Beratung Checkliste · Fragenkatalog · Rechtsstand 08/2026

Worauf sollte mich ein guter Steuerberater beim Wegzug nach Thailand hinweisen?

Was ein guter Berater beim Wegzug mit Bitcoin nach Thailand von sich aus ansprechen sollte, mit Checkliste für das Beratungsgespräch und einem Fragenkatalog. Die Angaben stützen sich auf das Länderprofil Thailand.

Das Wichtigste vorab
  • Ein guter Berater fragt zuerst nach Ihrer Lage: Staatsangehörigkeit, frühere Steuerpflicht, Interessen in Deutschland, Bestand.
  • Haltefrist: – (Remittance)
  • Einordnung nach § 2 AStG: Thailand dürfte im Regelfall kein Niedrigsteuerland sein (eigene Berechnung, im Einzelfall zu prüfen)
  • Das Recht von Thailand beurteilt ein Berater vor Ort; ein deutscher Berater beurteilt die deutsche Seite und stimmt sich ab.

Das sollte Ihr Berater von sich aus ansprechen

Acht Punkte aus dem Länderprofil Thailand. Hinter jedem steht, warum er für Ihr Gespräch wichtig ist.

Haltefrist

– (Remittance) Sie entscheidet mit darüber, ob ein Verkauf vor oder nach dem Umzug steuerlich sinnvoll ist. Das gehört mit Ihren Zahlen durchgerechnet, nicht pauschal beantwortet.

Regelsatz auf Kryptogewinne

Progressiv von 0 % bis 35 % (ab umgerechnet rund 136.000 Euro); Verkäufe über lizenzierte inländische Plattformen von 2025 bis 2029 steuerfrei Welche Einkunftsart auf Ihre Geschäfte angewendet wird, bestimmt den tatsächlichen Satz. Der Regelsatz allein sagt wenig.

Einstufung nach § 2 AStG

Thailand dürfte im Regelfall kein Niedrigsteuerland sein (eigene Berechnung, im Einzelfall zu prüfen) Ob § 2 AStG greift, hängt nicht nur vom Land ab, sondern auch von Staatsangehörigkeit, früherer Steuerpflicht und wesentlichen wirtschaftlichen Interessen in Deutschland.

Krypto-Exit-Tax

Nein Ein Land kann beim Weiterzug oder Statuswechsel selbst besteuern. Das gehört in die Planung, bevor Sie umziehen.

Erbschaftsteuer-DBA mit Deutschland

Nein Ohne Abkommen kann die deutsche erweiterte unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht für deutsche Staatsangehörige noch Jahre nach dem Wegzug eine Rolle spielen.

Anmeldung nach dem Umzug

Kein belastbarer Befund zu einer gesonderten Anmeldung Fristen und Strafen bei der Anmeldung betreffen Sie ab dem ersten Tag im Zielland.

Ansässigkeitsbescheinigung

Strikt nachträglich: erst nach Abgabe der Steuererklärung, frühestens im Folgejahr Sie brauchen den Nachweis der Ansässigkeit, um Ihre Stellung gegenüber dem deutschen Finanzamt und dem Zielland zu belegen.

DAC8/CARF

CARF-Austausch ab 2028 geplant (nationale Umsetzungsgesetzgebung und Leitlinien noch in Arbeit); DAC8 der EU seit 1. Januar 2026; lizenzierte Plattformen melden Transaktionen bereits heute an die thailändische Finanzverwaltung, Vorgänge oberhalb von 1,8 Millionen Baht (rund 48.000 Euro) werden automatisch übermittelt, ebenso von Banken bei entsprechenden Zahlungseingängen Meldungen von Plattformen können Ihre Angaben später überprüfbar machen. Klären Sie, wer was meldet.

Checkliste für das Beratungsgespräch

Fragenkatalog

Fragen, die Sie stellen können. Gute Antworten sind konkret und nennen die Grundlage.

  1. Gilt Thailand nach Ihrer Einschätzung als Niedrigsteuerland im Sinne des § 2 AStG, und auf welcher Rechnung beruht das?
  2. Welche der Voraussetzungen des § 2 AStG treffen bei mir zu, welche nicht?
  3. Wie wird meine bisherige Haltedauer in Thailand angerechnet, und was passiert mit Positionen, die ich vor dem Umzug verkaufe oder zurückkaufe?
  4. Welche Einkunftsart wendet Thailand auf meine Geschäfte an (Veräußerung, Tausch, Staking, Lending), und mit welchem Satz?
  5. Gibt es in Thailand eine Wegzugsbesteuerung, wenn ich später weiterziehe, und wie wäre das bei meinem Bestand?
  6. Was passiert bei einem Rückzug nach Deutschland, und kann derselbe Zuwachs zweimal erfasst werden?
  7. Welche Anmeldepflichten und Fristen gelten in Thailand, und was droht bei Verspätung?
  8. Wann und wie bekomme ich eine Ansässigkeitsbescheinigung für Thailand?
  9. Wie belege ich meine Auslandsansässigkeit gegenüber dem deutschen Finanzamt, und welche Unterlagen sammle ich ab heute?
  10. Wer berät mich zum Recht des Ziellands, und wie stimmen Sie sich mit diesem Berater ab?
  11. Welche Meldungen (DAC8, CARF) betreffen meine Plattformen, und was folgt daraus für meine Erklärungen?
  12. Was sollte ich vor dem Umzug auf keinen Fall tun?

Warnzeichen

  • Der Berater sagt pauschal, ein Land sei „steuerfrei“ oder „ohne Risiko“, ohne nach Ihrer persönlichen Lage zu fragen.
  • Zu § 2 AStG und zur Wegzugsbesteuerung wird nichts gesagt.
  • Es gibt keine Liste von Nachweisen und keine Aussage dazu, wie die Wohnungsaufgabe belegt wird.
  • Das Recht des Ziellands wird ohne Hinweis auf die Grenzen der eigenen Beratung beurteilt.
  • Es werden Ergebnisse versprochen, ohne Ihre Zahlen gesehen zu haben.

Häufige Fragen zum Beratungsgespräch (Thailand)

Was sollte mir mein Steuerberater beim Wegzug nach Thailand sagen?
Er sollte die Haltefrist, die Einordnung nach § 2 AStG, die Wegzugsbesteuerung im Zielland, Anmeldung und Ansässigkeitsbescheinigung sowie Rückzug und Weiterzug ansprechen. Für Thailand gilt nach dem Länderprofil: – (Remittance). Thailand dürfte im Regelfall kein Niedrigsteuerland sein (eigene Berechnung, im Einzelfall zu prüfen).
Kann mein deutscher Steuerberater das Recht des Ziellands beurteilen?
Er beurteilt die deutsche Seite. Das Steuerrecht des Ziellands und aufenthaltsrechtliche Fragen beurteilt ein Berater vor Ort. Beide sollten sich abstimmen.
Wie bereite ich mich auf das Beratungsgespräch vor?
Ordnen Sie Ihren Bestand nach Wallet und Anschaffungsdatum, exportieren Sie alle Transaktionshistorien und notieren Sie, wann Sie Ihre Wohnung in Deutschland aufgeben.
Fachlich verantwortlich: Matthias Steger, Steuerberater, Autor von „Krypto-Steuern und Auswandern“.
Rechtsstand: Länderangaben 08/2026 (Stand des Buchs). Die Angaben sind verkürzt und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Steuerrecht der Zielländer sowie aufenthalts- und zuwanderungsrechtliche Fragen gehören nicht zu unserem deutschen Beratungsgegenstand.

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