§ 6 AStG Leistung · Rechtsstand 08/2026

Wegzug aus Deutschland mit Kryptovermögen

Der Umzug selbst dauert Tage, die steuerlichen Folgen begleiten Sie Jahre. Fast alles, was sich dabei gestalten lässt, muss vor der Abreise geschehen – danach bleibt nur noch, das Ergebnis zu dokumentieren.

Das Wichtigste vorab
  • Direkt im Privatvermögen gehaltene Kryptowerte lösen beim Wegzug in aller Regel keine Wegzugsbesteuerung aus – § 6 AStG erfasst Anteile an Kapitalgesellschaften.
  • Werden die Coins über eine GmbH gehalten, ändert sich das grundlegend: Dann greift die Wegzugsbesteuerung auf die Anteile.
  • Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt genügt nicht; entscheidend sind Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt.
  • Bei Umzug in ein niedrig besteuerndes Gebiet kann die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG bis zu zehn Jahre nachwirken.
  • Der Wert der Bestände zum Wegzugsstichtag ist zu dokumentieren – rückwirkend lässt sich das kaum herstellen.

Was der Wegzug steuerlich auslöst

Der Wegzug beendet die unbeschränkte Steuerpflicht – aber nicht auf Knopfdruck und nicht folgenlos.

§ 1 EStG

Ende der unbeschränkten Steuerpflicht

Sie endet, wenn weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland fortbestehen. Bis dahin unterliegen Sie dem Welteinkommensprinzip – auch mit Kryptoerträgen von ausländischen Plattformen.

§ 6 AStG

Wegzugsbesteuerung

Sie fingiert eine Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften ab einer bestimmten Beteiligungshöhe. Direkt gehaltene Coins sind davon nicht erfasst – sehr wohl aber Anteile an einer Gesellschaft, die Coins hält.

§ 2 AStG

Erweiterte beschränkte Steuerpflicht

Bei Umzug in ein niedrig besteuerndes Gebiet und fortbestehenden wesentlichen wirtschaftlichen Interessen in Deutschland kann die Steuerpflicht mit bestimmten Einkünften über Jahre nachwirken.

DBA

Doppelbesteuerungsabkommen

Wo Kryptoerträge nach dem Umzug besteuert werden, entscheidet das Abkommen mit dem Zielland – und die Frage, wo Sie ansässig sind. Bei doppeltem Wohnsitz greifen die Tie-Breaker-Regeln.

Der entscheidende Unterschied: privat oder über eine Gesellschaft

Dieselben Coins, zwei völlig verschiedene Ergebnisse beim Wegzug.

Privat

Direkt gehaltene Kryptowerte

Kryptowerte sind andere Wirtschaftsgüter, keine Anteile an Kapitalgesellschaften. Die Wegzugsbesteuerung des § 6 AStG greift auf sie nicht zu. Ein Wegzug löst insoweit keine fingierte Veräußerung aus.

Zu klären bleiben die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht, eine mögliche Nachwirkung nach § 2 AStG und die Besteuerung im Zielland.

GmbH

Kryptowerte in einer Gesellschaft

Hier kehrt sich das Bild um. Der Wegzug führt zur fingierten Veräußerung der Anteile – und in deren Bewertung schlagen die gehaltenen Kryptobestände voll durch. Bei erheblichen stillen Reserven entsteht eine Steuer, ohne dass ein Euro geflossen ist.

Ob eine Stundung oder Ratenzahlung in Betracht kommt, hängt vom Zielland und von der Ausgestaltung ab. Diese Prüfung gehört vor die Übertragung in die Gesellschaft, nicht vor den Umzug.

Die Reihenfolge, die teuer wird

Wir sehen regelmäßig denselben Ablauf: Zuerst wird eine GmbH gegründet und mit Coins bestückt, weil das steuerlich vorteilhaft erschien. Später kommt der Wunsch auszuwandern – und erst dann fällt auf, dass genau diese Struktur die Wegzugsbesteuerung auslöst.

Wer beides erwägt, muss beides zusammen planen. Zur Einlage in eine Gesellschaft

Was nach dem Umzug nachwirkt

Der Wegzug ist kein Schnitt, sondern ein Übergang. Vier Dinge begleiten Sie weiter.

Punkt 1

Die Haltefrist läuft weiter

Sie hängt an der Anschaffung, nicht an der Ansässigkeit. Ob ein späterer Verkauf besteuert wird und von wem, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes und dem Abkommen – die deutsche Jahresfrist ist dafür nicht mehr maßgeblich.

