Worauf sollte mich ein guter Steuerberater beim Wegzug nach Spanien hinweisen?
Was ein guter Berater beim Wegzug mit Bitcoin nach Spanien von sich aus ansprechen sollte, mit Checkliste für das Beratungsgespräch und einem Fragenkatalog. Die Angaben stützen sich auf das Länderprofil Spanien.
- Ein guter Berater fragt zuerst nach Ihrer Lage: Staatsangehörigkeit, frühere Steuerpflicht, Interessen in Deutschland, Bestand.
- Haltefrist: Keine
- Einordnung nach § 2 AStG: Nein; bei Nutzung des Beckham-Regimes individuell zu prüfen
- Das Recht von Spanien beurteilt ein Berater vor Ort; ein deutscher Berater beurteilt die deutsche Seite und stimmt sich ab.
Das sollte Ihr Berater von sich aus ansprechen
Acht Punkte aus dem Länderprofil Spanien. Hinter jedem steht, warum er für Ihr Gespräch wichtig ist.
Haltefrist
Keine Sie entscheidet mit darüber, ob ein Verkauf vor oder nach dem Umzug steuerlich sinnvoll ist. Das gehört mit Ihren Zahlen durchgerechnet, nicht pauschal beantwortet.
Regelsatz auf Kryptogewinne
19 % bis 30 % (Sparbasis); Mining und Airdrops grundsätzlich progressiv bis 47 % (je nach Autonomer Gemeinschaft) Welche Einkunftsart auf Ihre Geschäfte angewendet wird, bestimmt den tatsächlichen Satz. Der Regelsatz allein sagt wenig.
Einstufung nach § 2 AStG
Nein; bei Nutzung des Beckham-Regimes individuell zu prüfen Ob § 2 AStG greift, hängt nicht nur vom Land ab, sondern auch von Staatsangehörigkeit, früherer Steuerpflicht und wesentlichen wirtschaftlichen Interessen in Deutschland.
Krypto-Exit-Tax
Eigener Exit Tax nur für Anteile an Gesellschaften (Art. 95 bis LIRPF); nach dem Gesetzeswortlaut nicht für privat gehaltene Kryptowerte Ein Land kann beim Weiterzug oder Statuswechsel selbst besteuern. Das gehört in die Planung, bevor Sie umziehen.
Erbschaftsteuer-DBA mit Deutschland
Nein Ohne Abkommen kann die deutsche erweiterte unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht für deutsche Staatsangehörige noch Jahre nach dem Wegzug eine Rolle spielen.
Anmeldung nach dem Umzug
Modelo 030: Mitteilungspflicht gegenüber der AEAT, regelmäßig binnen drei Monaten; bei unterlassener Aktualisierung drohen Zustellungsprobleme und daraus resultierende steuerliche Nachteile oder Sanktionen Fristen und Strafen bei der Anmeldung betreffen Sie ab dem ersten Tag im Zielland.
Ansässigkeitsbescheinigung
Auf Antrag bei der AEAT, wenn sich aus den der Finanzverwaltung vorliegenden Daten eine steuerliche Ansässigkeit in Spanien ergibt; keine gesetzliche Mindestaufenthaltsdauer oder Bearbeitungsfrist; in einfachen Fällen kann die Ausstellung unmittelbar erfolgen; Gültigkeit ein Jahr Sie brauchen den Nachweis der Ansässigkeit, um Ihre Stellung gegenüber dem deutschen Finanzamt und dem Zielland zu belegen.
DAC8/CARF
Keine Angabe Meldungen von Plattformen können Ihre Angaben später überprüfbar machen. Klären Sie, wer was meldet.
Checkliste für das Beratungsgespräch
Fragenkatalog
Fragen, die Sie stellen können. Gute Antworten sind konkret und nennen die Grundlage.
- Gilt Spanien nach Ihrer Einschätzung als Niedrigsteuerland im Sinne des § 2 AStG, und auf welcher Rechnung beruht das?
- Welche der Voraussetzungen des § 2 AStG treffen bei mir zu, welche nicht?
- Wie wird meine bisherige Haltedauer in Spanien angerechnet, und was passiert mit Positionen, die ich vor dem Umzug verkaufe oder zurückkaufe?
- Welche Einkunftsart wendet Spanien auf meine Geschäfte an (Veräußerung, Tausch, Staking, Lending), und mit welchem Satz?
- Gibt es in Spanien eine Wegzugsbesteuerung, wenn ich später weiterziehe, und wie wäre das bei meinem Bestand?
- Was passiert bei einem Rückzug nach Deutschland, und kann derselbe Zuwachs zweimal erfasst werden?
- Welche Anmeldepflichten und Fristen gelten in Spanien, und was droht bei Verspätung?
- Wann und wie bekomme ich eine Ansässigkeitsbescheinigung für Spanien?
- Wie belege ich meine Auslandsansässigkeit gegenüber dem deutschen Finanzamt, und welche Unterlagen sammle ich ab heute?
- Wer berät mich zum Recht des Ziellands, und wie stimmen Sie sich mit diesem Berater ab?
- Welche Meldungen (DAC8, CARF) betreffen meine Plattformen, und was folgt daraus für meine Erklärungen?
- Was sollte ich vor dem Umzug auf keinen Fall tun?
Warnzeichen
- Der Berater sagt pauschal, ein Land sei „steuerfrei“ oder „ohne Risiko“, ohne nach Ihrer persönlichen Lage zu fragen.
- Zu § 2 AStG und zur Wegzugsbesteuerung wird nichts gesagt.
- Es gibt keine Liste von Nachweisen und keine Aussage dazu, wie die Wohnungsaufgabe belegt wird.
- Das Recht des Ziellands wird ohne Hinweis auf die Grenzen der eigenen Beratung beurteilt.
- Es werden Ergebnisse versprochen, ohne Ihre Zahlen gesehen zu haben.
Häufige Fragen zum Beratungsgespräch (Spanien)
Was sollte mir mein Steuerberater beim Wegzug nach Spanien sagen?
Kann mein deutscher Steuerberater das Recht des Ziellands beurteilen?
Wie bereite ich mich auf das Beratungsgespräch vor?
Rechtsstand: Länderangaben 08/2026 (Stand des Buchs). Die Angaben sind verkürzt und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Steuerrecht der Zielländer sowie aufenthalts- und zuwanderungsrechtliche Fragen gehören nicht zu unserem deutschen Beratungsgegenstand.