Häufige Fragen zur Krypto-Bilanzierung
Reicht es nicht, den Kursunterschied zum 31. Dezember zu buchen?
Nein. Kryptowerte sind einzeln zu bewerten. Jeder Abgang ist ein eigener Geschäftsvorfall mit eigenen Anschaffungskosten – eine bloße Bestandsfortschreibung nach Kurswerten bildet weder den Erfolg noch die Bemessungsgrundlage zutreffend ab. Bei mehreren Zugängen zu unterschiedlichen Kursen entscheidet die gewählte Verbrauchsfolge über das Ergebnis jedes einzelnen Abgangs.
Welche Verbrauchsfolge ist im Betriebsvermögen zulässig?
Kryptowerte sind kein Vorratsvermögen, sodass die für Vorräte geltenden Sonderregelungen nicht unmittelbar greifen. Nach unserer Auffassung kommen deshalb FiFo, LiFo und die Durchschnittsmethode gleichermaßen in Betracht, sofern die gewählte Methode stetig angewendet und dokumentiert wird. Die Finanzverwaltung sieht das enger; wir führen dazu ein Verfahren, in dem die Aussetzung der Vollziehung angeordnet wurde.
Wann ist eine Teilwertabschreibung möglich?
Wenn der Wert am Bilanzstichtag voraussichtlich dauernd unter den Anschaffungskosten liegt. Entscheidend sind die Dauerhaftigkeit der Wertminderung und ihre Dokumentation, nicht ein kurzfristiger Kursrutsch. Steigt der Wert später wieder, greift das Wertaufholungsgebot – die Abschreibung ist dann bis zu den Anschaffungskosten rückgängig zu machen.
Was passiert steuerlich, wenn ich Coins in meine GmbH einlege?
Die Einlage in eine Kapitalgesellschaft ist ein Realisationsvorgang. Beim Gesellschafter liegt eine Veräußerung vor; ob daraus eine Steuer entsteht, hängt davon ab, ob die Coins im Privatvermögen die Jahresfrist bereits erfüllt hatten. Auf Ebene der Gesellschaft entstehen Anschaffungskosten in Höhe des angesetzten Werts. Genau in dieser Kombination liegt der Gestaltungsspielraum – und das Risiko, wenn die Reihenfolge nicht stimmt.
Kann ich Coins einfach aus meiner GmbH entnehmen?
Nein. Eine Kapitalgesellschaft kennt keine Entnahme. Jede Übertragung an den Gesellschafter ist entweder eine Ausschüttung oder ein Verkauf – und beim Verkauf an sich selbst muss der Preis dem Fremdvergleich standhalten. Wird zu günstig übertragen, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor, die auf beiden Ebenen besteuert wird.
Was verlangen die GoBD bei Kryptowerten?
Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit, Unveränderbarkeit und zeitgerechte Erfassung – wie bei jeder anderen Buchführung auch. Praktisch bedeutet das: eine dokumentierte Verfahrensdokumentation, ein maschinell auswertbarer Datenbestand und die Fähigkeit, im Rahmen des Datenzugriffs nach § 147 Abs. 6 AO auf Anforderung auszuwerten. Genau daran scheitert es in der Praxis am häufigsten.
Fachlich verantwortlich: Matthias Steger, Steuerberater, neun Jahre Betriebsprüfer, Autor des Handbuchs zur Besteuerung von Kryptowerten.
Rechtsstand: 22.08.2026. Fundstellen: §§ 246, 252, 253 HGB; § 6 EStG; § 147 AO; GoBD.
Aussagen zur zulässigen Verbrauchsfolge geben unsere Rechtsauffassung wieder und weichen von der Verwaltungsauffassung ab. Angaben zu Einlage und Entnahme sind allgemein gehalten; die Beurteilung hängt vom Einzelfall ab und ersetzt keine Beratung.
Verwandte Leistungen