Selbstanzeige Checkliste · Fragenkatalog · Rechtsstand 10/2026

Worauf sollte mich ein guter Steuerberater bei einer Selbstanzeige mit Krypto hinweisen?

Eine Selbstanzeige wirkt nur unter engen Voraussetzungen. Was ein guter Berater dazu ansprechen sollte, mit Checkliste und Fragenkatalog. Die Leistung im Einzelnen: Strafbefreiende Selbstanzeige bei Kryptowerten.

Das Wichtigste vorab
  • Eine Selbstanzeige wirkt nur, solange keiner der Sperrgründe des § 371 Abs. 2 AO eingetreten ist, insbesondere die Tat noch nicht entdeckt ist.
  • Sie muss vollständig sein und mindestens die letzten zehn Kalenderjahre umfassen; eine Teilanzeige schützt nicht.
  • Ab 25.000 Euro Hinterziehungsbetrag je Steuerart und Zeitraum tritt Straffreiheit nur gegen einen Zuschlag nach § 398a AO ein.
  • Ein hastiges Schreiben ans Finanzamt ohne belastbare Zahlen ist der schlechteste Weg.

Das sollte Ihr Berater von sich aus ansprechen

Sperrgründe

§ 371 Abs. 2 AO nennt unter anderem die Prüfungsanordnung oder das Erscheinen eines Prüfers, ein eingeleitetes Straf- oder Bußgeldverfahren und die Tatentdeckung. Tritt einer ein, lässt sich der Weg nicht rückwirkend heilen. Ein guter Berater klärt zuerst, ob schon ein Sperrgrund eingetreten sein könnte.

Vollständigkeit und Zeitraum

Die Berichtigung muss alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart umfassen, mindestens die letzten zehn Kalenderjahre. In besonders schweren Fällen verjährt die Verfolgung erst nach fünfzehn Jahren; deshalb wird bis zu fünfzehn Jahre geprüft.

Zuschlag nach § 398a AO

Über 25.000 Euro je Steuerart und Veranlagungszeitraum ist neben Steuer und Zinsen ein Geldbetrag zu zahlen: 10 % der hinterzogenen Steuer bis 100.000 Euro, 15 % darüber bis 1 Million Euro, 20 % darüber. Erst nach der Berechnung steht fest, was auf Sie zukommt.

DAC8 und Tatentdeckung

Mit dem Datenaustausch nach DAC8 steigt das Entdeckungsrisiko ab 2026. Nach unserer Auffassung kommt es für die Sperrwirkung auf den Eingang zuordenbarer Daten beim Wohnsitzfinanzamt an. Höchstrichterlich ist das nicht entschieden. Siehe DAC8.

Rekonstruktion der Historie

Plattformen existieren oft nicht mehr, Konten sind gelöscht. Die Daten lassen sich über die Blockchain mit einem Kettennachweis rekonstruieren. Ohne diesen Nachweis lässt sich Vollständigkeit nicht belegen.

Ablauf und Dauer

Je nach Datenlage vergehen vom Erstgespräch bis zur Einreichung vier bis zwölf Wochen. Der Ablauf umfasst Erstgespräch, Bestandsaufnahme, Rekonstruktion, Berechnung, Einreichung und Begleitung.

Folgen im Scheiterfall

Der Strafrahmen des § 370 AO reicht in besonders schweren Fällen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Hinzu können berufsrechtliche Folgen kommen. Ein Aktionsplan des Bundesfinanzministeriums vom Juli 2026 sieht eine Verschärfung vor; Einzelheiten auf der Leistungsseite.

Vertraulichkeit

Für das Gespräch gilt die Verschwiegenheitspflicht nach § 57 StBerG und § 203 StGB von der ersten Minute an.

Checkliste für das Beratungsgespräch

Fragenkatalog

Fragen, die Sie stellen können. Gute Antworten sind konkret und nennen die Grundlage.

  1. Ist bei mir schon ein Sperrgrund eingetreten, oder kann das sein?
  2. Welche Jahre und Steuerarten muss die Selbstanzeige umfassen?
  3. Wie weit reicht der Zeitraum, den Sie prüfen, und warum?
  4. Kommt § 398a AO bei mir in Betracht, und mit welchem Betrag?
  5. Wie rekonstruieren Sie die Historie, wenn Plattformen nicht mehr existieren?
  6. Was bedeutet DAC8 für meinen Zeitplan?
  7. Wie lange dauert es bei meinem Datenstand bis zur Einreichung?
  8. Was kostet die Selbstanzeige, und wie wird der Aufwand geschätzt?
  9. Was passiert nach der Einreichung: Finanzamt, Straf- und Bußgeldsachenstelle?
  10. Was gilt für meine Berufs- oder Lizenzsituation?

Warnzeichen

  • Es wird eine Selbstanzeige ohne Bestandsaufnahme eingereicht.
  • Es wird nur ein Teil der Jahre angezeigt.
  • Zum Zuschlag nach § 398a AO wird nichts gesagt.
  • Es wird zugesichert, es passiere nichts, ohne Ihre Zahlen zu kennen.

Häufige Fragen

Wann ist eine Selbstanzeige nicht mehr möglich?
Wenn ein Sperrgrund des § 371 Abs. 2 AO eingetreten ist, etwa eine Prüfungsanordnung, ein eingeleitetes Verfahren oder die Tatentdeckung.
Wie weit zurück muss eine Selbstanzeige reichen?
Mindestens die letzten zehn Kalenderjahre. In besonders schweren Fällen verjährt die Verfolgung erst nach fünfzehn Jahren, weshalb bis zu fünfzehn Jahre geprüft werden.
Wann wird ein Zuschlag fällig?
Ab 25.000 Euro Hinterziehungsbetrag je Steuerart und Veranlagungszeitraum tritt Straffreiheit nur gegen einen Zuschlag nach § 398a AO ein.
Fachlich verantwortlich: Matthias Steger, Steuerberater, Autor von „Krypto-Steuern und Auswandern“.
Rechtsstand: Stand 12.10.2026. Fundstellen: §§ 370, 371, 398a AO, § 169 Abs. 2 AO, § 376 AO, § 57 StBerG; Einzelheiten auf der verlinkten Leistungsseite. Die Aussage zum Zeitpunkt der Tatentdeckung ist unsere Rechtsauffassung. Die Angaben sind verkürzt und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

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