Worauf sollte mich ein guter Steuerberater beim Wegzug in die Schweiz hinweisen?
Was ein guter Berater beim Wegzug mit Bitcoin in die Schweiz von sich aus ansprechen sollte, mit Checkliste für das Beratungsgespräch und einem Fragenkatalog. Die Angaben stützen sich auf das Länderprofil Schweiz.
- Ein guter Berater fragt zuerst nach Ihrer Lage: Staatsangehörigkeit, frühere Steuerpflicht, Interessen in Deutschland, Bestand.
- Haltefrist: – (private Kapitalgewinne grundsätzlich unabhängig von der Haltedauer steuerfrei)
- Einordnung nach § 2 AStG: Nein.
- Das Recht von Schweiz beurteilt ein Berater vor Ort; ein deutscher Berater beurteilt die deutsche Seite und stimmt sich ab.
Das sollte Ihr Berater von sich aus ansprechen
Acht Punkte aus dem Länderprofil Schweiz. Hinter jedem steht, warum er für Ihr Gespräch wichtig ist.
Haltefrist
– (private Kapitalgewinne grundsätzlich unabhängig von der Haltedauer steuerfrei) Sie entscheidet mit darüber, ob ein Verkauf vor oder nach dem Umzug steuerlich sinnvoll ist. Das gehört mit Ihren Zahlen durchgerechnet, nicht pauschal beantwortet.
Regelsatz auf Kryptogewinne
0 % (privat); zusätzlich jährliche Vermögensteuer. Welche Einkunftsart auf Ihre Geschäfte angewendet wird, bestimmt den tatsächlichen Satz. Der Regelsatz allein sagt wenig.
Einstufung nach § 2 AStG
Nein. Ob § 2 AStG greift, hängt nicht nur vom Land ab, sondern auch von Staatsangehörigkeit, früherer Steuerpflicht und wesentlichen wirtschaftlichen Interessen in Deutschland.
Krypto-Exit-Tax
Nein (für privat gehaltene Kryptowerte) Ein Land kann beim Weiterzug oder Statuswechsel selbst besteuern. Das gehört in die Planung, bevor Sie umziehen.
Erbschaftsteuer-DBA mit Deutschland
Ja (1978); verlängert die deutsche Nachbesteuerungsfrist von fünf auf zehn Jahre. Ohne Abkommen kann die deutsche erweiterte unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht für deutsche Staatsangehörige noch Jahre nach dem Wegzug eine Rolle spielen.
Anmeldung nach dem Umzug
Einwohnerkontrolle, 14 Tage, Bußgeld CHF 50 bis 100. Fristen und Strafen bei der Anmeldung betreffen Sie ab dem ersten Tag im Zielland.
Ansässigkeitsbescheinigung
Kantonale Steuerverwaltung (Formular Gre-1 bzw. kantonales Online-Formular), nicht die Gemeinde. Bearbeitung je nach Kanton rund 10 Tage bis einige Wochen; zur Wartezeit kein abschließender Befund. Sie brauchen den Nachweis der Ansässigkeit, um Ihre Stellung gegenüber dem deutschen Finanzamt und dem Zielland zu belegen.
DAC8/CARF
CARF-Gesetz ab 2027; erster tatsächlicher Datenaustausch erst für 2028 vorgesehen, ein Jahr nach der EU (DAC8). Meldungen von Plattformen können Ihre Angaben später überprüfbar machen. Klären Sie, wer was meldet.
Checkliste für das Beratungsgespräch
Fragenkatalog
Fragen, die Sie stellen können. Gute Antworten sind konkret und nennen die Grundlage.
- Gilt Schweiz nach Ihrer Einschätzung als Niedrigsteuerland im Sinne des § 2 AStG, und auf welcher Rechnung beruht das?
- Welche der Voraussetzungen des § 2 AStG treffen bei mir zu, welche nicht?
- Wie wird meine bisherige Haltedauer in Schweiz angerechnet, und was passiert mit Positionen, die ich vor dem Umzug verkaufe oder zurückkaufe?
- Welche Einkunftsart wendet Schweiz auf meine Geschäfte an (Veräußerung, Tausch, Staking, Lending), und mit welchem Satz?
- Gibt es in Schweiz eine Wegzugsbesteuerung, wenn ich später weiterziehe, und wie wäre das bei meinem Bestand?
- Was passiert bei einem Rückzug nach Deutschland, und kann derselbe Zuwachs zweimal erfasst werden?
- Welche Anmeldepflichten und Fristen gelten in Schweiz, und was droht bei Verspätung?
- Wann und wie bekomme ich eine Ansässigkeitsbescheinigung für Schweiz?
- Wie belege ich meine Auslandsansässigkeit gegenüber dem deutschen Finanzamt, und welche Unterlagen sammle ich ab heute?
- Wer berät mich zum Recht des Ziellands, und wie stimmen Sie sich mit diesem Berater ab?
- Welche Meldungen (DAC8, CARF) betreffen meine Plattformen, und was folgt daraus für meine Erklärungen?
- Was sollte ich vor dem Umzug auf keinen Fall tun?
Warnzeichen
- Der Berater sagt pauschal, ein Land sei „steuerfrei“ oder „ohne Risiko“, ohne nach Ihrer persönlichen Lage zu fragen.
- Zu § 2 AStG und zur Wegzugsbesteuerung wird nichts gesagt.
- Es gibt keine Liste von Nachweisen und keine Aussage dazu, wie die Wohnungsaufgabe belegt wird.
- Das Recht des Ziellands wird ohne Hinweis auf die Grenzen der eigenen Beratung beurteilt.
- Es werden Ergebnisse versprochen, ohne Ihre Zahlen gesehen zu haben.
Häufige Fragen zum Beratungsgespräch (Schweiz)
Was sollte mir mein Steuerberater beim Wegzug in die Schweiz sagen?
Kann mein deutscher Steuerberater das Recht des Ziellands beurteilen?
Wie bereite ich mich auf das Beratungsgespräch vor?
Rechtsstand: Länderangaben 08/2026 (Stand des Buchs). Die Angaben sind verkürzt und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Steuerrecht der Zielländer sowie aufenthalts- und zuwanderungsrechtliche Fragen gehören nicht zu unserem deutschen Beratungsgegenstand.