StBVV Preisliste Krypto und Steuern 2026

Preise 2026

Was eine Krypto-Steuerberatung kostet, hängt an drei Größen: dem Umfang Ihres Coinvermögens, der Höhe Ihrer Verkaufserlöse und daran, ob ein Betrieb dahintersteht. Sämtliche genannten Beträge sind Mindestvergütungen.

Wonach sich was bemisst
  • Initialberatung: nach dem Umfang des Coinvermögens.
  • Einkommensteuererklärung: ab 2.380 Euro je Steuerjahr, bei hohen Verkaufserlösen nach § 27 StBVV.
  • Buchhaltung und Jahresabschluss: nach Betriebsgröße, zuzüglich Zuschlägen für den Kryptoanteil.
  • Selbstanzeige: Zuschlag von 2.950 Euro auf die Vergütung für die Erklärungen.

Initialberatung: die Struktur für die Zukunft

Ein Videocall mit Aufzeichnung. Es geht nicht um die Erklärung des vergangenen Jahres, sondern um die Frage, wie Sie Ihre Kryptowerte künftig halten und übertragen sollten. Wir raten jedem größeren Bestand dazu, bevor Entscheidungen getroffen werden, die sich später nicht mehr korrigieren lassen.

Worüber wir sprechen

  • Umsatzsteuerrisiken erkennen und vermeiden, bevor sie entstehen
  • Kommt die Abgeltungsteuer auf Kryptowerte, und was hieße das für Sie?
  • Unterliegen DeFi-Erträge künftig der Kapitalertragsteuer?
  • Kann die zehnjährige Haltefrist von heute auf morgen greifen?
  • Wie sich durch Einlage von Token ins Betriebsvermögen erhebliche Beträge sparen lassen
  • Wann sich der Verkauf an eine eigene GmbH rechnet – und wann nicht
Initialberatung, ab2.380,00 €

Videocall mit Aufzeichnung. Sie erhalten die Aufnahme und können sie später erneut ansehen oder Ihrer bisherigen Kanzlei zur Verfügung stellen.

Der Betrag steigt mit dem Umfang des Coinvermögens nach nebenstehender Staffel. Alle Beträge inklusive Umsatzsteuer.

Honorar nach Umfang des Coinvermögens, inklusive Umsatzsteuer
CoinvermögenHonorar
bis 750.000 €2.380,00 €
bis 900.000 €3.570,00 €
bis 1.150.000 €4.462,50 €
bis 1.400.000 €5.578,13 €
bis 1.650.000 €6.972,66 €
bis 1.900.000 €8.715,82 €
bis 2.500.000 €10.894,78 €
bis 3.000.000 €14.875,00 €
bis 5.000.000 €21.900,00 €
bis 7.500.000 €33.320,00 €
bis 10.000.000 €41.650,00 €
über 10.000.000 €nach Vereinbarung

Einkommensteuererklärung

Die Mindestvergütung gilt je Steuerjahr. Der überwiegende Aufwand liegt vor der Erklärung, in der Aufbereitung der Transaktionen.

Je Steuerjahr, mindestens2.380,00 €

Darin enthalten

  • Fünf Stunden Kontrolle und Bearbeitung von Transaktionen
  • Anlage SO
  • Anlage N
  • Anlage R

Nicht enthalten

  • Gewinneinkünfte
  • Anlage V, Vermietung und Verpachtung
  • Anlage KAP, soweit sie nicht den Kryptoteil betrifft

Übersteigt der Aufwand für die Transaktionen fünf Stunden, rechnen wir die weitere Zeit nach Aufwand ab. Wie viel Zeit anfällt, schätzen wir vor der Beauftragung.

Bei hohen Verkaufserlösen: Abrechnung nach § 27 StBVV

Erreichen die Verkaufserlöse aus Kryptowerten Millionenhöhe, ist die Mindestvergütung nicht mehr angemessen. Die Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten wird dann nach § 27 StBVV abgerechnet, mit einem Ansatz von zwölf Zwanzigsteln einer vollen Gebühr nach Tabelle A. Gegenstandswert sind die Verkaufserlöse.

Rechenbeispiele: 12/20 einer vollen Gebühr nach Tabelle A
Verkaufserlöse Volle Gebühr, netto Honorar 12/20
1.000.000 € 4.596,00 € 3.281,54 €2.757,60 € netto
5.000.000 € 16.516,00 € 11.792,42 €9.909,60 € netto
10.000.000 € 27.716,00 € 19.789,22 €16.629,60 € netto
25.000.000 € 61.316,00 € 43.779,62 €36.789,60 € netto
50.000.000 € 105.316,00 € 75.195,62 €63.189,60 € netto

Zwölf Zwanzigstel entsprechen sechs Zehnteln der vollen Gebühr. Die Beträge der Tabelle A sind Nettobeträge; das Honorar ist brutto ausgewiesen, der Nettobetrag steht darunter. Die Beispiele dienen der Orientierung – maßgeblich ist die Berechnung im Einzelfall, die Sie vor der Beauftragung erhalten.

