§ 23 EStG Steuerberater Potsdam · bundesweit

Krypto-Steuerberater in Potsdam und bundesweit

Neun Jahre Betriebsprüfer, seit 2016 im Kryptobereich aktiv. Wir prüfen Ihre Kryptowerte mit dem Blick des Finanzamts, für Privatanleger wie für Unternehmen, und vertreten Sie bis vor das Finanzgericht.

Kurz gefasst
  • Prüfersicht: Wir rechnen und dokumentieren so, wie es eine Betriebsprüfung verlangt.
  • Von der Steuererklärung über Betriebsprüfung und Selbstanzeige bis zum Finanzgericht.
  • Kanzlei in Potsdam, Mandate bundesweit. Rückruf kostenfrei und unverbindlich.
  • Preise offen: Mindestvergütung Einkommensteuererklärung 2.380,00 € je Steuerjahr inkl. USt.

Das bekommen Sie bei uns

Sechs Leistungen, die zusammen eine prüfungsfeste Erklärung ergeben.

1

Ihre Daten, sortiert

Exporte aus Börsen und Wallets aufbereiten, Transfers zuordnen, Wallets je Adresse trennen. Fehlende Belege nennen wir, bevor das Finanzamt fragt.

2

Berechnung nach Prüfermaßstab

Haltefrist, Verbrauchsfolge und Rewards nachvollziehbar gerechnet und dokumentiert. Wir zeigen, welche Methode in Ihrem Fall trägt.

3

Abgabefertige Erklärung

Anlage SO und, wo nötig, weitere Anlagen: vollständig, mit Herleitung jeder Position.

4

Nachweise, die tragen

Eine Dokumentation, die Rückfragen beantwortet: welche Transaktion, welcher Kurs, welche Wallet.

5

Vertretung gegenüber dem Finanzamt

Rückfragen, Einspruch, Aussetzung der Vollziehung und Verfahren bis vor das Finanzgericht.

6

Ordnung in den Vorjahren

Offene Jahre geordnet nachholen, bei Bedarf mit Selbstanzeige.

Die Preise stehen offen auf der Seite Preise. Die Mindestvergütung für die Einkommensteuererklärung beträgt je Steuerjahr 2.380,00 € inklusive Umsatzsteuer.

Für wen wir arbeiten

Die Ausgangslage entscheidet über das Vorgehen.

Warum Prüfersicht den Unterschied macht

Wir kennen die Fragen, bevor sie gestellt werden.

Matthias Steger war neun Jahre Betriebsprüfer und ist seit 2016 im Kryptobereich aktiv, zunächst als Anleger, seit 2018 als Dozent für Steuerberaterinnen und Steuerberater. Das ist unser Maßstab für private wie für unternehmerische Mandate: Jede Zahl muss sich so belegen lassen, wie es ein Prüfer verlangen würde.

  • Wir führen Verfahren. Wir suchen die geeignetsten Fälle und tragen sie vor das Finanzgericht, etwa die Frage der Verbrauchsfolge (FG Berlin-Brandenburg, Aussetzung der Vollziehung am 12.06.2026). Als Prozessvertreter kennen wir die Argumente beider Seiten. Alle Verfahren: Verfahrensregister.
  • Wir arbeiten mit Software, nicht gegen sie. Wir prüfen Krypto-Steuersoftware und sehen Chancen, wählbare Methoden wie FiFo, LiFo und HiFo gerichtlich begründet nutzbar zu machen. Compliance-Test
  • Wir sind dort, wo die Regeln entstehen. Matthias Steger war Sachverständiger im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages und ist Vizepräsident des Steuerberaterverbandes Berlin-Brandenburg e. V.. Expertise

Bundesweit tätig, Kanzlei in Potsdam

So läuft die Zusammenarbeit.

Schritt 1

Rückruf oder Anruf

Sie hinterlassen Nummer und Wunschzeit oder rufen an. Der Rückruf ist kostenfrei und unverbindlich; wir melden uns am nächsten Werktag im gewählten Zeitfenster.

Schritt 2

Erstgespräch

Wir klären, welche Jahre betroffen sind, welche Börsen und Wallets im Spiel waren und ob Post vom Finanzamt vorliegt.

Schritt 3

Unterlagen über den verschlüsselten Kanal

Unterlagen und Angaben zu Ihren steuerlichen Verhältnissen gehen nicht über WhatsApp, sondern über einen verschlüsselten Kanal, den wir bereitstellen.

Häufige Fragen zum Krypto-Steuerberater

Wo sitzt Ihre Kanzlei und arbeiten Sie bundesweit?
Die Kanzlei sitzt in Potsdam (Dennis-Gabor-Straße 2, 14469 Potsdam). Wir betreuen Mandantinnen und Mandanten bundesweit. Erstkontakt per Telefon, Rückruf oder WhatsApp; Unterlagen laufen über einen verschlüsselten Kanal.
Was kostet ein Krypto-Steuerberater bei Ihnen?
Die Mindestvergütung für die Einkommensteuererklärung beträgt je Steuerjahr 2.380,00 € inklusive Umsatzsteuer. Darin sind fünf Stunden Kontrolle und Bearbeitung von Transaktionen sowie die Anlagen SO, N und R enthalten. Bei hohen Verkaufserlösen, Betrieben und Sonderfällen gelten andere Grundlagen. Alle Preise stehen auf der Seite Preise.
Was unterscheidet Sie von anderen Steuerberatern für Krypto?
Wir rechnen nach dem Maßstab einer Betriebsprüfung, weil Matthias Steger neun Jahre Betriebsprüfer war. Wir führen außerdem selbst Verfahren vor Finanzgerichten und kennen die Argumente beider Seiten. Die Verfahren stehen im Verfahrensregister.
Brauche ich Ihre Hilfe auch für kleine Krypto-Gewinne?
Das hängt von Ihrem Fall ab. Für Veräußerungsgewinne innerhalb der Jahresfrist gilt eine Freigrenze von 1.000 € im Jahr, bei Leistungen wie Staking-Erträgen eine von 256 €. Ob und wie Sie erklären müssen, klären wir im Rückruf.
Das Finanzamt hat geschrieben. Was soll ich tun?
Nichts überstürzen und keine Unterlagen oder Zugangsdaten herausgeben, bevor Sie beraten wurden. Notieren Sie die Frist im Schreiben und rufen Sie uns an. Je nach Lage sind Betriebsprüfung, Steuerfahndung oder Selbstanzeige der richtige Einstieg.
Beraten Sie auch Unternehmen und Zuzügler?
Ja: Unternehmen mit Kryptowerten (Bilanzierung, EÜR, Gewerblichkeit) sowie Zuzug und Wegzug.
Fachlich verantwortlich: Matthias Steger, Steuerberater, neun Jahre Betriebsprüfer.
Stand: 10.10.2026. Die Preisangabe entspricht der Seite Preise. Diese Seite ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Weiterlesen