§ 19a EStG Leistung · für Projekte und Teams

Steuerberatung für Blockchain-Projekte

Ein Tokenprojekt ist steuerlich ein Unternehmen wie jedes andere – mit dem Unterschied, dass sich fast jede Frage zusätzlich stellt. Wir betreuen Herausgeber von Token, Tokenisierungsvorhaben, Creator von NFT, Ordinals und Runes sowie Mining-Unternehmen im In- und Ausland.

Kurz gefasst
  • Wir betreuen von der Ausgabe bis zum Jahresabschluss – einschließlich Lohnabrechnung und der Erklärungen der Gesellschafter.
  • Die entscheidenden Fragen stellen sich vor der Ausgabe, nicht danach.
  • Ein häufig übersehenes Risiko: die Abgabe an die Künstlersozialkasse bei Projekten, die Werke Dritter beauftragen.
  • Mining-Unternehmen betreuen wir auch grenzüberschreitend, mit eigenen Büros in Barcelona und Dubai.

Wen wir betreuen

Token

Herausgeber von Token

Von der Konzeption über die Ausgabe bis zur laufenden Betreuung: Einordnung des Tokens, umsatzsteuerliche Behandlung, Bilanzierung eigener Token, Behandlung der Erlöse und der Treasury-Bestände.

RWA

Tokenisierung realer Vermögenswerte

Immobilien, Beteiligungen, Forderungen: Die steuerliche Beurteilung richtet sich nach dem Recht, das der Token verkörpert – nicht nach der Technik. Daraus folgen Fragen, die im Kryptobereich sonst nicht auftreten.

NFT

Creator von NFT, Ordinals und Runes

Ertragsteuerliche Einordnung der Erlöse, Umsatzsteuer bei Primärverkauf und Royalties, Behandlung beauftragter Werke Dritter – und die daraus folgende Abgabepflicht.

Mining

Mining-Unternehmen

Im Inland wie im Ausland: Gewinnermittlung, Abschreibung der Anlagen, Vorsteuer, Stromverträge – und bei grenzüberschreitenden Strukturen die Frage, wo der Gewinn tatsächlich entsteht.

Die Themen im Einzelnen

Was bei einem Blockchain-Projekt zusätzlich zu allem anfällt, was ein Unternehmen ohnehin zu erledigen hat.

Rund um den Token

  • Umsatzsteuer bei der Ausgabe

    Ob die Ausgabe steuerbar ist, hängt davon ab, was der Token verkörpert. Bei einem Utility-Token, der einen Anspruch auf eine Leistung vermittelt, liegt die Beurteilung anders als bei einem reinen Zahlungstoken. Die Frage ist vor der Ausgabe zu klären – eine spätere Weiterbelastung an anonyme Erwerber ist ausgeschlossen.

  • Eigene Token in der Bilanz

    Selbst geschaffene Token sind kein gewöhnlicher Vermögensgegenstand. Ansatz, Bewertung und der Umgang mit dem noch nicht ausgegebenen Bestand gehören zu den Fragen, die vor dem ersten Abschluss geklärt sein müssen.

  • Staking auf Projektebene

    Betreibt das Projekt selbst Validatoren oder stellt es Bestände zur Verfügung, entstehen laufende Erträge mit eigener Bewertungsfrage – und je nach Struktur eine Betriebsstättenfrage im Ausland.

  • Treasury

    Bestände in eigener und fremder Währung, Bewertung zum Stichtag, Teilwertabschreibung und die Frage, wie mit Kursschwankungen im Abschluss umzugehen ist.

Rund um das Team

  • Teamtoken und Vesting

    Erhalten Gründer, Mitarbeitende oder Entwickler Token, liegt regelmäßig ein Zufluss vor – bewertet im Zeitpunkt der Verfügungsmacht. Vesting und Lock-ups verschieben diesen Zeitpunkt, und mit ihm den anzusetzenden Wert.

  • Lohnsteuer

    Bei Angestellten ist der Zufluss lohnsteuerpflichtig. Das trifft Projekte oft unvorbereitet, weil die Zuteilung nicht wie eine Gehaltszahlung aussieht – abzuführen ist die Steuer trotzdem, und zwar vom Arbeitgeber.

  • Freie Entwickler

    Bei freien Mitarbeitern liegt eine Betriebseinnahme vor. Hinzu kommt die Frage der Scheinselbstständigkeit, die bei dauerhaft und weisungsgebunden tätigen Entwicklern ernst zu nehmen ist.

  • Gesellschafter

    Die persönliche Ebene lässt sich nicht trennen: Ausschüttungen, Veräußerung von Anteilen, eigene Kryptobestände neben dem Projekt. Wir betreuen beide Ebenen aus einer Hand.

Das übersehene Risiko: die Künstlersozialabgabe

Ein Punkt, der bei NFT- und Kreativprojekten regelmäßig erst in der Prüfung auftaucht – und dann rückwirkend.

Wann die Abgabepflicht entsteht

Wer künstlerische oder publizistische Leistungen selbstständiger Personen in Anspruch nimmt und verwertet, kann zur Künstlersozialabgabe verpflichtet sein. Bei einem NFT-Projekt, das Illustratoren, Grafikerinnen, Musiker oder Textende beauftragt, liegt genau diese Konstellation vor.

Die Abgabe knüpft an die gezahlten Entgelte an, nicht an einen Gewinn. Sie fällt also auch dann an, wenn das Projekt insgesamt Verluste schreibt – und sie wird bei einer Prüfung rückwirkend festgesetzt.

