Worauf sollte mich ein guter Steuerberater beim Wegzug nach Malta hinweisen?
Was ein guter Berater beim Wegzug mit Bitcoin nach Malta von sich aus ansprechen sollte, mit Checkliste für das Beratungsgespräch und einem Fragenkatalog. Die Angaben stützen sich auf das Länderprofil Malta.
- Ein guter Berater fragt zuerst nach Ihrer Lage: Staatsangehörigkeit, frühere Steuerpflicht, Interessen in Deutschland, Bestand.
- Haltefrist: keine
- Einordnung nach § 2 AStG: Individuell: allgemein kein Niedrigsteuerland, aber das Non-Dom-Regime kann als personenbezogene Vorzugsbesteuerung zu erfassen sein
- Das Recht von Malta beurteilt ein Berater vor Ort; ein deutscher Berater beurteilt die deutsche Seite und stimmt sich ab.
Das sollte Ihr Berater von sich aus ansprechen
Acht Punkte aus dem Länderprofil Malta. Hinter jedem steht, warum er für Ihr Gespräch wichtig ist.
Haltefrist
keine Sie entscheidet mit darüber, ob ein Verkauf vor oder nach dem Umzug steuerlich sinnvoll ist. Das gehört mit Ihren Zahlen durchgerechnet, nicht pauschal beantwortet.
Regelsatz auf Kryptogewinne
0 % (Coins, privat); bis zu 35 % bei gewerblicher Tätigkeit Welche Einkunftsart auf Ihre Geschäfte angewendet wird, bestimmt den tatsächlichen Satz. Der Regelsatz allein sagt wenig.
Einstufung nach § 2 AStG
Individuell: allgemein kein Niedrigsteuerland, aber das Non-Dom-Regime kann als personenbezogene Vorzugsbesteuerung zu erfassen sein Ob § 2 AStG greift, hängt nicht nur vom Land ab, sondern auch von Staatsangehörigkeit, früherer Steuerpflicht und wesentlichen wirtschaftlichen Interessen in Deutschland.
Krypto-Exit-Tax
Nicht bekannt Ein Land kann beim Weiterzug oder Statuswechsel selbst besteuern. Das gehört in die Planung, bevor Sie umziehen.
Erbschaftsteuer-DBA mit Deutschland
Nein Ohne Abkommen kann die deutsche erweiterte unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht für deutsche Staatsangehörige noch Jahre nach dem Wegzug eine Rolle spielen.
Anmeldung nach dem Umzug
Kein belastbarer Befund Fristen und Strafen bei der Anmeldung betreffen Sie ab dem ersten Tag im Zielland.
Ansässigkeitsbescheinigung
Nach verfügbaren Quellen ab tatsächlicher, dauerhafter Wohnsitznahme möglich (unabhängig von den 183 Tagen); Bearbeitung nach diesen Quellen 4–6 Wochen Sie brauchen den Nachweis der Ansässigkeit, um Ihre Stellung gegenüber dem deutschen Finanzamt und dem Zielland zu belegen.
DAC8/CARF
DAC8 seit dem 1.1.2026 umgesetzt; erste Meldung der Kryptodienstleister bis zum 30.9.2027 für das Jahr 2026 Meldungen von Plattformen können Ihre Angaben später überprüfbar machen. Klären Sie, wer was meldet.
Checkliste für das Beratungsgespräch
Fragenkatalog
Fragen, die Sie stellen können. Gute Antworten sind konkret und nennen die Grundlage.
- Gilt Malta nach Ihrer Einschätzung als Niedrigsteuerland im Sinne des § 2 AStG, und auf welcher Rechnung beruht das?
- Welche der Voraussetzungen des § 2 AStG treffen bei mir zu, welche nicht?
- Wie wird meine bisherige Haltedauer in Malta angerechnet, und was passiert mit Positionen, die ich vor dem Umzug verkaufe oder zurückkaufe?
- Welche Einkunftsart wendet Malta auf meine Geschäfte an (Veräußerung, Tausch, Staking, Lending), und mit welchem Satz?
- Gibt es in Malta eine Wegzugsbesteuerung, wenn ich später weiterziehe, und wie wäre das bei meinem Bestand?
- Was passiert bei einem Rückzug nach Deutschland, und kann derselbe Zuwachs zweimal erfasst werden?
- Welche Anmeldepflichten und Fristen gelten in Malta, und was droht bei Verspätung?
- Wann und wie bekomme ich eine Ansässigkeitsbescheinigung für Malta?
- Wie belege ich meine Auslandsansässigkeit gegenüber dem deutschen Finanzamt, und welche Unterlagen sammle ich ab heute?
- Wer berät mich zum Recht des Ziellands, und wie stimmen Sie sich mit diesem Berater ab?
- Welche Meldungen (DAC8, CARF) betreffen meine Plattformen, und was folgt daraus für meine Erklärungen?
- Was sollte ich vor dem Umzug auf keinen Fall tun?
Warnzeichen
- Der Berater sagt pauschal, ein Land sei „steuerfrei“ oder „ohne Risiko“, ohne nach Ihrer persönlichen Lage zu fragen.
- Zu § 2 AStG und zur Wegzugsbesteuerung wird nichts gesagt.
- Es gibt keine Liste von Nachweisen und keine Aussage dazu, wie die Wohnungsaufgabe belegt wird.
- Das Recht des Ziellands wird ohne Hinweis auf die Grenzen der eigenen Beratung beurteilt.
- Es werden Ergebnisse versprochen, ohne Ihre Zahlen gesehen zu haben.
Häufige Fragen zum Beratungsgespräch (Malta)
Was sollte mir mein Steuerberater beim Wegzug nach Malta sagen?
Kann mein deutscher Steuerberater das Recht des Ziellands beurteilen?
Wie bereite ich mich auf das Beratungsgespräch vor?
Rechtsstand: Länderangaben 08/2026 (Stand des Buchs). Die Angaben sind verkürzt und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Steuerrecht der Zielländer sowie aufenthalts- und zuwanderungsrechtliche Fragen gehören nicht zu unserem deutschen Beratungsgegenstand.