Steuererklärung für Kryptowerte
Datenaufbereitung aus Börsen und Wallets, Verbrauchsfolge nach FiFo oder LiFo, saubere Wallettrennung je Adresse und die plausible Herleitung jeder Position bis zur Anlage SO.
Ablauf ansehen →Neun Jahre Betriebsprüfer, heute Steuerberater für Bitcoin, Staking, DeFi und NFT. Wir erklären Ihre Kryptowerte so, dass die Erklärung auch einer Prüfung standhält.
Die Steuerkanzlei Steger in Potsdam betreut Kryptowerte in sechzehn Leistungsfeldern – von der Steuererklärung nach § 23 EStG über Bilanzierung, EÜR und Umsatzsteuer bis zur Vertretung im Einspruchs- und Klageverfahren. Hinzu kommen die Gewerblichkeitsfrage, der Herkunftsnachweis für Banken und die Begleitung bei Zuzug und Wegzug. Mandate werden bundesweit übernommen, für private Anleger, Unternehmen und Steuerberaterkollegen.
Datenaufbereitung aus Börsen und Wallets, Verbrauchsfolge nach FiFo oder LiFo, saubere Wallettrennung je Adresse und die plausible Herleitung jeder Position bis zur Anlage SO.
Ablauf ansehen →Zuflusszeitpunkt, Bewertung der Rewards, Airdrops, Liquidity Pools und Wrapping – die Fälle, an denen Standardsoftware regelmäßig scheitert.
Fälle ansehen →Ansatz und Bewertung von Kryptowerten im Betriebsvermögen, Handels- und Steuerbilanz, Bewertung zum Abschlussstichtag. Hilfe auch bei der Teilwertabschreibung und der Umsatzsteuer bei NFT.
Vorgehen ansehen →Einnahmenüberschussrechnung für Miner, Node-Betreiber und Selbstständige mit Kryptoeinnahmen: Zufluss- und Abflussprinzip, Anlagenverzeichnis, Anlage EÜR. Hilfe auch bei der Teilwertabschreibung und der Umsatzsteuer bei NFT.
Vorgehen ansehen →Einlegung und Betreuung von Einsprüchen, Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, Ruhen des Verfahrens bei anhängigen Musterverfahren und Vertretung vor dem Finanzgericht.
Rechtsweg ansehen →Planung vor Beginn der unbeschränkten Steuerpflicht: Vermeidung oder Stundung der Exit Tax im Herkunftsland, Sicherung der Anschaffungsnachweise und die anschließende Registrierung – Steuernummer, Einkommensnachweise, Mittelherkunft für Banken und Börsen, Ansässigkeitsbescheinigung, Kindergeld, Unterlagen für die Einbürgerung.
Checkliste ansehen →Steuerliche Folgen des Wegzugs, Betriebsstättenfragen und die Dokumentation, die vor dem Umzug vorliegen muss. Mit eigenen Büros in Barcelona und Dubai; 18 Zielländer bilden wir aus eigener Kompetenz ab, ohne Umweg über fremde Korrespondenzkanzleien.
Zielländer ansehen →Vollständige Nacherklärung aller unverjährten Zeiträume – bevor DAC8-Daten oder ein Sammelauskunftsersuchen die Sperrwirkung auslösen.
Vorgehen ansehen →Begleitung im Prüfungsverfahren, Umgang mit Datenanforderungen, Verteidigung im Steuerstrafverfahren.
Schwerpunkt ansehen →Gutachten zu Bewertung und steuerlicher Einordnung von Kryptowerten – für Gerichte, Insolvenzverwaltung, Unternehmen und in strittigen Verfahren.
Leistung ansehen →Prüfung von Steuer- und Reportingsoftware auf Verwertbarkeit gegenüber dem Finanzamt: Rechenlogik, Verbrauchsfolge je Wallet, Nachvollziehbarkeit und Exportformate.
Prüfumfang ansehen →Fachliche Begleitung von Anbietern: Testfälle aus der Praxis, Abbildung neuer Transaktionsarten, Schnittstellen und Importlogik – aus der Sicht eines ehemaligen Programmierers.