Betriebe mit Kryptowerten

Kryptowerte im Betriebsvermögen erzeugen laufenden Zusatzaufwand: Bewertung zum Stichtag, Zuordnung der Vorgänge, Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung. Die Zuschläge bilden das ab.

Zuschläge und Mindestvergütungen, brutto mit Nettobetrag in Klammern
LeistungMindestens
Buchhaltung mit Kryptowerten, Zuschlag pro Monat
entspricht 3.570,00 € pro Jahr
297,50 €250,00 € netto
Zuschlag Jahresabschluss pro Jahr 2.975,00 €2.500,00 € netto

Die Zuschläge treten neben die Vergütung für Buchhaltung und Abschluss, die sich nach den allgemeinen Regeln der Steuerberatervergütungsverordnung bemisst. Welche Leistungen im Einzelnen anfallen, klären wir vorab. Zur Krypto-Bilanzierung

Selbstanzeige

Zuschlag, mindestens2.950,00 €

Der Zuschlag deckt die Durchsicht sämtlicher Steuererklärungen und Bescheide von bis zu fünfzehn Jahren sowie die Abstimmung des Umfangs der Anzeige ab. Er tritt neben die Vergütung für die Erklärungen selbst.

Nach § 11 StBVV bemisst sich die Vergütung auch nach der Bedeutung der Angelegenheit. Drohen ein Zuschlag nach § 398a AO, eine Freiheitsstrafe oder der Verlust der Berufsausübung, liegen die Gesamtkosten deutlich höher.

Was den Preis senkt

Der Aufwand entsteht überwiegend dort, wo Daten fehlen. Vier Dinge, die Sie vorbereiten können.

01

Vollständige Exporte statt Screenshots

Ein maschinenlesbarer Jahresexport je Börse spart mehr Zeit als jede andere Einzelmaßnahme. Wo die Börse eine Schnittstelle anbietet, genügt ein Schlüssel mit reinen Leserechten.

02

Wallet-Adressen benennen

Eine Liste aller eigenen Adressen, auch stillgelegter, macht Transfers zwischen eigenen Wallets sofort erkennbar. Ohne sie werden sie als Verkäufe gebucht und müssen einzeln herausgesucht werden.

03

Vorjahre nicht liegen lassen

Je länger ein Jahr zurückliegt, desto häufiger existiert die Plattform nicht mehr. Rekonstruktion über die Blockchain ist möglich, aber deutlich aufwendiger als ein Export.

04

Früh fragen statt spät reparieren

Die Initialberatung kostet einen Bruchteil dessen, was die Korrektur einer ungünstigen Struktur später kostet. Das gilt besonders bei Einlagen ins Betriebsvermögen und bei Übertragungen.

Häufige Fragen zu den Preisen

Sind das Endpreise?
Es sind Mindestvergütungen. Der tatsächliche Betrag hängt vom Umfang ab und wird vor Beginn in einer Vergütungsvereinbarung festgehalten. Sie erhalten die Schätzung, bevor Sie sich entscheiden.
Warum kostet die Steuererklärung mehr als bei einer allgemeinen Kanzlei?
Weil der überwiegende Teil der Arbeit vor der Erklärung liegt: Transaktionen aus Börsen und Wallets zusammenführen, Transfers zwischen eigenen Adressen aussortieren, fehlende Kurse je Zufluss ergänzen und die Verbrauchsfolge je Wallet ermitteln. Fünf Stunden dieser Arbeit sind in der Mindestvergütung enthalten.
Wird die Initialberatung bei einem späteren Mandat angerechnet?
Das besprechen wir im Einzelfall. Die Initialberatung ist eine eigenständige Leistung mit eigenem Ergebnis: Sie erhalten eine Aufzeichnung des Videocalls und eine Einschätzung zur künftigen Struktur, die auch ohne Folgemandat verwertbar ist.
Was passiert, wenn der geschätzte Aufwand überschritten wird?
Wir melden uns, bevor weitere Kosten entstehen. Ohne Ihre Zustimmung wird der vereinbarte Rahmen nicht überschritten.
Rechnen Sie auch nach Zeitaufwand ab?
Ja, insbesondere bei rekonstruierten Historien, DeFi-Sachverhalten, Einsprüchen und Klagen. In diesen Fällen erhalten Sie laufend Auskunft über den Stand des Aufwands.
Grundlage: Steuerberatervergütungsverordnung, insbesondere §§ 11, 24 und 27 StBVV. Vor Beginn erhalten Sie eine schriftliche Vergütungsvereinbarung.
Stand: Preisliste Krypto und Steuern 2026, Stand 22.08.2026. Sämtliche Beträge sind Mindestvergütungen; Beträge in der Staffel und bei der Erklärung verstehen sich inklusive Umsatzsteuer, bei Betrieben ist der Nettobetrag zusätzlich ausgewiesen.