Punkt 2

Beschränkte Steuerpflicht für inländische Einkünfte

Wer Immobilien, eine Beteiligung oder gewerbliche Einkünfte in Deutschland behält, bleibt insoweit steuerpflichtig – und damit erklärungspflichtig.

Punkt 3

Offene Jahre bleiben offen

Der Umzug beendet keine Erklärungs- oder Nacherklärungspflicht für zurückliegende Zeiträume. Wer mit offenen Jahren auswandert, nimmt sie mit. Zur Selbstanzeige

Punkt 4

Meldedaten folgen Ihnen

Mit dem automatischen Datenaustausch werden Kontobeziehungen dem Ansässigkeitsstaat gemeldet. Ein Umzug macht zurückliegende Vorgänge nicht unsichtbar – er verlagert nur, wer die Daten erhält. Zu DAC 8

Fünf Fehler, die den Wegzug teuer machen

01

Die Wohnung wird behalten

Eine jederzeit nutzbare Wohnung im Inland begründet weiterhin einen Wohnsitz – auch wenn sie leer steht und Sie abgemeldet sind. Damit bleibt die unbeschränkte Steuerpflicht bestehen, und der ganze Umzug ist steuerlich wirkungslos.

02

Die Familie bleibt zunächst

Bleiben Ehegatte und Kinder vorerst in Deutschland, spricht das gegen die Aufgabe des Wohnsitzes. Ein gestaffelter Umzug will genau geplant sein.

03

Kein Stichtagswert dokumentiert

Welche Bestände Sie am Tag des Wegzugs hielten und was sie wert waren, lässt sich später kaum belegen. Ohne diese Aufstellung fehlt im Zielland die Grundlage für die Anschaffungskosten.

04

Zu spät begonnen

Wer drei Wochen vor dem Flug anruft, kann nur noch dokumentieren. Sinnvolle Gestaltung – Reihenfolge von Verkäufen, Umgang mit einer Gesellschaft, Wahl des Zeitpunkts – braucht Monate.

05

Das Zielland wurde nach der Steuer gewählt

Ein niedriger Steuersatz nützt wenig, wenn die erweiterte beschränkte Steuerpflicht greift, das Abkommen ungünstig ist oder die Ansässigkeit tatsächlich nicht begründet wird. Die Rechnung muss vollständig sein.

18 Zielländer, zwei eigene Büros

Der Unterschied zu einer allgemeinen Wegzugsberatung: Wir arbeiten nicht über fremde Korrespondenzkanzleien, sondern haben jedes dieser Länder selbst durchgearbeitet.

Eigene Büros in Barcelona und Dubai

Für die beiden am häufigsten gewählten Ziele sind wir vor Ort. Das bedeutet nicht nur kürzere Wege, sondern vor allem: Wir kennen die Praxis der dortigen Behörden und wissen, welche Nachweise tatsächlich verlangt werden – nicht nur, was im Gesetz steht.

Für die übrigen sechzehn Länder beruht unsere Beratung auf derselben Durcharbeitung, aus der auch unser Buch entstanden ist: Ansässigkeitsregeln, Besteuerung von Veräußerungsgewinnen und laufenden Erträgen, Verbrauchsfolge, Behandlung von Tausch, Staking und Mining sowie die praktischen Anforderungen an die Ansässigkeitsbescheinigung.

  • Vor OrtBarcelona und Dubai mit eigenen Büros
  • Abgedeckt18 Zielländer aus eigener Kompetenz
  • Geprüft wirdAnsässigkeit, Abkommen, Krypto-Besteuerung im Zielland, Nachweispraxis
  • Nicht geprüftAufenthalts- und Zuwanderungsrecht – dafür arbeiten wir mit Spezialisten zusammen

Ist Ihr Ziel nicht dabei? Sagen Sie es uns. Wenn wir ein Land nicht abdecken, sagen wir das offen, statt uns auf Ihre Kosten einzuarbeiten.

Die Zielländer im Vergleich

Vier Fragen entscheiden über die Eignung eines Landes: Gibt es eine Haltefrist? Wie hoch ist der reguläre Satz auf Kryptogewinne? Handelt es sich um ein niedrig besteuerndes Gebiet im Sinne des § 2 AStG? Und kennt das Land eine eigene Wegzugsbesteuerung, falls Sie später weiterziehen?

