Beratung Checkliste · Fragenkatalog · Rechtsstand 08/2026

Worauf sollte mich ein guter Steuerberater beim Wegzug nach Portugal hinweisen?

Was ein guter Berater beim Wegzug mit Bitcoin nach Portugal von sich aus ansprechen sollte, mit Checkliste für das Beratungsgespräch und einem Fragenkatalog. Die Angaben stützen sich auf das Länderprofil Portugal.

Das Wichtigste vorab
  • Ein guter Berater fragt zuerst nach Ihrer Lage: Staatsangehörigkeit, frühere Steuerpflicht, Interessen in Deutschland, Bestand.
  • Haltefrist: 365 Tage; steuerfrei nur bei Gegenpartei in EU, EWR oder einem Staat mit Steuerinformationsabkommen
  • Einordnung nach § 2 AStG: Kein Niedrigsteuerland
  • Das Recht von Portugal beurteilt ein Berater vor Ort; ein deutscher Berater beurteilt die deutsche Seite und stimmt sich ab.

Das sollte Ihr Berater von sich aus ansprechen

Acht Punkte aus dem Länderprofil Portugal. Hinter jedem steht, warum er für Ihr Gespräch wichtig ist.

Haltefrist

365 Tage; steuerfrei nur bei Gegenpartei in EU, EWR oder einem Staat mit Steuerinformationsabkommen Sie entscheidet mit darüber, ob ein Verkauf vor oder nach dem Umzug steuerlich sinnvoll ist. Das gehört mit Ihren Zahlen durchgerechnet, nicht pauschal beantwortet.

Regelsatz auf Kryptogewinne

28 % (Kategorie G) unter 365 Tagen; Wahlrecht zur Zusammenveranlagung Welche Einkunftsart auf Ihre Geschäfte angewendet wird, bestimmt den tatsächlichen Satz. Der Regelsatz allein sagt wenig.

Einstufung nach § 2 AStG

Kein Niedrigsteuerland Ob § 2 AStG greift, hängt nicht nur vom Land ab, sondern auch von Staatsangehörigkeit, früherer Steuerpflicht und wesentlichen wirtschaftlichen Interessen in Deutschland.

Krypto-Exit-Tax

Ja, grundsätzlich 28 %; Fälligkeit bei Wegzug innerhalb der EU nicht abschließend geklärt Ein Land kann beim Weiterzug oder Statuswechsel selbst besteuern. Das gehört in die Planung, bevor Sie umziehen.

Erbschaftsteuer-DBA mit Deutschland

Nein Ohne Abkommen kann die deutsche erweiterte unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht für deutsche Staatsangehörige noch Jahre nach dem Wegzug eine Rolle spielen.

Anmeldung nach dem Umzug

EU-Wohnsitzzertifikat (CRUE) faktisch binnen rund 120 Tagen Pflicht; 400–1.500 Euro Strafe bei Verspätung Fristen und Strafen bei der Anmeldung betreffen Sie ab dem ersten Tag im Zielland.

Ansässigkeitsbescheinigung

Online über das Portal das Finanças, kostenlos; zur Wartezeit liegt keine abschließende Angabe vor Sie brauchen den Nachweis der Ansässigkeit, um Ihre Stellung gegenüber dem deutschen Finanzamt und dem Zielland zu belegen.

DAC8/CARF

Keine Angabe zu Portugal Meldungen von Plattformen können Ihre Angaben später überprüfbar machen. Klären Sie, wer was meldet.

Checkliste für das Beratungsgespräch

Fragenkatalog

Fragen, die Sie stellen können. Gute Antworten sind konkret und nennen die Grundlage.

  1. Gilt Portugal nach Ihrer Einschätzung als Niedrigsteuerland im Sinne des § 2 AStG, und auf welcher Rechnung beruht das?
  2. Welche der Voraussetzungen des § 2 AStG treffen bei mir zu, welche nicht?
  3. Wie wird meine bisherige Haltedauer in Portugal angerechnet, und was passiert mit Positionen, die ich vor dem Umzug verkaufe oder zurückkaufe?
  4. Welche Einkunftsart wendet Portugal auf meine Geschäfte an (Veräußerung, Tausch, Staking, Lending), und mit welchem Satz?
  5. Gibt es in Portugal eine Wegzugsbesteuerung, wenn ich später weiterziehe, und wie wäre das bei meinem Bestand?
  6. Was passiert bei einem Rückzug nach Deutschland, und kann derselbe Zuwachs zweimal erfasst werden?
  7. Welche Anmeldepflichten und Fristen gelten in Portugal, und was droht bei Verspätung?
  8. Wann und wie bekomme ich eine Ansässigkeitsbescheinigung für Portugal?
  9. Wie belege ich meine Auslandsansässigkeit gegenüber dem deutschen Finanzamt, und welche Unterlagen sammle ich ab heute?
  10. Wer berät mich zum Recht des Ziellands, und wie stimmen Sie sich mit diesem Berater ab?
  11. Welche Meldungen (DAC8, CARF) betreffen meine Plattformen, und was folgt daraus für meine Erklärungen?
  12. Was sollte ich vor dem Umzug auf keinen Fall tun?

Warnzeichen

  • Der Berater sagt pauschal, ein Land sei „steuerfrei“ oder „ohne Risiko“, ohne nach Ihrer persönlichen Lage zu fragen.
  • Zu § 2 AStG und zur Wegzugsbesteuerung wird nichts gesagt.
  • Es gibt keine Liste von Nachweisen und keine Aussage dazu, wie die Wohnungsaufgabe belegt wird.
  • Das Recht des Ziellands wird ohne Hinweis auf die Grenzen der eigenen Beratung beurteilt.
  • Es werden Ergebnisse versprochen, ohne Ihre Zahlen gesehen zu haben.

Häufige Fragen zum Beratungsgespräch (Portugal)

Was sollte mir mein Steuerberater beim Wegzug nach Portugal sagen?
Er sollte die Haltefrist, die Einordnung nach § 2 AStG, die Wegzugsbesteuerung im Zielland, Anmeldung und Ansässigkeitsbescheinigung sowie Rückzug und Weiterzug ansprechen. Für Portugal gilt nach dem Länderprofil: 365 Tage; steuerfrei nur bei Gegenpartei in EU, EWR oder einem Staat mit Steuerinformationsabkommen. Kein Niedrigsteuerland.
Kann mein deutscher Steuerberater das Recht des Ziellands beurteilen?
Er beurteilt die deutsche Seite. Das Steuerrecht des Ziellands und aufenthaltsrechtliche Fragen beurteilt ein Berater vor Ort. Beide sollten sich abstimmen.
Wie bereite ich mich auf das Beratungsgespräch vor?
Ordnen Sie Ihren Bestand nach Wallet und Anschaffungsdatum, exportieren Sie alle Transaktionshistorien und notieren Sie, wann Sie Ihre Wohnung in Deutschland aufgeben.
Fachlich verantwortlich: Matthias Steger, Steuerberater, Autor von „Krypto-Steuern und Auswandern“.
Rechtsstand: Länderangaben 08/2026 (Stand des Buchs). Die Angaben sind verkürzt und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Steuerrecht der Zielländer sowie aufenthalts- und zuwanderungsrechtliche Fragen gehören nicht zu unserem deutschen Beratungsgegenstand.

Weiterlesen