung der betroffenen Jahre. Erforderlich bei Immobilienfinanzierungen, hohen Beträgen und offenen Vorjahren.

Welche Form genügt, klären wir vorab – wo sinnvoll auch im direkten Kontakt mit der anfragenden Stelle. Häufig lässt sich der Umfang dadurch erheblich reduzieren.

Häufige Fragen zum Herkunftsnachweis

Ab welchem Betrag fragt die Bank nach?
Eine feste Grenze gibt es nicht. Das Geldwäschegesetz knüpft Sorgfaltspflichten unter anderem an Schwellenwerte, Banken und Handelsplattformen fragen in der Praxis aber auch deutlich darunter – insbesondere bei Auszahlungen von Kryptobörsen, bei erstmaligen Eingängen und bei Beträgen, die nicht zum bisherigen Kontoverhalten passen.
Meine Gewinne waren nach der Haltefrist steuerfrei. Brauche ich trotzdem einen Nachweis?
Ja. Der Herkunftsnachweis und die Steuerpflicht sind zwei getrennte Fragen. Die Bank will wissen, ob die Mittel aus legalen Quellen stammen – nicht, ob sie versteuert wurden. Steuerunterlagen stärken den Nachweis, ersetzen die Herkunftskette aber nicht.
Reicht ein Screenshot aus der Börsen-App?
Nein. Ein Screenshot belegt einen Kontostand, nicht die Herkunft. Verlangt werden maschinell auswertbare Vollexporte über den gesamten Zeitraum und eine nachvollziehbare Verknüpfung von Wallet, Börsenkonto, Bankkonto und Verwendung.
Was ist, wenn die Börse nicht mehr existiert?
Dann wird über die Blockchain rekonstruiert. Bei eingestellten Plattformen lässt sich der Weg der Coins häufig über die Adressen nachvollziehen, ergänzt um zeitgleiche Bankbelege für die ursprüngliche Einzahlung. Vollständig wird die Kette dadurch nicht immer – aber belastbar genug, dass eine Bank sie akzeptieren kann.
Die Bank hat bereits gefragt. Ist es jetzt für eine Selbstanzeige zu spät?
Nicht zwingend. Eine Rückfrage der Bank ist für sich genommen noch keine Tatentdeckung im Sinne des § 371 Abs. 2 AO. Sie verkürzt den Spielraum aber erheblich, weil eine Verdachtsmeldung an die Financial Intelligence Unit folgen kann, von der Sie nichts erfahren. Die Reihenfolge ist deshalb entscheidend: erst die Vorjahre klären, dann bei der Bank einreichen.
Brauche ich immer einen vollständigen Herkunftsnachweis?
Nicht in jedem Fall. Häufig genügt eine Vermögensbestätigung, mit der das vorhandene Kryptovermögen gegenüber einer Bank oder Behörde belegt wird – etwa für eine Finanzierungsanfrage. Welche Form ausreicht, klären wir vorab mit Ihnen und, wo sinnvoll, mit der anfragenden Stelle.
Fachlich verantwortlich: Matthias Steger, Steuerberater, neun Jahre Betriebsprüfer.
Rechtsstand: 22.08.2026. Fundstellen: Geldwäschegesetz, § 371 AO, § 261 StGB.
Berücksichtigte Fachbeiträge: In die Darstellung eingeflossen sind veröffentlichte Beiträge von Kolleginnen und Kollegen, insbesondere von Klein Steuerberatung zu den von Banken und Notaren verlangten Unterlagen sowie von LHP Rechtsanwälte zu Herkunftsnachweis und Meldepflichten. Die Bewertung ist unsere eigene.
Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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