Kryptobesteuerung im Zielland, Stand 08/2026
Land Haltefrist Regulärer Satz § 2 AStG Eigene Exit-Tax
Österreich keine 27,5 % nein ja
Tschechien 3 Jahre 15 % bis 23 % im Regelfall nein ja
Portugal 365 Tage 28 % nein ja
Bulgarien keine 10 % Flat Tax ja nicht bekannt
Georgien 0 % beim Börsenhandel im Einzelfall nicht bekannt
Indonesien keine 0,21 % bis 1 % nein nicht bekannt
Italien keine 26 % bis 33 % nein nicht bekannt
Kroatien 2 Jahre 12 % nein nicht bekannt
Malta keine 0 % für Coins im Privatvermögen im Einzelfall nicht bekannt
Polen keine 19 % nein nein
Schweiz 0 % im Privatvermögen nein nein
Singapur 0 % im Privatvermögen ja nein
Spanien keine 19 % bis 30 % nein ja, nur Anteile
Sri Lanka unklar bis 36 %, teils 15 % nein nein
Thailand Remittance-Prinzip bis 35 % nein nein
Vereinigte Arabische Emirate 0 % ja nein
Vietnam keine 0,1 % nein nicht bekannt
Zypern keine 8 % seit 2026 nein nicht bekannt

Die Angaben sind stark verkürzt und geben den Stand 08/2026 wieder. Sätze hängen vielfach von Einkommenshöhe, Haltedauer und Art des Vorgangs ab; die Einordnung nach § 2 AStG ist eine Frage des Einzelfalls und des Vergleichseinkommens. Maßgeblich ist stets die Prüfung Ihres Sachverhalts.

Was in der Tabelle nicht steht

Tausch

Coin gegen Coin

Ein Unterschied mit großer Wirkung: In Portugal ist der Tausch steuerneutral, und die Haltedauer wird auf das neue Asset übertragen. In Tschechien gilt er ausdrücklich als steuerpflichtige Veräußerung. Wer aktiv tauscht, sollte hier genau hinsehen.

Staking

Laufende Erträge

Die Behandlung von Staking, Lending und Liquidity Mining weicht von Land zu Land stärker ab als die der Veräußerungsgewinne. In manchen Ländern fehlt bislang jede ausdrückliche Verwaltungsanweisung.

Mining

Gewerblichkeit

Mehrere Länder ordnen Mining unabhängig vom Umfang als gewerbliche Tätigkeit ein – mit Registrierungs- und Beitragspflichten, die den steuerlichen Vorteil aufzehren können.

Ansässigkeit

Wann die Bescheinigung kommt

Einige Länder stellen die steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung schon kurz nach dem Umzug aus, andere strikt erst nach Ablauf von 183 Tagen oder nach der ersten Steuererklärung. Das entscheidet, wie lange Sie gegenüber dem deutschen Finanzamt in der Nachweislücke stehen.

Meldung

Anmeldefristen und Bußgelder

Von drei Tagen bis zu keiner ausdrücklichen Frist ist alles vertreten. Manche Länder verbinden die Registrierung mit Strafen, andere gar nicht – ein Detail, das im Umzugsstress leicht untergeht.

CARF

Datenaustausch

Nicht jedes Zielland hat sich zur Umsetzung des Kryptowerte-Meldestandards verpflichtet. Das ändert an Ihren eigenen Pflichten nichts, wohl aber daran, welche Daten wo zusammenlaufen.

Das Buch zum Thema

01.09.2026 18 Länder

Krypto-Steuern und Auswandern

Wegzugsbesteuerung, Haltefrist und DAC 8 verstehen – 18 Zielländer im Vergleich. Der Praxisleitfaden vom Steuerberater und ehemaligen Betriebsprüfer.

Teil 1 behandelt die Grundlagen: steuerliche Ansässigkeit als Dreh- und Angelpunkt, Besteuerung von Kryptowerten in Deutschland, Doppelbesteuerungsabkommen und Ansässigkeitswechsel, die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG sowie die Meldepflichten aus DAC 8, CARF, Travel Rule und der neuen EU-Geldwäscheverordnung. Dazu ein Kapitel zu legalen Gestaltungsspielräumen – von der Haltefrist über die gezielte Verlustrealisierung und die Steuerung des Zuflusszeitpunkts bei Staking-Rewards bis zum Beleihen statt Verkaufen.

