18 Länder Fachbeitrag · Rechtsstand 08/2026

Wegzug mit Krypto: 18 Zielländer im Vergleich

Für den Wegzug mit Kryptowerten entscheiden vier Dinge: Gibt es eine Haltefrist? Wie hoch ist der Satz? Gilt das Land nach § 2 AStG als Niedrigsteuerland? Und wie wirkt sich ein Sonderregime aus? Die Übersicht ordnet 18 Länder in drei Gruppen ein.

Das Wichtigste vorab
  • Die Einordnung folgt dem Tarifvergleich des § 2 Abs. 2 AStG, nicht dem Satz auf Kryptogewinne.
  • Drei Gruppen: Niedrigsteuerland nach Landestarif, kein Niedrigsteuerland aber Sonderregime, kein Niedrigsteuerland.
  • Die Einordnung ist keine amtliche Liste. Sie gibt unseren Stand 08/2026 wieder und ist jährlich neu zu prüfen.
  • Die Angaben sind stark verkürzt. Sätze hängen von Einkommenshöhe, Haltedauer und Art des Geschäfts ab.

Die Länder im Überblick

Zielländer beim Wegzug mit Kryptowerten, Stand 08/2026
LandHaltefristRegulärer SatzEinordnung nach § 2 AStG
Vereinigte Arabische Emirate–0 %Niedrigsteuerland nach Landestarif
Singapur (dürfte)–0 % im PrivatvermögenNiedrigsteuerland nach Landestarif
Tschechien3 Jahre15 % bis 23 %Niedrigsteuerland nach Landestarif
Bulgarienkeine10 % Flat TaxNiedrigsteuerland nach Landestarif
Maltakeine0 % für Coins im PrivatvermögenKein Niedrigsteuerland, aber Sonderregime
Zypernkeine8 % seit 2026Kein Niedrigsteuerland, aber Sonderregime
Spanienkeine19 % bis 30 %Kein Niedrigsteuerland, aber Sonderregime
Indonesienkeine0,21 % bis 1 %Kein Niedrigsteuerland, aber Sonderregime
Österreichkeine27,5 %Kein Niedrigsteuerland
Italienkeine26 % bis 33 %Kein Niedrigsteuerland
Polenkeine19 %Kein Niedrigsteuerland
Portugal365 Tage28 %Kein Niedrigsteuerland
Schweiz–0 % im PrivatvermögenKein Niedrigsteuerland
Kroatien2 Jahre12 %Kein Niedrigsteuerland
Georgien–0 % beim BörsenhandelKein Niedrigsteuerland
Sri Lankaunklarbis 36 %, teils 15 %Kein Niedrigsteuerland
ThailandRemittance-Prinzipbis 35 %Kein Niedrigsteuerland
Vietnamkeine0,1 %Kein Niedrigsteuerland

Zu jedem Land gibt es ein Kapitel in unserem Buch. Die Beratung nach dem Wegzug stimmen wir mit dem jeweiligen Zielland ab. Weitere Spalten und Hinweise auf der Wegzug-Seite.

So lesen Sie die Einordnung

Niedrigsteuerland nach Landestarif. Die Einkommensteuer auf ein Vergleichseinkommen von 77.000 Euro ist nach dem dortigen Tarif um mehr als ein Drittel niedriger als die deutsche (§ 2 Abs. 2 AStG). Referenzwerte 2026: Deutschland rund 21.200 Euro, zwei Drittel davon rund 14.100 Euro. In Tschechien liegt die Steuer nach unserer Rechnung bei rund 10.500 bis 11.000 Euro. Die Werte sind jedes Jahr neu zu rechnen.

Kein Niedrigsteuerland, aber Sonderregime. Der allgemeine Tarif reicht nicht aus. Es gibt aber Regelungen, die an persönliche Merkmale anknüpfen und als Vorzugsbesteuerung schädlich sein können: Non-Dom in Malta und Zypern, das Beckham-Regime in Spanien, das Vierjahresregime in Indonesien (nur für qualifizierte Fachkräfte mit Genehmigung). Allgemeine sachliche Vorteile wie die 8 Prozent Ersatzsteuer in Zypern, die Steuerfreiheit ausländischer Einkünfte für alle Ansässigen in Georgien oder die niedrigen Sätze in Vietnam und Indonesien sind dagegen unschädlich (BFH IX R 37/21).

Kein Niedrigsteuerland. Die Einordnung folgt aus dem Tarif des Landes. Das schließt die Prüfung der übrigen Voraussetzungen des § 2 AStG nicht aus, entfällt aber, wenn schon die Niedrigbesteuerung fehlt.

Keine Liste ersetzt die Prüfung

Ob § 2 AStG greift, hängt außerdem davon ab, ob Sie fünf der letzten zehn Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behalten. Die Prüfung im Einzelnen.

Häufige Fragen zu den Zielländern

Welche Länder gelten beim Wegzug als Niedrigsteuerland?
Nach unserer Einordnung im Buch: die Vereinigten Arabischen Emirate, Tschechien und Bulgarien nach dem Landestarif, Singapur wohl ebenfalls. Maßgeblich ist der Tarifvergleich des § 2 Abs. 2 AStG für das jeweilige Jahr. Die Einordnung ist keine amtliche Liste und muss jährlich neu geprüft werden.
Warum steht Tschechien in der Gruppe der Niedrigsteuerländer, obwohl der Steuersatz bei 15 bis 23 Prozent liegt?
Der Tarifvergleich nimmt nicht den Satz auf Kryptogewinne, sondern die Einkommensteuer auf ein Vergleichseinkommen von 77.000 Euro. Sie liegt in Tschechien nach unserer Rechnung bei rund 10.500 bis 11.000 Euro, in Deutschland bei rund 21.200 Euro (Tarif 2026). Das ist weniger als zwei Drittel der deutschen Steuer, damit liegt die Belastung um mehr als ein Drittel niedriger.
Was bedeutet „Sonderregime“?
Das Land gilt nach dem allgemeinen Tarif nicht als Niedrigsteuerland, kennt aber Regelungen, die nur bestimmten Personen offenstehen, etwa Non-Dom-Regime in Malta und Zypern, das Beckham-Regime in Spanien oder das Vierjahresregime in Indonesien. Solche personenbezogenen Vorteile können nach der Rechtsprechung schädlich sein, allgemeine sachliche Befreiungen dagegen nicht (BFH IX R 37/21).
Ist Ihre Liste verbindlich?
Nein. Sie gibt unsere Einordnung zum Rechtsstand 08/2026 wieder. Ändert ein Land seinen Tarif oder führt es ein Sonderregime ein, kann sich die Einordnung ändern.
Fachlich verantwortlich: Matthias Steger, Steuerberater, Autor von „Krypto-Steuern und Auswandern“.
Rechtsstand: Länderangaben 08/2026 (Stand des Buchs), Seite geprüft am 11. Oktober 2026. Fundstellen: § 2 AStG, BMF-Schreiben vom 22.12.2023, BFH IX R 37/21. Flaggen: flag-icons (MIT-Lizenz). Die Angaben sind verkürzt und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Aufenthalts- und zuwanderungsrechtliche Fragen sowie das Steuerrecht der Zielländer gehören nicht zu unserem deutschen Beratungsgegenstand.

Weiterlesen