Verfahrensregister
Fünf Verfahren führen wir zur Besteuerung von Kryptowerten selbst. Hier stehen sie mit Aktenzeichen, Gericht, Status und Quelle. Wo eine Angabe nicht belegt ist, bleibt das Feld leer.
Stand der Seite: 10.10.2026. Statusangaben nach Angaben der Kanzlei; maßgeblich sind die Verfahrensseiten der Gerichte.
Die Verfahren im Überblick
Fachquellen geben Aktenzeichen teils unterschiedlich an. Ein Register, das auf die Primärquelle verlinkt, macht die Angabe prüfbar. Wir ergänzen Links und Daten, sobald die Primärquelle vorliegt.
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VIII R 22/25 Revision anhängig
Krypto-Lending: Kapitaleinkünfte oder sonstige Einkünfte?
Geldbegriff des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG; zusätzlich die Frage, ob Kryptowährungen mit Fremdwährungen vergleichbar sind.
Gericht: Bundesfinanzhof
Datum / Vorinstanz: Vorinstanz: FG Köln, 3 K 194/23, Urteil vom 10.09.2025
Primärquelle: BFH, VerfahrensseiteWir vertreten die Klägerseite und kennen die Schriftsätze der Beteiligten, auch die Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums nach seinem Beitritt. Diese Kenntnis setzen wir für unsere Mandanten ein: Wir wissen, mit welchen Argumenten die Verwaltung das BMF-Schreiben verteidigt und wo sie angreifbar sind. Einzelheiten aus den Akten geben wir nicht öffentlich weiter. Das Aktenzeichen lautet VIII R 22/25; einige Quellen zitieren es fälschlich als VIII R 23/25.
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FG Berlin-Brandenburg 4 V 4039/26 AdV gewährt
Verbrauchsfolge: LiFo gegen FiFo
Aussetzung der Vollziehung, weil das Finanzamt FiFo ansetzte, wo der Steuerpflichtige LiFo gerechnet hatte.
Gericht: Finanzgericht Berlin-Brandenburg
Datum / Vorinstanz: Beschluss vom 12.06.2026
Primärquelle: –Erfolg der Kanzlei im Eilverfahren. Wir kennen die Begründung und die Argumente beider Seiten im Wortlaut und nutzen sie für unsere Mandanten. Was wir konkret erreicht haben und wie sich das für Ihren Bescheid nutzen lässt, besprechen wir im Gespräch. Der Beschluss entscheidet vorläufig, nicht in der Hauptsache.
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FG Niedersachsen 10 K 165/23 Klage anhängig
Walletbezogene oder walletübergreifende Gewinnermittlung
Ist die Ermittlung je Wallet nach dem BMF-Schreiben zwingend, oder bleibt eine walletübergreifende Ermittlung zulässig?
Gericht: Finanzgericht Niedersachsen
Datum / Vorinstanz: –
Primärquelle: –Verfahren der Kanzlei.
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FG Baden-Württemberg 4 K 2402/25 Klage anhängig
Airdrops mit nachträglich festgelegten Regeln (ENS)
Liegt beim ENS-Airdrop eine steuerbare Leistung vor, wenn die Zuteilungsregeln erst nach dem Snapshot feststanden und an Handlungen gegenüber einem anderen Vertragspartner anknüpften?
Gericht: Finanzgericht Baden-Württemberg
Datum / Vorinstanz: –
Primärquelle: –Verfahren der Kanzlei.
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FG Baden-Württemberg 2 K 306/26 Klage anhängig
Keine leichtfertige Steuerhinterziehung (Festsetzungsfrist 2017)
Für 2017 ist streitig, ob die Festsetzungsfrist abgelaufen ist. Die Anlage SO fragt Kryptogewinne erst ab 2023 gesondert ab.
Gericht: Finanzgericht Baden-Württemberg
Datum / Vorinstanz: –
Primärquelle: –Verfahren der Kanzlei.
Das Register zeigt, was öffentlich ist. Wer ein Verfahren als Prozessvertreter führt, kennt mehr: die Schriftsätze, die Argumente der Verwaltung, die Hinweise des Gerichts. Das ordnen wir für unsere Mandanten ein. Wir kennen den Verfahrensstand, wissen, welche Argumente getragen haben und wo die Gegenseite angreifbar ist, und sagen Ihnen, ob Einspruch, Ruhenlassen oder ein Aussetzungsantrag in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Zur fachlichen Einordnung
Dieses Register ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.