Teil 2 enthält die achtzehn Länderkapitel, jeweils mit Kurzprofil, dem Wegzugsjahr und der laufenden Besteuerung. Teil 3 bringt die Praxis: Wegzugs-Zeitplan als Checkliste, ein Überblick über alle Länder, häufige Fehler und Mythen, die Nachweisführung für die Auslandsansässigkeit und ein Glossar.

Enthalten sind unter anderem

Österreich, Tschechien, Portugal, Bulgarien, Georgien, Indonesien mit Bali, Italien, Kroatien, Malta, Polen, Schweiz, Singapur, Spanien, Sri Lanka, Thailand, die Vereinigten Arabischen Emirate, Vietnam und Zypern – dazu drei Musterschreiben für den Wegzug.

Erscheinungstermin ist der 1. September 2026, erschienen im Selbstverlag über Amazon Kindle Direct Publishing. Zu den weiteren Veröffentlichungen

Der Wegzugs-Zeitplan

Was wann zu erledigen ist. Fast alles, was steuerlich wirkt, muss vor der Abreise geschehen.

12 bis 6 Monate vor dem Wegzug

  • Zielland auswählen und die dortige Besteuerung von Kryptowerten prüfen
  • Steuerliche Beratung in beiden Ländern beauftragen, idealerweise miteinander abgestimmt
  • Prüfen, ob die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG greift – etwa bei fortbestehenden wesentlichen wirtschaftlichen Interessen in Deutschland
  • Portfolio sichten: Welche Tranchen stehen im Gewinn, welche im Verlust, welche haben die Jahresfrist bereits erreicht?
  • Bei Kryptowerten in einer Gesellschaft: Wegzugsbesteuerung auf die Anteile prüfen
  • Aufenthalts- und visumsrechtliche Fragen klären

6 bis 3 Monate vor dem Wegzug

  • Steuerlich sinnvolle Verkäufe zeitlich einplanen und durchführen, solange die deutsche Rechtslage gilt
  • Wohnsituation im Zielland klären – Mietvertrag oder Unterkunft für die ersten Monate
  • Aufgabe der deutschen Wohnung vorbereiten; eine Untervermietung ausschließen, da sie die unbeschränkte Steuerpflicht typischerweise verlängert
  • Offene Vorjahre klären, bevor sie zum Problem im Ausland werden

3 bis 1 Monat vor dem Wegzug

  • Vollständige Transaktionshistorie aller Börsen und Wallets exportieren und sichern – auch von Konten, die geschlossen werden könnten
  • Bankkonten und Depots im Hinblick auf die künftige Ansässigkeit prüfen und die Bank informieren
  • Nachsendeauftrag einrichten, damit auch amtliche Post zuverlässig ankommt
  • Laufende Verträge kündigen oder umstellen

Der Wegzug selbst

  • Die deutsche Wohnung tatsächlich aufgeben – nicht nur ummelden. Die Abmeldung allein beendet die unbeschränkte Steuerpflicht nicht
  • Sämtliche Schlüssel zurückgeben, auch Zweitschlüssel bei Angehörigen
  • Datum der Wohnungsaufgabe dokumentieren: Übergabeprotokoll, Zählerstände, Endabrechnungen, Reiseunterlagen
  • Bestandsaufstellung mit Werten zum Wegzugstag anfertigen
  • Im Zielland die Ansässigkeit formal begründen und die Bescheinigung beantragen, sobald sie erteilt werden kann
Ein Detail mit großer Wirkung

Ein zurückbehaltener Schlüssel zu einer jederzeit nutzbaren Wohnung kann genügen, um den inländischen Wohnsitz fortbestehen zu lassen – und damit den gesamten Wegzug steuerlich wirkungslos zu machen. Auch ein weiterhin nutzbares Zimmer bei Eltern oder Verwandten will dokumentiert sein: als bloße Gastnutzung, ohne eigenen Schlüssel und ohne Kostenbeteiligung.

Der Ablauf

Je nach Ausgangslage sollten zwischen erstem Gespräch und Umzug mehrere Monate liegen.

Schritt 1

Bestandsaufnahme

Welche Kryptobestände, in welcher Struktur, mit welchen Haltefristen? Welche weiteren Vermögenswerte und Einkünfte bleiben in Deutschland? Gibt es offene Jahre?

Schritt 2

Prüfung der Wegzugsfolgen

Greift die Wegzugsbesteuerung, kommt die erweiterte beschränkte Steuerpflicht in Betracht, was sagt das Abkommen mit dem Zielland? Daraus ergibt sich, ob überhaupt Handlungsbedarf besteht.