Zusammenarbeit ansehen →Laufende Betreuung von Projekten und Teams: Tokenausgabe, Vergütung in Token, Mitarbeiterbeteiligung, Umgang mit Treasury-Beständen und die passende Rechtsform.
Betreuung ansehen →Die Ausgangslage entscheidet über das Vorgehen. Wählen Sie den Fall, der Ihrem am nächsten kommt.
Trading über mehrere Börsen, Airdrops, Rewards, offene Vorjahre – von der ersten Sortierung bis zur abgabefertigen Erklärung.
→Fachliche Zuarbeit zu Ihrem Mandat, Zweitmeinung zu strittigen Positionen, Inhouse-Seminare für Ihr Team. Wer das Thema selbst aufbauen will, findet die Weiterbildung in der Krypto-Steuerakademie.
→Treasury-Bestände, Zahlungsannahme in Krypto, Mining im Betriebsvermögen und die Schnittstelle zur Finanzbuchhaltung.
→Exit Tax im Herkunftsland vermeiden, Anschaffungsnachweise sichern und die erstmalige Registrierung in Deutschland – von der Steuernummer bis zur Ansässigkeitsbescheinigung.
→Planung vor dem Wegzug statt Reparatur danach – mit eigenen Büros in Barcelona und Dubai sowie eigener Kompetenz für 18 Zielländer.
→Compliance-Test Ihrer Reportinglogik, Weiterentwicklung der Importe und die Frage, welche Steuerreports Ihre Kundinnen und Kunden tatsächlich brauchen.
→Vier Befunde, die in nahezu jeder Akte auftauchen. Kein Steuerprogramm erkennt sie, weil sie nicht in den Zahlen stehen, sondern in dem, was fehlt.
Der Umzug zwischen eigenen Adressen ist keine Veräußerung. Importierte Rohdaten buchen ihn trotzdem – und erhöhen die Bemessungsgrundlage ohne Grund.
Die Verwaltung erwartet die Betrachtung je Wallet beziehungsweise Adresse. Eine vergleichende globale Rechnung (walletübergreifend) oder LiFo verschiebt Anschaffungszeitpunkte und damit die Haltefrist.
Staking- und Lending-Erträge sind im Zeitpunkt des Zuflusses mit dem damaligen Kurs anzusetzen. Ohne Kursnachweis je Zufluss wird geschätzt – selten zu Ihren Gunsten. Dasselbe gilt für Airdrops und sonstige Zuflüsse.
Eingestellte Plattformen, gelöschte Accounts, tote CSV-Exporte. Die Anschaffungsdaten sind rekonstruierbar – aber nur mit Kettennachweis, nicht mit einer Behauptung. Dasselbe gilt für Herkunftsnachweise gegenüber der Bank.
Fachbeiträge mit Rechtsstand und Quellenangabe. Jeder Beitrag wird bei Änderungen der Verwaltungsauffassung überarbeitet, nicht neu datiert.
Wann die Jahresfrist zu laufen beginnt, welche Vorgänge sie zurücksetzen und warum die Verlängerung auf zehn Jahre bei Staking und Lending nicht angewendet wird.
Was sich mit der Ergänzung vom 6. März 2025 an den Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten geändert hat – und was daraus für Ihre Belegführung folgt.
Welche Beträge in welche Zeile gehören, wie Verluste erfasst werden und welche Anlagen zusätzlich nötig sind.
Verrechnungskreis der privaten Veräußerungsgeschäfte, Rück- und Vortrag, und warum der Zeitpunkt der Realisierung über die Verwertbarkeit entscheidet.
Meldepflichtige Anbieter, gemeldete Datenfelder, Zeitplan der ersten Übermittlung und die Konsequenz für offene Altjahre.
Bewertungsstichtag, Freibeträge, Zugriff auf die Wallet im Erbfall und die Dokumentation, die Angehörige tatsächlich brauchen.
