Worauf sollte mich ein guter Steuerberater bei DAC8 hinweisen?
Seit 2026 melden Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen Daten ihrer Nutzer. Was ein guter Berater dazu von sich aus ansprechen sollte, mit Checkliste und Fragenkatalog. Die Grundlagen stehen im Beitrag DAC 8 und die letzte Gelegenheit zur Selbstanzeige.
- Meldepflichtig sind die Anbieter, nicht Sie. Gemeldet wird aber über Sie, samt Steuer-Identifikationsnummer.
- Erfasst werden auch bestehende Nutzerbeziehungen. Erster Meldezeitraum ist 2026; die erste Meldung der Anbieter ist bis zum 31. Juli 2027 vorgesehen.
- Gemeldet wird auch der Tausch zwischen Kryptowerten. Selbstverwahrte Wallets werden nicht gemeldet, Übertragungen an sie aber als Vorgang sichtbar.
- Zur Sperrwirkung der Selbstanzeige gibt unser Beitrag unsere Rechtsauffassung wieder; höchstrichterlich ist sie nicht entschieden.
Das sollte Ihr Berater von sich aus ansprechen
Wer meldet und wer nicht
Handelsplattformen, Broker, Verwahrer und Zahlungsdienste melden. Selbstverwahrte Wallets haben keinen Meldepflichtigen, Sie selbst melden nicht über DAC8. Ihre Pflicht bleibt die zutreffende Steuererklärung.
Was gemeldet wird
Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steuer-Identifikationsnummer und Ansässigkeitsstaat sowie die Vorgänge des Meldezeitraums: Tausch gegen gesetzliche Zahlungsmittel, Tausch zwischen Kryptowerten, Übertragungen an und von Adressen außerhalb der Plattform.
Altkunden und frühere Jahre
Die Sorgfaltspflichten erstrecken sich auf bestehende Nutzerbeziehungen. Frühere Jahre werden nicht gemeldet, können aber aus Beständen und Vorgängen erschlossen werden.
Zeitplan
Beginn 1. Januar 2026; Stichtag für Altkunden 31. Dezember 2025; bis 1. Januar 2027 sollen die Sorgfaltspflichten auch für Altkunden erfüllt sein; erste Meldung der Anbieter bis 31. Juli 2027; erstmaliger zwischenstaatlicher Austausch ab Ende September 2027. Die Angaben stützen sich auf den Regierungsentwurf (BT-Drs. 21/1937) und das BMF-Schreiben vom 14.01.2026.
Der Weg der Daten
Anbieter, Bundeszentralamt für Steuern, Wohnsitzfinanzamt. Erst mit der Weiterleitung liegen die Daten bei der Stelle, die Ihren Fall bearbeitet. Das ist nach unserer Auffassung für die Tatentdeckung maßgeblich.
Tausch zwischen Kryptowerten
Gerade Tausche sind steuerlich Veräußerungen und fehlen in vielen Erklärungen. Der Abgleich fällt deshalb leicht auf.
Ausländische Börsen und Selbstverwahrung
Die Meldepflicht knüpft an die Ansässigkeit der Nutzer an, nicht allein an den Sitz des Anbieters. Wer über eine Plattform ein- oder aussteigt, macht die Verbindung zur Adresse sichtbar.
Wegzug und DAC8
Die Meldung enthält den Ansässigkeitsstaat. Wer wegzieht, sollte die Anschrift bei den Plattformen aktualisieren und klären, ob Meldungen an den neuen Staat gehen.
Checkliste für das Beratungsgespräch
Fragenkatalog
Fragen, die Sie stellen können. Gute Antworten sind konkret und nennen die Grundlage.
- Welche meiner Plattformen melden mich, und ab wann?
- Passen meine Erklärungen zu dem, was die Plattformen melden werden?
- Welche Vorgänge, etwa Coin-zu-Coin-Tausche, Rewards oder Airdrops, habe ich möglicherweise nicht erklärt?
- Wie weit reichen meine Daten zurück, und wo fehlt etwas?
- Können Sie frühere Jahre mit Blockchain-Nachweis rekonstruieren?
- Wann ist eine Selbstanzeige noch möglich, und welche Sperrgründe gibt es?
- Wie lange dauert die Aufbereitung bei meinem Datenstand?
- Was kostet die Prüfung meiner Erklärungen, und was die Selbstanzeige?
- Was passiert, wenn ich ins Ausland ziehe: Wohin gehen die Daten?
- Was sollte ich jetzt auf keinen Fall tun?
Warnzeichen
- Es wird beruhigt, ohne Ihre Erklärungen geprüft zu haben.
- Es heißt, Selbstverwahrung schütze vor jeder Sichtbarkeit.
- Es wird eine Selbstanzeige empfohlen, ohne vorher die Zahlen zu ermitteln.
- Es gibt keinen Zeitplan.
Häufige Fragen
Wer meldet bei DAC8?
Wird auch der Tausch zwischen Kryptowerten gemeldet?
Wann ist die erste Meldung vorgesehen?
Rechtsstand: Stand 12.10.2026. Fundstellen: Richtlinie (EU) 2023/2226, KStTG (BT-Drs. 21/1937), BMF-Schreiben vom 14.01.2026, §§ 370, 371, 398a AO; Einzelnachweise im verlinkten Beitrag. Die Aussage zum Zeitpunkt der Tatentdeckung ist unsere Rechtsauffassung. Die Angaben sind verkürzt und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.