Was daraus für den Abschluss folgt

Besteht das Risiko, gehört eine Rückstellung in die Bilanz. Wer sie unterlässt, weist einen Gewinn aus, den es nicht gibt – und steht bei der Nachforderung ohne Deckung da. Wir ermitteln die Bemessungsgrundlage, bewerten das Risiko und bilden die Rückstellung in der richtigen Höhe.

  • AuslöserBeauftragung selbstständiger Kreativer, deren Werke verwertet werden
  • Bemessunggezahlte Entgelte, unabhängig vom Ergebnis des Projekts
  • Prüfungim Rahmen der turnusmäßigen Betriebsprüfung der Rentenversicherung
  • Folgerückwirkende Festsetzung, gegebenenfalls mit Säumniszuschlägen
  • VorsorgeRückstellung im Abschluss, sobald das Risiko besteht

Die Abgabepflicht lässt sich in vielen Fällen durch die Gestaltung der Beauftragung beeinflussen. Das setzt allerdings voraus, dass man sie kennt, bevor der erste Auftrag vergeben wird.

Und alles Übrige

Neben den kryptospezifischen Fragen fällt an, was in jedem Unternehmen anfällt. Wir übernehmen beides.

Laufend

Buchführung und Umsatzsteuer

Laufende Buchhaltung, Voranmeldungen, Abstimmung der Kryptobestände mit der Finanzbuchhaltung.

Personal

Lohnabrechnung

Einschließlich der Zuteilung von Token, Beteiligungsmodellen und der Behandlung von Vergütung in Kryptowerten.

Jahr

Jahresabschluss

Handels- und Steuerbilanz mit Bewertung der Bestände, Rückstellungen und der Abbildung eigener Token. Zur Krypto-Bilanzierung

Struktur

Rechtsform und Beteiligung

Wahl der Rechtsform, Mitarbeiterbeteiligung, Holdingstrukturen – und die Folgen für einen späteren Wegzug der Gesellschafter.

Ausland

Grenzüberschreitend

Betriebsstätte, Verrechnungspreise, Abkommensrecht. Mit eigenen Büros in Barcelona und Dubai. Zum Wegzug

Privat

Gesellschafter und Entwickler

Einkommensteuererklärungen der Beteiligten, einschließlich ihrer privaten Kryptobestände. Zur Steuererklärung

Häufige Fragen

Ab wann sollten wir Sie einbinden?
Vor der Ausgabe, nicht danach. Ob ein Token umsatzsteuerbar ist, wie er zu bilanzieren ist und was die Zuteilung an das Team auslöst, entscheidet sich an der Ausgestaltung – und die lässt sich vorher gestalten, nachher nur noch erklären.
Ist die Ausgabe eines Tokens umsatzsteuerbar?
Das hängt davon ab, was der Token verkörpert. Bei einem reinen Zahlungstoken kommt die Steuerbefreiung in Betracht, bei einem Utility-Token, der einen Anspruch auf eine Leistung vermittelt, regelmäßig nicht. Bei Tokenisierung realer Vermögenswerte richtet sich die Beurteilung nach dem zugrunde liegenden Recht. Die Frage ist vor der Ausgabe zu klären, weil eine nachträgliche Weiterbelastung an anonyme Erwerber ausgeschlossen ist.
Was ist bei Teamtoken zu beachten?
Erhalten Gründer, Mitarbeitende oder Entwickler Token, ist das regelmäßig ein Zufluss – bewertet im Zeitpunkt der Verfügungsmacht. Bei Angestellten kommt Lohnsteuer hinzu, bei freien Entwicklern eine Betriebseinnahme. Vesting, Lock-ups und die Frage, wann Verfügungsmacht tatsächlich besteht, entscheiden über den Zeitpunkt – und damit über die Höhe.
Warum ist die Künstlersozialkasse für NFT-Projekte ein Thema?
Wer künstlerische oder publizistische Leistungen von Selbstständigen in Anspruch nimmt und diese verwertet, kann abgabepflichtig sein. Bei NFT-Projekten, die Werke Dritter beauftragen, wird das regelmäßig übersehen. Die Abgabe wird bei einer Prüfung rückwirkend festgesetzt – deshalb gehört eine Rückstellung in den Abschluss, sobald das Risiko besteht.
Betreuen Sie auch Mining-Unternehmen im Ausland?
Ja. Mit eigenen Büros in Barcelona und Dubai und 18 aufgearbeiteten Zielländern decken wir grenzüberschreitende Strukturen ab: Betriebsstätte, Verrechnungspreise, Abkommensrecht und die Frage, wo der Gewinn tatsächlich entsteht.
Übernehmen Sie auch die laufende Buchhaltung?
Ja, einschließlich Lohnabrechnung, Jahresabschluss und der Einkommensteuererklärungen der Gesellschafter und Entwickler. Bei Blockchain-Projekten hängen diese Ebenen so eng zusammen, dass eine Aufteilung auf mehrere Kanzleien selten funktioniert.
Fachlich verantwortlich: Matthias Steger, Steuerberater, neun Jahre Betriebsprüfer.
Stand: 22.08.2026. Die Darstellung ist allgemein gehalten; die Beurteilung hängt von der Ausgestaltung des jeweiligen Projekts ab. Fragen des Aufsichts- und Kapitalmarktrechts gehören nicht zu unserem Beratungsgegenstand; dafür arbeiten wir mit spezialisierten Kanzleien zusammen.

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