Wegzug mit Krypto: 18 Zielländer im Vergleich
Für den Wegzug mit Kryptowerten entscheiden vier Dinge: Gibt es eine Haltefrist? Wie hoch ist der Satz? Gilt das Land nach § 2 AStG als Niedrigsteuerland? Und wie wirkt sich ein Sonderregime aus? Die Übersicht ordnet 18 Länder in drei Gruppen ein.
- Die Einordnung folgt dem Tarifvergleich des § 2 Abs. 2 AStG, nicht dem Satz auf Kryptogewinne.
- Drei Gruppen: Niedrigsteuerland nach Landestarif, kein Niedrigsteuerland aber Sonderregime, kein Niedrigsteuerland.
- Die Einordnung ist keine amtliche Liste. Sie gibt unseren Stand 08/2026 wieder und ist jährlich neu zu prüfen.
- Die Angaben sind stark verkürzt. Sätze hängen von Einkommenshöhe, Haltedauer und Art des Geschäfts ab.
Die Länder im Überblick
| Land | Haltefrist | Regulärer Satz | Einordnung nach § 2 AStG |
|---|---|---|---|
| – | 0 % | Niedrigsteuerland nach Landestarif | |
| – | 0 % im Privatvermögen | Niedrigsteuerland nach Landestarif | |
| 3 Jahre | 15 % bis 23 % | Niedrigsteuerland nach Landestarif | |
| keine | 10 % Flat Tax | Niedrigsteuerland nach Landestarif | |
| keine | 0 % für Coins im Privatvermögen | Kein Niedrigsteuerland, aber Sonderregime | |
| keine | 8 % seit 2026 | Kein Niedrigsteuerland, aber Sonderregime | |
| keine | 19 % bis 30 % | Kein Niedrigsteuerland, aber Sonderregime | |
| keine | 0,21 % bis 1 % | Kein Niedrigsteuerland, aber Sonderregime | |
| keine | 27,5 % | Kein Niedrigsteuerland | |
| keine | 26 % bis 33 % | Kein Niedrigsteuerland | |
| keine | 19 % | Kein Niedrigsteuerland | |
| 365 Tage | 28 % | Kein Niedrigsteuerland | |
| – | 0 % im Privatvermögen | Kein Niedrigsteuerland | |
| 2 Jahre | 12 % | Kein Niedrigsteuerland | |
| – | 0 % beim Börsenhandel | Kein Niedrigsteuerland | |
| unklar | bis 36 %, teils 15 % | Kein Niedrigsteuerland | |
| Remittance-Prinzip | bis 35 % | Kein Niedrigsteuerland | |
| keine | 0,1 % | Kein Niedrigsteuerland |
Zu jedem Land gibt es ein Kapitel in unserem Buch. Die Beratung nach dem Wegzug stimmen wir mit dem jeweiligen Zielland ab. Weitere Spalten und Hinweise auf der Wegzug-Seite.
So lesen Sie die Einordnung
Niedrigsteuerland nach Landestarif. Die Einkommensteuer auf ein Vergleichseinkommen von 77.000 Euro ist nach dem dortigen Tarif um mehr als ein Drittel niedriger als die deutsche (§ 2 Abs. 2 AStG). Referenzwerte 2026: Deutschland rund 21.200 Euro, zwei Drittel davon rund 14.100 Euro. In Tschechien liegt die Steuer nach unserer Rechnung bei rund 10.500 bis 11.000 Euro. Die Werte sind jedes Jahr neu zu rechnen.
Kein Niedrigsteuerland, aber Sonderregime. Der allgemeine Tarif reicht nicht aus. Es gibt aber Regelungen, die an persönliche Merkmale anknüpfen und als Vorzugsbesteuerung schädlich sein können: Non-Dom in Malta und Zypern, das Beckham-Regime in Spanien, das Vierjahresregime in Indonesien (nur für qualifizierte Fachkräfte mit Genehmigung). Allgemeine sachliche Vorteile wie die 8 Prozent Ersatzsteuer in Zypern, die Steuerfreiheit ausländischer Einkünfte für alle Ansässigen in Georgien oder die niedrigen Sätze in Vietnam und Indonesien sind dagegen unschädlich (BFH IX R 37/21).
Kein Niedrigsteuerland. Die Einordnung folgt aus dem Tarif des Landes. Das schließt die Prüfung der übrigen Voraussetzungen des § 2 AStG nicht aus, entfällt aber, wenn schon die Niedrigbesteuerung fehlt.
Ob § 2 AStG greift, hängt außerdem davon ab, ob Sie fünf der letzten zehn Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behalten. Die Prüfung im Einzelnen.
Häufige Fragen zu den Zielländern
Welche Länder gelten beim Wegzug als Niedrigsteuerland?
Warum steht Tschechien in der Gruppe der Niedrigsteuerländer, obwohl der Steuersatz bei 15 bis 23 Prozent liegt?
Was bedeutet „Sonderregime“?
Ist Ihre Liste verbindlich?
Rechtsstand: Länderangaben 08/2026 (Stand des Buchs), Seite geprüft am 11. Oktober 2026. Fundstellen: § 2 AStG, BMF-Schreiben vom 22.12.2023, BFH IX R 37/21. Flaggen: flag-icons (MIT-Lizenz). Die Angaben sind verkürzt und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Aufenthalts- und zuwanderungsrechtliche Fragen sowie das Steuerrecht der Zielländer gehören nicht zu unserem deutschen Beratungsgegenstand.