Schritt 3

Gestaltung vor dem Umzug

Reihenfolge von Verkäufen, Umgang mit einer bestehenden Gesellschaft, Wahl des Zeitpunkts, gegebenenfalls Umstrukturierung. Das ist der Teil, der sich später nicht nachholen lässt.

Schritt 4

Dokumentation zum Stichtag

Bestandsaufstellung mit Werten zum Tag des Wegzugs, Nachweis der Wohnsitzaufgabe, Unterlagen zur Anschaffungshistorie. Diese Mappe ist im Zielland Ihre Grundlage.

Schritt 5

Begleitung im Zielland

Anmeldung, Ansässigkeitsbescheinigung, Abstimmung mit den dortigen Anforderungen. In Barcelona und Dubai über unsere eigenen Büros.

Schritt 6

Verbleibende deutsche Pflichten

Beschränkte Steuerpflicht, letzte Erklärung als unbeschränkt Steuerpflichtiger, gegebenenfalls Nachwirkung nach § 2 AStG. Dafür bleiben wir Ihr Ansprechpartner.

Häufige Fragen zum Wegzug

Löst der Wegzug eine Steuer auf meine Coins aus?
Bei direkt im Privatvermögen gehaltenen Kryptowerten in aller Regel nicht. Die Wegzugsbesteuerung des § 6 AStG erfasst Anteile an Kapitalgesellschaften, nicht andere Wirtschaftsgüter. Anders liegt es, wenn die Coins über eine GmbH gehalten werden – dann greift die Wegzugsbesteuerung auf die Anteile, und der Wert der Kryptobestände schlägt in die Bewertung durch.
Läuft die Haltefrist nach dem Wegzug weiter?
Ja, sie hängt an der Anschaffung, nicht an der Ansässigkeit. Ob ein späterer Verkauf besteuert wird, richtet sich dann aber nach dem Recht des neuen Wohnsitzstaates und nach dem Doppelbesteuerungsabkommen. Gerade hier lohnt die Planung: Der Zeitpunkt des Verkaufs relativ zum Umzug kann über sechsstellige Beträge entscheiden.
Was ist die erweiterte beschränkte Steuerpflicht?
Wer als deutscher Staatsangehöriger in ein niedrig besteuerndes Gebiet zieht und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behält, kann nach § 2 AStG über den Wegzug hinaus mit bestimmten Einkünften steuerpflichtig bleiben – bis zu zehn Jahre. Das trifft Auswanderer regelmäßig unvorbereitet.
Reicht die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt?
Nein. Entscheidend ist, ob tatsächlich kein Wohnsitz und kein gewöhnlicher Aufenthalt mehr in Deutschland besteht. Eine zurückbehaltene, jederzeit nutzbare Wohnung genügt, um die unbeschränkte Steuerpflicht aufrechtzuerhalten – unabhängig davon, was im Melderegister steht.
Sollte ich vor oder nach dem Wegzug verkaufen?
Das lässt sich nicht allgemein beantworten. Es hängt an der Haltefrist der einzelnen Tranchen, am Steuerrecht des Ziellandes, am Doppelbesteuerungsabkommen und daran, ob eine Wegzugsbesteuerung droht. Genau diese Rechnung stellen wir vor dem Umzug auf – danach ist sie nur noch eine Bestandsaufnahme.
Betreuen Sie mich auch nach dem Umzug?
Ja. Wir unterhalten eigene Büros in Barcelona und Dubai und decken 18 Zielländer aus eigener Kompetenz ab – ohne Umweg über fremde Korrespondenzkanzleien. Für die verbleibenden deutschen Pflichten bleiben wir ohnehin Ihr Ansprechpartner.
Fachlich verantwortlich: Matthias Steger, Steuerberater, neun Jahre Betriebsprüfer, Autor des Handbuchs zur Besteuerung von Kryptowerten.
Rechtsstand: 22.08.2026. Fundstellen: § 1 EStG, § 23 EStG, §§ 2 und 6 AStG sowie die jeweils einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen.
Die Darstellung ist allgemein gehalten. Ob und in welchem Umfang eine Wegzugsbesteuerung greift, hängt von der Struktur des Vermögens und vom Zielland ab. Aufenthalts- und zuwanderungsrechtliche Fragen gehören nicht zu unserem Beratungsgegenstand.

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