Steuerberater, Diplom-Kaufmann und Diplom-Finanzwirt. Neun Jahre Betriebsprüfer, heute auf die Besteuerung von Kryptowerten spezialisiert – als Berater, Dozent und Gutachter.
Woran wir dieses Wissen laufend prüfen
Unsere Weiterbildungsplattform zur Besteuerung von Kryptowerten. Über 1.000 Teilnehmende, monatliche Live-Calls zu aktuellen Urteilen und Verwaltungsanweisungen. Was dort besprochen wird, fließt direkt in die Mandatsarbeit zurück.
Der von uns entwickelte KI-Assistent für Krypto-Steuerfragen. Trainiert auf Fachtexten aus der eigenen Praxis, jede Antwort wird vom Team nachgelesen – die Rückmeldungen zeigen uns, wo die Rechtslage in der Praxis wirklich hakt.
Fünf Verfahren, die wir selbst führen
Alle Verfahren ansehen →Kernfrage ist der Geldbegriff des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG – und damit, ob der persönliche Steuersatz gilt oder die pauschalen 25 Prozent.
Beschluss vom 12.06.2026: Aussetzung der Vollziehung gewährt, weil das Finanzamt FiFo ansetzte, wo der Steuerpflichtige LiFo gerechnet hatte.
Liegt beim ENS-Airdrop überhaupt eine steuerbare Leistung vor, wenn die Zuteilungsregeln erst nach dem Snapshot feststanden?
Dazu zwei weitere Verfahren zur walletübergreifenden Gewinnermittlung und zur Frage, wann keine leichtfertige Steuerhinterziehung vorliegt.
Sachverständiger im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages
Am 13. Oktober 2025 hat der Finanzausschuss über den Gesetzentwurf zur Umsetzung der DAC-8-Richtlinie beraten – jenes Gesetz, das die Meldepflichten für Kryptowerte-Dienstleister begründet. Matthias Steger war als Sachverständiger geladen und hat für das Institut für Digitalisierung im Steuerrecht Stellung genommen.
Der Entwurf sieht für Großbanken und Start-ups dieselben Meldepflichten vor, ohne Rücksicht auf Ressourcen und Risikoprofil. Ausnahmen, Bagatellgrenzen oder Erprobungsräume fehlen – kleine Unternehmen trifft das besonders hart.
Ob die einjährige Haltefrist bestehen bleibt, entscheidet für private Anleger über mehr als jede Gestaltungsfrage. Matthias Steger begleitet diese Debatte seit Jahren – als Verbandsvertreter, in Fachgremien und publizistisch.
Mitwirkung an der Petition zum Erhalt der einjährigen Haltefrist und an der Haltefrist-Taskforce des Verbands, die die fachlichen Argumente für das Gesetzgebungsverfahren aufbereitet.
Profil und BeiträgeMitgewirkt am Positionspapier zur Besteuerung von Kryptowerten, das sich gegen die Einbeziehung in die Abgeltungsteuer wendet und belastbare Zahlen vor jeder Reform einfordert.
Zum PositionspapierEinordnung der laufenden Debatte anhand der Zahlen, statt anhand der Schlagzeilen – zuletzt zur Frage, ob die Argumente für eine Abschaffung der Haltefrist tragen.
Alle BeiträgeKurze Antworten auf die Fragen, die im Erstgespräch fast immer zuerst kommen. Rechtsstand August 2026.
Schildern Sie kurz Ihre Ausgangslage: Zeitraum, ungefähre Anzahl der Transaktionen, genutzte Plattformen. Wir melden uns mit einer Einschätzung zu Aufwand und Honorar zurück.
Hinterlassen Sie Nummer und Wunschzeit – wir melden uns am nächsten Werktag im gewählten Zeitfenster. Auch abends und am Wochenende eingereichte Anfragen werden bearbeitet.
Über WhatsApp schreibenWhatsApp nur für Erstkontakt und Terminvereinbarung. Unterlagen und steuerliche Sachverhalte übermitteln wir ausschließlich über den verschlüsselten Mandantenkanal – die Verschwiegenheitspflicht lässt hier keinen Spielraum.